Pius XI.: Enzyklika Casti connubii (2) – Die Ehereform
Rundschreiben Papst Pius XI. vom 31. Dezember 1930
Rundschreiben über die christliche Ehe in Anbetracht der gegenwärtigen Zustände in Familie und Gesellschaft, ihrer Bedürfnisse, Irrwege und Entartungen
ASS XXII (1930) 539-592)
Inhaltsverzeichnis
Einleitung:
III. Die christliche Ehereform
1. Grundsätzlicher Gesinnungswandel:
a) Rückkehr zum christlichen Eheideal, 1724-1725.
b) Achtung vor Gottes Gesetzen, 1726-1728.
c) Übernatürliche und natürliche Mittel, 1729-1730.
d) Gehorsam gegenüber der Kirche, 1731-1733.
2. Besondere Hilfsmittel:
a) Belehrung und Aufklärung, 1734-1736
b) Willens und Charakterbildung:
α) Festhalten an Gottes Geboten, 1737.
β) Vertrauen auf die Standesgnaden, 1738-1740.
c) Gründliche Ehevorbereitung:
α) Kinder- und Jugenderziehung, 1741.
β) Sorgfalt in der Gattenwahl, 1742.
d) Schaffung gesunder Lebensbedingungen, 1743-1746.
e) Staatliche Schutzmaßnahmen, 1747-1751.
Schluss: Aufruf zur Verwirklichung des Ideals, 1752
Die christliche Ehe (Teil 2) – Die Ehereform
Grundsätzlicher Gesinnungswandel
1724 Wir haben, ehrwürdige Brüder, bisher die menschliche Ehe nach der Idee und dem Willen des allweisen Schöpfers und Erlösers unseres Geschlechts mit ehrfurchtsvoller Bewunderung betrachtet. Zugleich haben Wir mit Schmerz wahrnehmen müssen, wie der liebevolle Plan der göttlichen Güte von menschlichen Leidenschaften, Irrtümern und Lastern gegenwärtig allenthalben vereitelt und mit Füßen getreten wird. Es legt sich Uns damit von selbst nahe, Unsere bange Vatersorge auf geeignete Heilmittel zu lenken, die helfen können, die genannten verderblichen Missbräuche zu beseitigen und die der Ehe schuldige Ehrfurcht allerorts wiederherzustellen.
Rückkehr zum christlichen Eheideal
1725 Hier ist nun vor allem jener unumstößliche Satz ins Gedächtnis zu rufen, zu dem sich jede gesunde Philosophie und noch viel mehr die heilige Gotteswissenschaft feierlich bekennen: Jede Abweichung von der rechten Ordnung kann auf keinem anderen Weg zu ihrem ursprünglichen Stand zurückgeführt werden als durch Rückkehr zu den Gedanken Gottes, die (so lehrt der heilige Thomas) das Maß alles Rechten und Richtigen sind. (Thomas von Aquin, Sum. Theol. I-II q. 91 a. 1-23)
Daher hat Unser Vorgänger seligen Angedenkens, Leo XIII., mit Recht gegen die Naturalisten ernst und feierlich betont: „Es ist ein von Gott gegebenes Gesetz, dass wir den Nutzen und die heilsamen Wirkungen der Maßnahmen, die Gott durch die Natur getroffen, um so stärker erfahren, je mehr sie in ihrem ursprünglichen Zustand unversehrt und unverändert beharren. Denn Gott, der Schöpfer aller Dinge, wusste sehr wohl, was der Anlage und Erhaltung der einzelnen Geschöpfe dienlich ist, und er hat sie alle nach seiner Idee und seinem Willen so gestaltet, dass jedes von ihnen in seiner Weise sein Ziel erreiche.
Wenn aber menschliche Unüberlegtheit oder Bosheit es unternimmt, die so fürsorglich getroffene Ordnung der Dinge zu ändern oder zu verwirren, dann beginnt auch das, was weise und zweckvoll eingerichtet ist, zu schaden, oder es hört wenigstens auf, Nutzen zu bringen, entweder weil es die Nutzkraft durch die Änderung verloren hat oder weil Gott selbst auf diese Weise den Stolz und die Vermessenheit der Menschen bestrafen will.“ (Leo XIII., Rundschreiben Arcanum divinae sapientiae vom 10. Februar 1880. ASS XII (1879-1880) 3094)
Um also die rechte Ordnung im Bereich der Ehe wieder herzustellen, müssen alle die Gedanken Gottes über die Ehe erfassen und ihnen nachzuleben suchen.
Achtung vor Gottes Gesetzen
1726 Diesem Streben stellt sich nun aber sofort die Macht der ungezähmten Begierlichkeit entgegen, die ja auch die Hauptquelle der Sünden gegen die heiligen Ehegesetze ist. Und, da sich der Mensch seine Leidenschaften nicht gefügig machen kann, wenn er sich nicht erst selbst Gott fügt, so wird nach der von Gott gewollten Ordnung zunächst für das letztere Sorge zu tragen sein. Denn es ist ein festes Gesetz: Wer sich Gott unterwirft, erfährt mit Freuden, wie ihm mit Hilfe der göttlichen Gnade auch seine Leidenschaften unterwürfig werden.
Wer sich aber gegen Gott empört, muss die traurige Erfahrung machen, dass der Sturm der Leidenschaften den Krieg in seinem eigenen Inneren entfacht. Wie weise das so angeordnet ist, legt der heilige Augustinus mit folgenden Worten dar: „So ist es recht: das Niedere muss sich dem Höheren unterordnen. Wer will, dass das, was unter ihm liegt, sich ihm unterwerfe, unterwerfe sich erst selbst dem, der über ihm steht. Erkenne diese Ordnung an, schaffe dir Frieden! ‚Du Gott, dir das Fleisch‘. Was gibt es Gerechteres? Was Schöneres?
Du dem Höheren, dir das Niedere. Diene du dem, der dich geschaffen hat, damit dir diene, was deinetwegen geschaffen worden ist. Denn die Ordnung der Dinge kennen wir nicht, und diese Ordnung empfehlen wir auch nicht: ‚Dir das Fleisch und du Gott!‘ Nein: ‚Du Gott und dir das Fleisch!‘ Wenn du aber das ‚du Gott‘ außer acht lässt, wirst du nie das ‚dir das Fleisch‘ erreichen. Wenn du deinem Herrn nicht gehorchst, wirst du von deinem Sklaven unterjocht werden.“ (Augustinus, Enarrationes in Psalmos, Ps. CXLIII 6. PL 37, 1860)
1728 Diese von der göttlichen Weisheit gewollte Ordnung der Dinge bezeugt unter Eingebung des Heiligen Geistes auch der Völkerapostel. Wo er von den alten Philosophen spricht, die den von ihnen erkannten und erforschten Schöpfer aller Dinge anzubeten und zu verehren sich weigerten, sagt er: „Darum gab sie Gott den Gelüsten ihres Herzens, der Unlauterkeit preis, so dass sie sich gegenseitig schändeten.“ Und noch einmal: „Deshalb gab sie Gott schändlichen Leidenschaften preis.“ (Röm. 1,24-26) Denn „Gott widersteht den Stolzen, den Demütigen dagegen gibt er seine Gnade“ (Jak. 4,6), ohne die, wieder nach der Mahnung des Völkerapostels, der Mensch die aufrührerische Begierlichkeit nicht zu beherrschen vermag. (vg. Röm. 7-8)
Übernatürliche und natürliche Mittel
1729 Ihr zügelloses Ungestüm kann also unmöglich menschenwürdig in Schranken gehalten werden, wenn nicht erst der Geist seinem Schöpfer in Demut das Opfer gottesfürchtiger Verehrung darbringt. Es ist also vor allem unbedingt notwendig, dass diejenigen, die zum heiligen Sakrament der Ehe hinzutreten, innerlich und aufrichtig von kindlichem und frommem Sinn Gott gegenüber tief durchdrungen seien, von einer Gesinnung, die ihrem gesamten Leben das Gepräge gibt und ihr Denken und Wollen mit höchster Ehrfurcht gegen Gottes heilige Majestät erfüllt.
Sehr richtig und ganz im christlichen Sinne handeln also jene Seelsorger, welche die Ehegatten, damit sie in der Ehe nicht von Gottes Gesetz abweichen, in erster Linie zu den religiösen Übungen anhalten: dass sie sich ganz Gott weihen, beharrlich um seine Hilfe flehen, die heiligen Sakramente häufig empfangen, immer und in allem bereitwillige Hingabe an Gott pflegen und wahren.
1730 In schwerer Täuschung sind demgegenüber jene befangen, welche die Menschen unter Verschmähung oder Vernachlässigung der übernatürlichen Mittel durch die Anwendung und Auswertung der Naturwissenschaften (der Biologie, der Vererbungslehre und anderer ähnlicher) zur Zügelung der sinnlichen Triebe bringen zu können glauben. Damit soll nicht gesagt sein, dass die sittlich einwandfreien natürlichen Mittel gering zu achten seien.
Denn ein und derselbe ist Urheber der Natur und der Gnade, Gott, der die Güter beider Ordnungen zum Gebrauch und Nutzen der Menschen bestimmt hat. Darum kann und soll den Gläubigen auch durch die natürlichen Mittel geholfen werden. Nur irrt, wer meint, das genüge, um die Keuschheit des Ehebundes sicherzustellen, oder der glaubt, es wohne den natürlichen Mitteln eine größere Kraft inne als der übernatürlichen Gnadenhilfe.
Gehorsam gegenüber der Kirche
1731 Die Übereinstimmung der Ehe und Ehesitten mit dem göttlichen Gesetz, ohne die ihre Erneuerung erfolglos wäre, setzt sodann voraus, dass Gottes Gesetze von allen leicht, mit voller Sicherheit und ohne Beimischung von Irrtum erkannt werden. Nun weiß aber ein jeder, wie vielen Täuschungen das Tor geöffnet und wie viel Irrtum der Wahrheit beigemischt würde, wenn der einzelne allein mit dem bloßen Lichte seiner Vernunft sich voranhelfen oder die Wahrheit durch eigene Auslegung der Offenbarung ausfindig machen müsste.
Wenn das schon von vielen anderen Wahrheiten der sittlichen Ordnung gilt, so gilt es erst recht in Sachen der Ehe, wo die sinnliche Leidenschaft den schwachen Menschen so leicht überrumpeln, täuschen und verführen kann. Dies um so mehr, als die Beobachtung des göttlichen Gebotes von den Gatten zuweilen schwere und langandauernde Opfer verlangt, Opfer, die der schwache Mensch, wie die Erfahrung lehrt, als ebenso viele Entschuldigungen ansieht, um sich von der Beobachtung des Gottesgebotes zu entbinden.
1732 Damit also nicht nur ein erdachtes oder entstelltes Gesetz Gottes, sondern seine wahre und richtige Kenntnis des Menschen Geist erleuchte und sein Verhalten bestimme, muss zur Hingabe an Gott und zum aufrichtigen Verlangen, ihm zu dienen, der kindliche und demütige Gehorsam gegen die Kirche treten.
Denn sie, die Kirche, hat Christus der Herr zur Lehrerin der Wahrheit bestellt, auch zur Leitung und Führung im sittlichen Leben, wenngleich hier vieles dem Menschenverstand an sich nicht unzugänglich ist.
Denn gleichwie Gott bezüglich der natürlichen religiösen und sittlichen Wahrheiten dem Lichte der Vernunft die Offenbarung beigegeben hat, damit, was recht und wahr ist, „auch im gegenwärtigen Zustand des Menschheit von allen leicht, mit voller Sicherheit und ohne jeglichen Irrtum erkannt werden könne“ (Vatik. Konzil. Sess. III c.2. Denzinger Nr. 1786)], so hat er zum selben Zwecke die Kirche zur Hüterin und Lehrerin aller religiösen und sittlichen Wahrheiten bestimmt. Ihr sollen daher die Gläubigen gehorchen und ihr Denken und Sinnen unterordnen, um ihren Geist vor Irrtum und ihr sittliches Leben vor Entartung zu bewahren.
1733 Und damit sie sich dieser ihnen von Gott in seiner Freigebigkeit geschenkten Hilfe nicht berauben, müssen sie den schuldigen Gehorsam nicht nur den feierlichen Entscheidungen der Kirche, sondern in entsprechender Weise auch den übrigen Satzungen und Bestimmungen leisten, durch die gewisse Ansichten als gefährlich oder verkehrt verboten und verurteilt werden. (vgl. Vatik. Konzil, Sess. III c.4. Denzinger Nrm. 1795-1880; Cod. Iur. Can., c. 1324)
Daher sollen sich die Christgläubigen auch in den heutigen Ehefragen hüten, zu sehr ihrem eigenen Urteil zu trauen und sich von der falschen Freiheit der menschlichen Vernunft oder der „Autonomie“, wie man sie nennt, verführen zu lassen.
Denn es passt ganz und gar nicht zu einem wahren Christen, seinem eigenen Urteil so stolz zu vertrauen, dass er nur dem, was er selbst durch Einsicht in die inneren Gründe erkannt hat, seine Zustimmung geben wollte, die Kirche aber, die von Gott zur Unterweisung und Leitung aller Völker bestellt wurde, als rückständig in Bezug auf die moderne Welt ihre Probleme ansehen oder auch nur dem zustimmen und sich unterordnen wollte, was sie durch die genannten feierlichen Entscheidungen befiehlt. Gerade, als ob ihre anderen Entscheidungen zunächst einmal als falsch angenommen werden könnten oder als ob sie nicht hinreichende Gewähr für ihre Wahrheit und Sittengemäßheit böten.
Es ist, im Gegenteil, allen wahren Jüngern Christi, ob gebildeten oder ungebildeten, eigen, in allen Belangen des Glaubens und der Sitten sich von der heiligen Kirche Gottes leiten und führen zu lassen, durch ihren obersten Hirten, den Römischen Papst, der seinerseits von Jesus Christus, Unserem Herrn, geleitet wird.
Besondere Hilfsmittel
Belehrung auf Aufklärung
1734 Auf das Gesetz und die Gedanken Gottes muss also alles zurückstreben, wenn eine allumfassende und dauerhafte Erneuerung der Ehe zustande kommen soll. Daher ist es von hoher Bedeutung, dass die Gläubigen über die Ehe genau unterrichtet werden: durch das geschriebene und gesprochene Wort, nicht nur einmal und nur oberflächlich, sondern oft und gründlich, mit klaren und überzeugenden Gedanken, so dass die Wahrheit den Verstand gefangen nimmt und bis in das innerste Herz hineindringt.
Die Gläubigen sollen viel darüber nachdenken, wieviel Weisheit, Heiligkeit und Güte Gott der Menschheit erwiesen hat, indem er die Ehe einsetzte und sie mit heiligen Gesetzen umhegte, noch viel mehr aber dadurch, dass er sie zu der hohen Würde eines Sakramentes erhob. Denn dadurch ist den christlichen Eheleuten eine so reichlich fließende Gnadenquelle eröffnet, dass sie den hohen Zwecken der Ehe in Reinheit und Treue dienen können zum Wohl und Heil ihrer selbst, ihrer Kinder, ihres Volkes und der ganzen Menschheit.
1735 In der Tat, wenn die heutigen Ehereformer oder vielmehr Eheverderber mit aller Kraft durch Reden, Bücher, Schriften und in zahllosen anderen Mitteln die Geister verwirren, die Herzen verderben, die eheliche Keuschheit lächerlich machen, den gemeinsten Lastern lautes Lob spenden,
dann müsst Ihr noch vielmehr, ehrwürdige Brüder, die der Heilige Geist als Bischöfe eingesetzt hat, die Kirche Gottes zu leiten, die er mit seinem Blute sich erworben (Apg. 20,28), Eure ganze Kraft daran setzen, dass Ihr selbst und durch die Euch unterstellten Priester, dann aber auch durch klug ausgewählte und in der von Uns dringlich gewünschten und empfohlenen Katholischen Aktion als Hilfstruppe des hierarchischen Apostolates zusammengeschlossene Laien in jeder nur erlaubten Form dem Irrtum die Wahrheit entgegenhaltet, dem Schmutz des Lasters den Glanz der Reinheit, der Sklaverei der Leidenschaft die Freiheit der Kinder Gottes (vgl. Joh. 8,32-59; Gal. 5,13), dem verwerflichen Leichtsinn der Ehescheidung die ewige Dauer echter Gattenliebe und das bis zum Tod unverletzte Sakrament versprochener Treue.
So werden die Gläubigen aus ganzem Herzen Gott Dank sagen dafür, dass sie durch sein Gebot verpflichtet, ja mit milder Gewalt gezwungen sind, sich von jedem Götzendienst des Fleisches und jeder unrühmlichen Knechtschaft der Begierde möglichst fernzuhalten. Ebenso werden sie wirksam abgeschreckt werden und sich auch selbst mit ganzer Seele von den gottlosen Gedanken und Auffassungen abwenden, die zur Schmach der Menschenwürde mit Wort und Schrift gerade jetzt unter dem Namen der „vollkommenen Ehe“ im Umlauf sind und die ja schließlich aus dieser vollkommenen Ehe nichts anderes machen als eine „vollkommen verdorbene Ehe“, wie man mit Recht gesagt hat.
(Vgl. Entscheidung des Heiligen Offiziums vom 11. März 1931, mit dem Verbot des Buches von Van de Velde, Het Volkomen huwelijk. ASS XXIII (1931) 117 (Anm. des Herausgebers))
1736 Diese heilsame und von religiösem Geiste getragene Unterweisung über die christliche Ehe wird sich scharf unterscheiden von jener übertriebenen physiologischen Unterweisung, mit der heute einige Ehereformer den Eheleuten helfen zu können vorgeben: sie machen dabei über physiologische Vorgänge viele Worte, aus denen man schließlich doch eher die Kunst, schlau zu sündigen, als die Tugend, rein zu leben, lernt.
So machen wir Uns denn, ehrwürdige Brüder, voll und ganz die Worte zu eigen, die Unser Vorgänger seligen Angedenkens, Leo XIII., in seinem Rundschreiben über die christliche Ehe an die Bischöfe des gesamten Erdkreises gerichtet hat:
„Soviel Ihr durch Euer eifriges Bemühen, soviel Ihr durch Eure Autorität vermögt, setzet Euch ganz dafür ein, dass bei den Eurer Obsorge anvertrauten Völkern vollkommen und unverfälscht die Lehre festgehalten werde, die Christus der Herr und die Apostel, als die Ausleger des göttlichen Willens, hinterlassen haben und die katholische Kirche selbst in Treue und Ehrfurcht bewahrt und allen Gläubigen durch alle Zeiten hindurch zu beobachten befohlen hat.“ (Leo XIII., Rundschreiben Arcanum divinae sapientiae vom 10. Februar 1880. ASS XII (1879-1880) 400.)
Willens- und Charakterbildung
1737 Indes genügt auch die beste Unterweisung durch die Kirche für sich allein noch nicht, damit die Angleichung der Ehe an das Gesetz Gottes wieder Tatsache werde. Zu der verstandesmäßigen Unterweisung über die Ehe muss von Seiten der Gatten der feste Entschluss treten, die heiligen Ehegesetze Gottes und der Natur zu beobachten. Mögen andere in Wort und Schrift verbreiten, was sie wollen, für die Gatten muss es unerschütterlich als eine heilige und überaus wichtige Sache gelten, dass sie in allem, was die Ehe angeht, ohne jedes Zaudern und Schwanken zum Gebote Gottes halten wollen:
in steter gegenseitiger, von Liebe getragener Hilfeleistung, in der Wahrung reiner Treue, ohne je die Festigkeit des Ehebandes auch nur irgendwie anzutasten, ohne je von ihren ehelichen Rechten anders Gebrauch zu machen als in christlicher und würdiger Weise, namentlich zu Beginn der Ehe. Denn, wenn später die Verhältnisse einmal Enthaltsamkeit verlangen, wird es so beiden leicht, sie zu beobachten, da sie sich ja schon daran gewöhnt haben.
Um einen festen Vorsatz zu fassen, zu halten und in die Tat umzusetzen, wird den Eheleuten öfteres, ernstes Nachdenken über ihren Stand und die häufige Erinnerung an das empfangene Sakrament viel helfen. Sie mögen mit allem Eifer bedenken, dass sie zu den Pflichten und der hohen Würde ihres Standes durch ein besonderes Sakrament geheiligt und gestärkt worden sind, ein Sakrament, dessen wirksame Kraft, wenngleich es keinen sakramentalen Charakter einprägt, dennoch unausgesetzt fortdauert. Sie sollen zu diesem Zweck ein Wort des heiligen Kardinals Robert Bellarmin erwägen, ein Wort voll echten Trostes. Der Heilige denkt und schreibt frommen Sinnes mit anderen großen Theologen:
„Man kann das Ehesakrament unter zweifacher Rücksicht betrachten. Einmal wie es wird, sodann wie es fortdauert, nachdem es geworden ist. Es ist nämlich ein Sakrament ähnlich der Eucharistie, die nicht nur in ihrem Werden, sondern auch in ihrem Weiterbestehen ein Sakrament ist. Denn solange die Ehegatten leben, solange ist ihre Gemeinschaft ein geheimnisvolles Gnadenzeichen Christi und der Kirche.“ (Robert Bellarmin, De controversii III, De matrim., controv. II c. 6.)
1739 Soll dieses Sakrament jedoch seine ganze Gnadenkraft zur Geltung bringen, dann muss, wie Wir schon erinnert haben, die Mitarbeit der Ehegatten hinzutreten. Sie besteht darin, dass sie durch ihr eigenes Bemühen in der Erfüllung ihrer Pflichten ehrlich bestrebt sind zu leisten, was in ihren Kräften steht. Es verhält sich da wie im natürlichen Leben: Damit dort die von Gott gegebenen Fähigkeiten ihre ganze Wirksamkeit entfalten können, müssen sie von des Menschen arbeitsamem und erfinderischem Fleiß angewandt und ausgenutzt werden. Wenn das unterbleibt, stiften sie kaum irgendwelchen Nutzen.
Ebenso müssen auch die Gnadenkräfte, die durch den Empfang des Sakramentes in der Seele aufgespeichert sind, von den Menschen durch eigenes Arbeiten und Mühen betätigt werden. Dass doch die Gatten die Gnade des Sakraments, die in ihnen lebt, nicht unbeachtet liegen lassen! (vgl. 1. Tim. 4,14) Wenn sie sich trotz allen Kreuzes an die treue Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten heranmachen, werden sie die Wirkungen jener Gnade von Tag zu Tag mehr an sich erfahren.
1740 Wenn dann die Lebensnot und die Last des Standes einmal recht schwer drücken, so sollen sie nicht mutlos werden, sondern auch sich jenes Wort gesagt sein lassen, das der heilige Paulus seinem geliebten Schüler Timotheus über das Sakrament der Priesterweihe schrieb, als dieser durch Mühen, Sorgen und schmachvolle Behandlung fast zu Boden gedrückt wurde: „Ich ermahne dich, die Gnade Gottes, die in dir ist durch Auflegung meiner Hände, wieder zu erwecken. Denn Gott hat uns nicht den Geist der Furcht gegeben, sondern den Geist der Kraft und der Liebe und weiser Bedächtigkeit.“ (2. Tim. 1,6-7)
Gründliche Ehevorbereitung
1741 Der Erfolg von allem, ehrwürdige Brüder, hängt zu einem guten Teil von der richtigen entfernten und näheren Vorbereitung auf die Ehe ab. Denn das lässt sich nicht leugnen:
das Fundament einer glücklichen und der Ruin einer unglücklichen Ehe werden in den Seelen der Knaben und Mädchen bereits in den Jahren der Kindheit und Jugend grundgelegt. Ist doch zu fürchten, dass jene, die vor der Ehe in allem sich selbst und ihren Eigennutz suchten, die ihren Begierden nachgaben, in der Ehe so sein werden, wie sie vor der Ehe waren, dass sie nun ernten müssen, was sie gesät haben: (vgl. Gal. 6,9), – und in ihrer Familie Freudlosigkeit, Missmut, gegenseitige Verachtung, Zank und Streit, Entfremdung der Herzen, Ekel und Widerwillen gegen das Zusammenleben – oder, was das Traurigste ist, dass sie nur sich selbst mit ihren unbeherrschten Leidenschaften finden.
Nur nach gründlicher Vorbereitung sollen die Brautleute also in die Ehe treten, damit sie wirklich fähig sind, entsprechend ihrem Stand sich gegenseitig in den Wechselfällen des Lebens Stütze zu sein und sich gegenseitig zu helfen in der Sorge für ihr ewiges Heil und in der Gestaltung des inneren Menschen zur Vollreife Christi. (vgl. Eph. 4,13)
Diese ernste Vorbereitung wird es ihnen auch ermöglichen, ihren Kindern Eltern zu sein nach dem Herzen Gottes: ein Vater, der wirklich Vater, und eine Mutter, die eine wahre Mutter ist; durch deren Treue und Liebe und nimmermüde Sorge das Elternhaus, auch in großer Notdurft und mitten in diesem Tränentale, den Kindern zu einem heiteren Paradiese wird, ein letztes Stück jenes Paradieses, in das Gott die ersten Menschen gesetzt hatte.
Dann wird es auch geschehen, dass sie ihre Kinder zu vollkommenen Menschen und Christen heranbilden, ihnen das echte katholische Empfinden übermitteln und dazu hochsinnige Liebe zum Vaterland einpflanzen, wie fromme Kindlichkeit und Dankbarkeit des Herzens es verlangen.
Mögen darum alle, die sich mit dem Gedanken tragen, später einmal zu heiraten, sowie jene, die für die Erziehung der Jugend zu sorgen haben, die Zukunft ja nicht aus dem Auge verlieren. Sie sollen jetzt schon Gutes grundlegen und dem Bösen vorbeugen. Sie sollen sich ins Gedächtnis zurückrufen, was Wir in Unserem Rundschreiben Divini illius Magistri über die christliche Erziehung der Jugend mahnend ausgesprochen haben:
„Von der zartesten Kindheit an sind daher die ungeordneten Neigungen zu veredeln, die guten zu fördern und zu ordnen. Vor allem muß der Verstand erleuchtet und der Wille gefestigt werden mit den übernatürlichen Wahrheiten und den Gnadenmitteln, ohne die es unmöglich ist, die verkehrten Triebe zu beherrschen oder das Erziehungsideal der Kirche vollkommen zu verwirklichen, die Christus mit dem Vollmaß seiner himmlischen Lehre und seiner göttlichen Sakramenten ausgestattet hat, damit sie die erfolgreiche Lehrmeisterin aller Menschen sei.“ (Pius XI., Rundschreiben Divini illius Magistri vom 31. Dezember 1929. AAS XXII (1930) 69.)
1742 Zur näheren Vorbereitung auf eine gute Ehe gehört sodann die Sorgfalt in der Wahl des Gatten; denn von ihr hängt es zum guten Teil ab, ob die künftige Ehe glücklich sein wird oder nicht, und zwar deshalb, weil der eine Gatte dem andern eine starke Hilfe, aber auch eine schwere Gefahr und sogar ein Hindernis christliche Lebensführung in der Ehe sein kann.
Wollen darum die Brautleute nicht ihr ganzes Leben unter den Folgen einer unüberlegten Wahl leiden, so mögen sie zuerst reiflich überlegen, bevor sie sich für jemanden entscheiden, mit dem sie nachher auf Lebenszeit zusammen sein müssen. Bei dieser Überlegung mögen sie vor allem auf Gott schauen und der wahren Religion Jesu Christi Rechnung tragen, sodann sich selbst, dem anderen Ehegatten, der zukünftigen Nachkommenschaft, sowie der bürgerlichen und menschlichen Gesellschaft, deren Quelle die Ehe ist. Inbrünstig sollen sie zu Gott um Hilfe beten, dass sie ihre Wahl nach christlicher Klugheit treffen mögen, und sich nicht vom blinden Drang der Leidenschaft leiten lassen.
Ihre Wahl soll auch nicht ausschließlich von der Sucht nach materiellem Gewinn oder anderen weniger edlen Beweggründen bestimmt werden, sondern von wahrer, echter Liebe und aufrichtiger Zuneigung zum künftigen Gatten. Um jener Ziele und Zwecke willen sollen sie ferner in die Ehe treten, um derentwillen sie von Gott eingesetzt worden ist.
Sie sollen es auch nicht unterlassen, bei der Wahl des Lebensgefährten den Rat der Eltern einzuholen; sie sollen diesen Rat nicht gering anschlagen, um durch der Eltern reifes Urteil und Lebenserfahrung vor einem verhängnisvollen Fehlgriff bewahrt zu bleiben und sich beim Eintritt in die Ehe den Gottessegen des vierten Gebots zu sichern, des ersten Gebotes, das mit der Verheißung verbunden ist: Ehre Vater und Mutter, damit es dir wohl ergehe und du lange lebest auf Erden. (Eph. 6,2-3; vgl. Exod. 20,12)
Schaffung gesunder Lebensbedingungen
1743 Nicht selten erwachsen der vollkommenen Beobachtung der Gebote Gottes und einem ehrbaren Eheleben ernste Gefahren aus der Bedrängnis, in welche die Ehegatten durch Vermögensschwierigkeiten und große Armut kommen, Nöte, denen man soviel und so gut wie nur möglich abhelfen soll.
1744 Hier ist in erster Linie mit allem Nachdruck darauf zu bestehen, dass, wie bereits Unser Vorgänger Leo XIII. mit Recht verlangt hat (Leo XIII., Rundschreiben Rerum novarum vom 15. Mai 1891. ASS XXIII (1890-1891) 661.), in der bürgerlichen Gesellschaft die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in einer Weise geregelt werden, die es allen Familienvätern ermöglicht, das Notwendige zu verdienen und zu erwerben, um sich, Frau und Kinder standesgemäß und den örtlichen Verhältnissen entsprechend zu ernähren.
Denn der Arbeiter ist seines Lohnes wert. (Luk. 10,7) Ihm den Lohn zu verweigern oder unbillig herabzudrücken, ist schweres Unrecht und wird von der Heiligen Schrift unter die schlimmsten Sünden gerechnet. (vgl. Deut. 24,14-15) Es ist auch nicht recht, die Löhne so niedrig anzusetzen, dass sie in den jeweiligen Verhältnissen für den Unterhalt einer Familie nicht genügen.
1745 Es muss jedoch dafür Nachdruck gesorgt werden, dass auch die Gatten selbst, und zwar schon lange bevor sie in die Ehe treten, der materiellen Not vorbeugen oder sie wenigstens zu lindern suchen und dass sie von erfahrener und kundiger Seite darüber belehrt werden, wie das wirksam und zugleich ehrenhaft geschehen kann. Weiterhin sorge man dafür, dass sie sich da, wo die eigene Kraft nicht ausreicht, mit anderen in ähnlicher Lage zusammenschließen, auch in der Form von privaten und öffentlichen Verbänden, um so den Lebensnöten abzuhelfen. (vgl. Leo XIII., Rundschreiben Rerum novarum vom 15. Mai 1891. ASS XXIII (1890-1891) 663.)
1746 Sollte aber das Genannte nicht genügen, um den Unterhalt einer Familie, zumal einer zahlreichen und weniger leistungsfähigen Familie, zu bestreiten, so ist es Pflicht der christlichen Nächstenliebe, das Mangelnde zu ergänzen. Die Reichen sind es, die hier vor allem den Ärmeren helfen sollen. Die im Überfluss leben, dürfen Geld und Gut nicht zu unnützen Ausgaben verwenden oder geradezu verschleudern, sondern müssen es zum Lebensunterhalt und Wohlergehen derer gebrauchen, denen sogar das Notwendige fehlt.
Wer Christus in den Armen von seinem Vermögen mitteilt, wird vom Herrn, wenn er zum Weltgericht kommt, überreichen Lohn empfangen. Wer aber das Gegenteil tut, wird seiner Strafe nicht entgehen. (vgl. Matth. 25,34-46) Es sind keine leeren Worte, wenn der Apostel mahnt: Wer die Güter dieser Welt besitzt und sieht, dass sein Bruder Not leidet, ihm aber sein Herz verschließt, wie soll die Liebe Gottes in ihm bleiben? (1. Joh. 3,17)
Staatliche Schutzmaßnahmen
1747 Sollte aber private Hilfe nicht ausreichen, so ist es Pflicht der öffentlichen Autorität, die unzureichenden Kräfte der Privaten zu ergänzen, besonders in einem für das Gemeinwohl so wichtigen Belange, wie es die menschenwürdige Lage der Familien und Ehegatten ist.
Denn wenn es den Familien, besonders den kinderreichen, an genügendem Wohnraum fehlt, wenn der Mann keine Arbeit, keine Gelegenheit zum Erwerb des Lebensunterhalts finden kann, wenn der tägliche Bedarf nur mehr zu unerschwinglichen Preisen erstanden werden kann, wenn die Mutter aus bitterer Not und zum schweren Schaden des Hauswesens die Last auf sich nehmen muss, durch ihrer Hände Arbeit das nötige Geld zu verdienen, wenn sie in den gewöhnlichen oder auch außergewöhnlichen Beschwerden der Mutterschaft der notwendigen Nahrung, der Arzneimittel, der Hilfe eines erfahrenen Arztes und anderer ähnlicher Dinge entbehren muss, so versteht jeder, wie dadurch die Gattin zermürbt, wie hart ihnen das Familienleben und die Beobachtung der Gebote Gottes werden muss.
Und jedermann sieht, welch große Gefahr der öffentlichen Sicherheit, ja geradezu dem Bestand des Staates droht, wenn diese Menschen, die nichts mehr zu verlieren haben, in der Verzweiflung sich einreden, nur noch aus politischem Umsturz und aus einer Verkehrung jeglicher Ordnung etwas erhoffen zu können.
Die für das Staatswohl Verantwortlichen dürfen daher die materielle Not der Ehegatten und Familien nicht übersehen, wenn sie nicht dem Gemeinwohl schweren Schaden zufügen wollen. Sie müssen also in der Gesetzgebung und bei der Festsetzung der öffentlichen Ausgaben die Not der armen Familien weitgehend berücksichtigen und die Sorge dafür als eine der ernstesten Aufgaben ihres Amtes betrachten.
1748 Mit Bedauern haben Wir wahrgenommen, dass nicht selten unter Verkehrung der rechten Ordnung der unehelichen Mutter und ihrem Kinde (denen man gewiss gleichfalls helfen soll, schon um noch schlimmere Übel zu verhüten) ohne besondere Schwierigkeit schnell und ausreichend Unterstützung gewährt wird, während man sie der ehelichen Mutter entweder ganz verweigert oder doch nur spärlich zugesteht und sie sich gewissermaßen nur wider Willen abringen läßt.
1749 Indes ist es für die staatliche Autorität von höchster Bedeutung, dass Ehe und Familie nicht nur im Zeitlichen gut bestellt sind, sondern dass auch die seelischen Belange richtig wahrgenommen werden: dass zum Schutz der ehelichen Treue, der wechselseitigen Hilfeleistung und ähnlicher Forderungen gerechte Gesetze erlassen und gewissenhaft beobachtet werden.
Denn wie die Geschichte bezeugt, kann das Staatswohl und das irdische Glück der Menschen nicht sichergestellt werden noch dauerhaft sein, wenn das Fundament, auf dem sie beruhen, nämlich die sittliche Ordnung, ins Wanken gerät und wenn durch die Vergehen und Sünden der Menschen der Quell verschüttet wird: Ehe und Familie, aus denen der Staat entspringt.
1750 Zur Aufrechterhaltung der sittlichen Ordnung genügen jedoch nicht die äußeren staatlichen Machtmittel und Strafen; es genügt auch nicht, den Menschen die Schönheit und Notwendigkeit der Tugend vorzuhalten! Vielmehr muss eine religiöse Autorität hinzutreten, die den Verstand durch die Wahrheit erleuchtet, den Willen leitet und die menschliche Schwachheit durch die Hilfsmittel der göttlichen Gnade zu festigen vermag.
Diese Autorität ist allein die von Christus dem Herrn gestiftete Kirche. Deswegen mahnen Wir alle, in deren Hand die höchste staatliche Macht liegt, dringend im Herrn, in Eintracht und Freundschaft sich mit der Kirche Christi zusammenzuschließen und das Bündnis mit ihr immer fester zu gestalten, damit durch vereintes Mühen und Sorgen beider Gewalten die ungeheuren Schäden abgewendet werden, die infolge des Einbruches dreister und zügelloser Freiheit in die Ehe und Familie über die Kirche wie über die staatliche Gemeinschaft zu kommen drohen.
Denn die Staatsgesetze vermögen der Kirche zur Erfüllung dieser überaus schweren Pflicht viel zu helfen, wenn sie bei Erlass von Vorschriften das berücksichtigen, was durch göttliches und kirchliches Gesetz verordnet ist, und wenn sie mit Strafen gegen die Fehlenden vorgehen. Es mangelt ja nicht an Leuten, die glauben, dass alles, was die staatlichen Gesetze gestatten oder wenigstens nicht bestrafen, ihnen auch nach dem Sittengesetz erlaubt sei, oder die offen gegen die Stimme ihres Gewissens zur Tat schreiten, weil sie Gott nicht fürchten und sehen, dass sie auch vom menschlichen Gesetz für sich nichts zu fürchten haben. So werden sie nur zu oft sich selbst und vielen andern zum Verderben.
Keineswegs aber braucht der Staat aus der Verbindung mit der Kirche irgendetwas für seine Rechte und seine Unabhängigkeit zu fürchten. Jeder diesbezügliche Verdacht ist völlig unbegründet, wie bereits Leo XIII. klar und einleuchtend dargetan hat.
„Niemand aber zweifelt“, sagt er, „dass der Stifter der Kirche, Jesus Christus, die religiöse Gewalt von der staatlichen verschieden und eine jede von ihnen in der Wahrnehmung ihrer Interessen frei und ungehindert wissen wollte. Freilich mit dem Zusatz, der beiden zum Nutzen und zum Wohl aller gereicht, dass zwischen ihnen Zusammenarbeit und Eintracht herrsche …
Wenn sich die staatliche Gewalt mit der religiösen der Kirche freundschaftlich verbindet, so können beide daraus nur großen Gewinn ziehen. Des Staates Würde und Ansehen wird starke Förderung erfahren, und unter der Obhut der Religion wird sein Walten stets durch Recht und Gerechtigkeit gekennzeichnet sein. Der Kirche ihrerseits wird wertvolle Hilfe zuteil zum Schutze und zur Verteidigung des öffentlichen Wohles der Gläubigen.“ (Leo XIII., Rundschreiben Arcanum divinae sapientiae vom 10. Februar 1880. ASS XII (1879-1880) 399.)
1751 So ist es, um ein bekanntes Beispiel aus neuester Zeit anzuführen, durchaus nach der rechten Ordnung und im Geiste des Gesetzes Christi geschehen, wenn in dem feierlichen, glücklich getroffenen Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Italien auch bezüglich der Ehe eine friedliche Regelung und ein freundschaftliches Zusammenarbeiten festgesetzt wurde, ganz entsprechend der glorreichen Geschichte und den ehrwürdigen alten Überlieferungen des italienischen Volkes.
So nämlich heißt es in den Lateranverträgen: „Der italienische Staat, welcher der Ehe, als der Grundlage der Familie, jene Würde und Weihe zurückgeben will, wie sie den Überlieferungen seines Volkes gemäß ist, erkennt dem Sakramente der Ehe, wenn sie den Satzungen des kanonischen Rechtes entspricht, auch die bürgerlichen Rechtsfolgen zu.“ (Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhle und Italien, 11. Februar 1929, Art. 34. AAS XXI (1929) 290.) Dieser Grundnorm sind dann in den Übereinkommen noch weitere Abschnitte beigefügt.
Die angeführte Tatsache kann allen gerade in der heutigen Zeit (in der leider eine gänzliche Trennung des Staates von der Kirche, ja von jeder Religion zum Grundsatz erhoben wird) als Beispiel und Beweis dafür dienen, dass die eine höchste Gewalt mit der anderen ohne jegliche Beeinträchtigung ihrer Rechte und Machtbefugnisse in Eintracht und freundschaftlichem Einvernehmen zum öffentlichen Wohl beider Gemeinschaften sich verbinden und einen, und dass beide Gewalten gemeinsam für die Ehe Sorge tragen können, um die verhängnisvollen Gefahren, ja den bereits drohenden Untergang von der christlichen Ehe abzuwenden.
Schluss
Aufruf zur Verwirklichung des Ideals
Alles das nun, ehrwürdige Brüder, was Wir in sorgender Hirtenliebe mit Euch aufmerksam erwogen haben, möchten Wir unter allen Unseren geliebten Söhnen, die zunächst Eurer Obhut anvertraut sind, und unter allen Gliedern der großen Familie Christi nach Maßgabe der christlichen Klugheit möglichst weit verbreitet wissen, damit alle die gesunde Lehre über die Ehe kennenlernen, sich vor den Gefahren, die die Sendlinge des Irrtums ihnen bereiten, mit der nötigen Sorgfalt hüten, vor allem aber, damit sie der Gottlosigkeit und den weltlichen Lüsten entsagen, sittsam, gerecht und fromm in dieser Welt leben, indem sie der seligen Hoffnung harren und der Ankunft der Herrlichkeit des großen Gottes und unseres Heilandes Jesus Christus. (2. Tit. 2,12-13)
So gebe denn der allmächtige Vater, von dem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen hat (Eph. 3,15), der die Schwachen stärkt und den Furchtsamen und Kleinmütigen Mut verleiht; es gebe Christus der Herr und Erlöser, „der Gründer und Vollender der heiligen Sakramente“ (Konzil von Trient, Sess. XXIV. Denzinger Nr. 969), der wollte und bewirkte, dass die Ehe ein mystisches Abbild seiner unaussprechlichen Verbindung mit der Kirche sei; es gebe der Heilige Geist, die Gott-Liebe, das Licht der Herzen und die Stärke des Geistes:
dass das, was Wir hier in diesem Schreiben dargelegt haben über das heilige Sakrament der Ehe, über die wunderbare Weisheit, mit der Gottes Gesetz und Wille Gewalt hat über die Irrtümer und Gefahren, die sie bedrohen, über die Heilmittel, mit denen ihnen begegnet werden kann, dass dies alle Gläubigen mit dem Verstande erfassen, mit Bereitwilligkeit annehmen und mit Hilfe der göttlichen Gnade in die Tat umsetzen, damit so in den christlichen Ehen wieder aufsprieße und erblühe eine gottgeweihte Fruchtbarkeit, makellose Treue, unerschütterliche Festigkeit, die Heiligkeit des Sakramentes und die Fülle der Gnaden.
Auf dass nun Gott, der Urquell aller Gnaden, von dem alles Wollen und Vollbringen (Phil. 2,13) stammt, all das zu verleihen und zu wirken sich würdige, erteilen Wir als Unterpfand der Segensfülle des Allmächtigen Gottes mit demütigem und inbrünstigem Flehen an seinem Gnadenthrone, Euch, ehrwürdige Brüder, dem Klerus und Volke, die Eurer wachsamen Hirtensorge anvertraut sind, aus ganzem Herzen den Apostolischen Segen.
Gegeben zu Rom bei St. Peter am 31. Dezember des Jahres 1930, im neunten Jahr Unseres Pontifikats.
Papst Pius XI.
aus: Anton Rohrbasser, Heilslehre der Kirche, Dokumente von Pius IX. bis Pius XII., 1953, S. 1084 – S. 1100
Eine kleine Übersicht über die Rundschreiben von Papst Pius XI. siehe unter:
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