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Was Vatikanum II hätte sein können

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Was das Zweite Vatikanische Konzil hätte sein können

… wenn nicht Roncalli gewählt worden wäre, sondern Kardinal Ottaviani. Denn wie wir wissen, haben die Freimaurer den Stuhl Petri 1958 übernommen, indem sie Roncalli auf den  Papststuhl setzten. Der Betreiber der Website „introiboadaltareDei2“ und Autor des am 9. Juli veröffentlichten Beitrages „Was Vatikanum II hätte sein können“ hat sich die Frage gestellt, was wohl auf dem Konzil verabschiedet worden wäre, wenn Kardinal Ottaviani als Nachfolger von Pius XII. gewählt worden wäre. Der Autor hat nämlich die Originalentwürfe von sechs Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils gelesen, die ein ‚Priester‘ der Sekte des Zweiten Vatikanischen Konzils, P. Joseph A. Komonchak, im Jahr 2012 aus dem Lateinischen ins Englische übersetzt hatte.

Analog zu der Frage, was wäre wenn, wie sie in „alternativen Geschichtsbüchern“ konsequent weitergedacht werden (z. B. die Frage: was hätte passieren können, wenn die Atombombe etwas früher verfügbar gewesen wäre, als sie tatsächlich war), begann er, über eine andere Art alternativer Kirchengeschichte nachzudenken. Und er stellte sich die Frage: „Was wäre, wenn Kardinal Ottaviani im Konklave im Oktober 1958 gültig gewählt worden wäre und den Namen „Papst Pius XIII.“ angenommen hätte?

Die Bedeutung der ursprünglichen für das Konzil vorbereiteten Schemata

Die Vorbereitungskommission unter der Leitung von Kardinal Ottaviani erarbeitete insgesamt neun Schemata zu unterschiedlichen Themen. Es waren diese Schemata, die von den Konzilsvätern als übermäßig starr, verurteilend im Ton und zu „scholastisch“ im Stil abgelehnt wurden. Die Dokumente wurden schließlich durch die sechzehn Dokumente ersetzt, die das Räuberkonzil unter Leitung des falschen Papstes Montini annahm und von diesem promulgiert wurden.

Die ursprünglichen Schemata zeigen jedoch, was die gelehrtesten, rechtgläubigsten und anerkanntesten Theologen zu verschiedenen Themen lehrten. Außerdem glaubten sie, daß verschiedene theologische Fragen reif für eine Definition durch die Kirche waren.

In diesem Zusammenhang ist auch das Quellenmaterial interessant. Denn die Fußnoten der verworfenen Schemata offenbaren eine Fülle von Zitaten aus Pascendi, Mortalium Animo, dem Syllabus und sogar dem antimodernistischen Eid, von denen beispielsweise im Katechismus der Katholischen Kirche von 1992 keines zitiert wird.

Der Autor betont, daß diese Theologen vorausschauend waren. Denn es war, als ob sie wüssten, was passieren würde, wenn bestimmte Irrtümer unkontrolliert blieben.

Der unterschiedliche Tonfall in den ursprünglichen Schemata und in den Konzilsdokumenten

Ein Beispiel dafür findet sich auf der Website „unamsanctamcatholicam“, wo auch die Links für die von P. Komonchak übersetzten ursprünglichen Schemata zu finden sind.

De fontibus revelationis („Über die Quellen der Offenbarung“), das von den Konzilsvätern so sehr verachtet wurde, hat mehrere formelle Verurteilungen ausgesprochen. Der Unterschied im Ton zwischen den beiden Dokumenten wird deutlich, wenn wir aus dem Schema „Über die christliche Sittenordnung“ den Absatz 6 betrachten:

[Die Kirche beklagt jedoch, daß viele Menschen das göttliche Gesetz übertreten, mehr aus Schwäche als aus Bosheit, wenn auch selten ohne schwere Schuld. Sie stellt mit großem Entsetzen fest, daß überall Irrtümer verbreitet werden, die den Weg zum Verderben öffnen und die Pforte des Heils verschließen. Es gibt solche, die einen persönlichen Gott leugnen und damit dem Naturgesetz die Grundlage entziehen; es gibt solche, die die Sendung Christi verleugnen und damit das Gesetz des Evangeliums ablehnen; es gibt solche, die sich bei der Erklärung der sittlichen Ordnung nur auf menschliche Grundsätze stützen und sie damit ihrer wahren und letzten Verpflichtung und Sanktion berauben …

Ihre Unverschämtheit und Frechheit geht so weit, daß sie versuchen, den Himmel anzugreifen und Gott selbst aus seiner Mitte zu entfernen. Mit notorischer Bosheit und gleicher Torheit scheuen sie sich nicht zu behaupten, daß es keinen höchsten, weisesten und vorsehenden Gott gibt, der sich vom Universum unterscheidet; es gibt diejenigen, die behaupten, dass das Sittengesetz selbst in den grundlegenden Dingen Veränderungen und einer Entwicklung unterworfen ist…“

Vergleichen wir nun mit einer parallelen Passage aus Gaudium et Spes, Kapitel 21, die sich ebenfalls mit dem Atheismus befasst:

Die Kirche ruft zur aktiven Freiheit der Gläubigen auf, auch in dieser Welt den Tempel Gottes zu errichten. Sie lädt die Atheisten höflich ein, das Evangelium Christi mit offenem Geist zu prüfen.

Auch in dem Schema „Über die Quellen der Offenbarung“ ist ganz klar definiert, daß es zwei Quellen der Offenbarung gibt, die ein einziges Glaubensgut darstellen. Das Konzilsdokument ‚Dei Verbum‘ hingegen betont, daß es nur eine Quelle der Offenbarung gibt, die auf zwei „Arten der Überlieferung“ weitergegeben wird.

Einige wichtige Absätze aus sechs Schemata

Der Autor hat nun in seinem Beitrag aus den sechs Schematas einige wichtige Absätze hervorgehoben.

Dieser Beitrag ist unseres Erachtens so eminent wichtig, daß wir ihn in deutscher Übersetzung unseren Lesern nicht vorenthalten möchten. Wer diesen Beitrag gelesen hat, kann sich dann vielleicht vorstellen, was das Zweite Vatikanische Konzil hätte sein können.

Im Folgenden also der Beitrag. Die zitierten Texte der Schemata sind in blauer Farbe; die Auszüge aus den vom Räuberkonzil angenommenen Konzilsdokumente sind in roter Farbe zur besseren Unterscheidung angeführt.

Der Kommentar des Autors ist in der üblichen schwarzen Schrift gehalten.

Was Vatikanum II hätte sein können – Ein Katalog der verurteilten Irrtümer

Das Konzilsversammlung im Petersdom in RomBildquelle: wikimedia | CC BY-SA 3.0 Unported

Vorbemerkung:

Diese Schemata waren das Produkt der besten und antimodernistischsten anerkannten Theologen unter Papst Pius XII. Sie waren jedoch Entwürfe, die auf dem Konzil bearbeitet werden sollten. Wenn es einen echten Papst gegeben hätte, wäre jedes Schema diskutiert und vom Konzil durch Ergänzungen, Auslassungen und Änderungen verändert werden. In seiner endgültigen Form wäre es, wenn es von der Mehrheit der Bischöfe angenommen worden wäre, dem Papst zur Genehmigung und Verkündigung vorgelegt worden. Erst dann würde es verbindliche lehramtliche Autorität haben. Für meine Zwecke hier werde ich davon ausgehen, daß diese Schemata (nach der alternativen Geschichte) jeweils in ihrer endgültigen Form vom Papst Pius XIII. genehmigt und verkündet worden wäre.

Im Folgenden wird beschrieben, was mir beim Lesen der einzelnen Schemata aufgefallen ist. Die sechs Entwürfe waren:

1. DOGMATISCHE VERFASSUNG ÜBER DIE QUELLEN DER OFFENBARUNG (SR).
2. DOGMATISCHE KONSTITUTION ÜBER DIE KIRCHE (CC).
3. DOGMATISCHE KONSTITUTION ÜBER DIE UNVERLETZTE VERTEIDIGUNG DES GLAUBENSGUTES (DDF)
4. DOGMATISCHE KONSTITUTION ÜBER DIE CHRISTLICHE SITTENORDNUNG (CMO)
5. EINE DOGMATISCHE KONSTITUTION ÜBER KEUSCHHEIT, EHE, FAMILIE UND JUNGFRÄULICHKEIT (CMFV).
6. DOGMATISCHE KONSTITUTION ÜBER DIE SELIGE JUNGFRAU MARIA, MUTTER GOTTES UND MUTTER DER MENSCHEN (BVM)

Aus dem Schema der Dogmatischen Konstitution über die Kirche (CC)

a) Die eine wahre Kirche Christi ist der mystische Leib Christi und identisch mit der apostolischen römischen Kirche.

Absatz. #4: Aber von allen Gestalten ist die wichtigste, weil sie das soziale Element zusammen mit dem mystischen deutlicher zum Ausdruck bringt, die Gestalt des Leibes, die Paulus auf die Eingebung Christi hin verwendete: „Und er ist das Haupt des Leibes der Kirche“ (Kol. 1, 18); „welche sein Leib ist und die Vollendung dessen, der alles in allem vollendet“ (Eph. 1, 23). Denn alle, die durch die Taufe in die Kirche eingetreten sind und in der Gemeinschaft der Heiligen Christus angezogen haben, werden, da sie an dem einen eucharistischen Brot teilhaben, in der Einheit des einen Leibes vollkommen gemacht: „Denn Ein Brot, Ein Leib sind wir viele, wir alle, die wir an einem Brot teil nehmen“ (1. Kor. 10, 17).

Dieser Absatz zitiert die Enzyklika ‚Mystici Corporis‘ von Papst Pius XII. und erhebt deren Lehre (die bereits seit dem Heiligen Paulus gelehrt wird) zum Dogma.

Abschließender Absatz: Die heilige Synode lehrt und bekennt daher feierlich, daß es nur eine einzige wahre Kirche Jesu Christi gibt, jene Kirche, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische verkünden, die Kirche, die der Erlöser am Kreuz für sich erworben und mit sich verbunden hat als Leib mit dem Haupt und als Braut mit dem Bräutigam, die Kirche, die er nach seiner Auferstehung dem heiligen Petrus und seinen Nachfolgern, den römischen Päpsten, zur Leitung übergeben hat. Daher wird nur die römisch-katholische Kirche mit Recht Kirche genannt.

Eine sehr schöne Darstellung des katholischen Dogmas, die unmissverständlich feststellt, daß die eine wahre Kirche, der mystische Leib Christi, mit der römisch-katholischen Kirche identisch ist. In der Fußnote wird die Bezeichnung „katholisch-römisch“ erklärt.

Das Erste Vatikanische Konzil hat absichtlich „katholisch-römisch“ und nicht „römisch-katholisch“ gesagt, weil letzteres den Beigeschmack der Lehre von den drei Zweigen hat.

Die so genannte „Zweiglehre“ wurde im 18. Jahrhundert von anglikanischen Häretikern vertreten. Sie lehrten, die katholische Kirche bestehe aus drei „Zweigen“: der Ostkirche, der römischen Kirche und der anglikanischen Kirche. Diese schismatischen Zweige, so die häretische Theorie, werden schließlich in der zukünftigen „ökumenischen“ Kirche vereinigt werden, einer Synthese aller konfessionellen Kirchen, die derzeit in der Praxis getrennt sind, aber im Ursprung und in der Substanz mit der Realität des apostolischen Katholizismus vereint sind. Um jede Verbindung mit einer solchen falschen Ekklesiologie zu vermeiden, wurde der Begriff „katholisch-römische“ Kirche verwendet.

Vergleichen Sie das verdammenswerte Dokument der Sekte Vatikanum II über die Kirche, das dieses Dokument ersetzt hat, Lumen Gentium, Absatz. #8:

Diese Kirche, die in der Welt als Gesellschaft konstituiert und organisiert ist, besteht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und den mit ihm in Gemeinschaft stehenden Bischöfen geleitet wird, obwohl sich viele Elemente der Heiligung und der Wahrheit außerhalb ihrer sichtbaren Struktur befinden.

Die Kirche Christi unterscheidet sich also von der katholisch-römischen Kirche. Sie „besteht“ dort, weil sie alle „Elemente“ enthält, aber sie besteht auch in anderen Sekten, je nachdem, wie viele „Elemente“ jede von ihnen hat. Alle Elemente zu haben, ist das Beste, aber nur einige zu haben, ist auch gut und führt zur Erlösung. Dies ist die Irrlehre in der Ekklesiologie, die zu all den anderen Irrtümern und Irrlehren im Zweiten Vatikanum führt.

b) Der Feeneyismus wird verurteilt. Die Taufe des Verlangens wird ausdrücklich gelehrt.

Abs. #8: Die Heilige Synode lehrt, wie Gottes Heilige Kirche immer gelehrt hat, daß die Kirche für das Heil notwendig ist und daß niemand gerettet werden kann, der, obwohl er weiß, daß die katholische Kirche von Gott durch Jesus Christus gegründet wurde, sich dennoch weigert, in sie einzutreten oder in ihr auszuharren. Wie niemand gerettet werden kann, wenn er nicht die Taufe empfängt – durch die jeder, der kein Hindernis für die Eingliederung darstellt, Mitglied der Kirche wird – oder zumindest den Wunsch hat, getauft zu werden, so kann auch niemand das Heil erlangen, wenn er nicht Mitglied der Kirche ist oder zumindest den Wunsch hat, der Kirche anzugehören.

Damit aber jemand das Heil erlangt, genügt es nicht, daß er wirklich Mitglied der Kirche ist oder durch den Wunsch auf sie hingeordnet wird; es ist auch erforderlich, daß er im Stand der Gnade stirbt, verbunden mit Gott durch Glauben, Hoffnung und Liebe.

Im Schema werden als Autoritäten für diese Formulierung zitiert: Für die Lehre der Kirche siehe das Athanasische Glaubensbekenntnis (Dz 40); Pelagius II, Brief Dilectionis vestris (Dz 247); Innozenz III, Glaubensbekenntnis für die Waldenser (Dz 423); Bonifatius VIII, Bulle Unam sanctam (Dz 468); Clemens VI, Epist. Super quibusdam (Dz 570b); das Konzil von Florenz, Dekret für die Jakobiten (Dz 714); das tridentinische Glaubensbekenntnis (Dz 1000); Benedikt XIV, Glaubensbekenntnis für die Maroniten (Dz 1473); Gregor XVI, Enc. Mirari vos (Dz 1613); Pius IX, Enc. Quanto conficiamur maerore (Dz 1677); Syllabus, n. 16-17 (Dz 1716-17); Pius XII, Mystici Corporis (AAS 35 [1943], S. 242-43); Humani generis (Dz 2319); Brief des Heiligen Offiziums an den Erzbischof von Boston, 8. August 1949.

Man beachte, daß sich die führenden Theologen auf genau die Dokumente berufen, von denen die Feeneyiten behaupten, daß sie die Taufe des Verlangens ausschließen (z.B. Unam Sanctam). Bye, bye Fred und Bobby! Jemandem, der alles tun will, was Gott von ihm will, und der ein sittlich aufrechtes Leben führt, indem er mit den wirklichen Gnaden zusammenarbeitet, kann Gott vor dem Augenblick des Todes seinen Verstand mit dem Glauben erfüllen und ihm vollkommene Reue schenken, um die Seele mit heiligender Gnade zu erfüllen. Er stirbt also in der Kirche und im Stand der Gnade; die Voraussetzungen, um gerettet zu werden.

c) Daß die Sakramente den Nichtkatholiken nicht erlaubt sind, wird noch einmal bekräftigt.

Abs. #54: Das Haupthindernis für die liturgische Gemeinschaft zwischen den Katholiken und den getrennten Brüdern liegt in der Art der gottesdienstlichen Gemeinschaft, durch die die Glieder der Kirche selbst miteinander verbunden sind. Denn die Gemeinschaft der Glieder der Kirche untereinander in ihrem heiligen Gottesdienst ist eine Gabe Christi selbst, die allein seiner einen Kirche gegeben ist, durch die die Vereinigung im Glauben und in der Gemeinschaft unter einem obersten Hirten vollendet wird und die ein Zeichen jener Einheit in Wahrheit und Liebe ist, durch die die Kirche der mystische Leib Christi und schon hier auf Erden ein Bild und eine Vorwegnahme der himmlischen Vereinigung in Christus ist.

Da also in der heiligen Liturgie, die von den Amtsträgern im Namen Christi und im Auftrag der Kirche vollzogen wird, die Gemeinschaft der Gläubigen den Glauben der Kirche bekennt (vgl. Apg. 2, 42), ist die aktive Teilnahme an der heiligen Liturgie per se als ein bestimmtes Glaubensbekenntnis zu betrachten.

Folglich kann die aktive Teilnahme dissidenter Christen sowohl am Gottesdienst der Kirche im allgemeinen als auch am Sakramenten-Empfang im besonderen nicht zugelassen werden, da sie der Einheit des Glaubens und der Gemeinschaft widerspricht und das Zeichen der Einheit des Leibes Christi verdunkelt, und aus solchen Mängeln erwachsen oft die Gefahren des religiösen Indifferentismus, des Interkonfessionalismus und des Skandals.

Vergleiche dazu das Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils für die Kirchen des östlichen Ritus, Orientalium Ecclesiarum, Abs. #27:

Unbeschadet der bereits erwähnten Grundsätze können die östlichen Christen, die tatsächlich in gutem Glauben von der katholischen Kirche getrennt sind, zu den Sakramenten der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung zugelassen werden, wenn sie von sich aus darum bitten und die richtigen Voraussetzungen mitbringen.

d) Es gibt nur eine wahre Kirche Christi, die IMMER die Einheit, Katholizität, Heiligkeit und Apostolizität besitzt.

Abs. #Nr. 48: Da die Kirche als die eine und einzige Heilsinstitution von Christus erbaut wurde, um das eine und einzige unter den Völkern erhobene Zeichen zu sein, kann nichts jemals ihre Einheit von Natur aus verletzen.

Die Kirche ist immer eins, katholisch, heilig und apostolisch. Daran können auch diejenigen nichts ändern, die die Kirche verlassen und falsche Sekten gründen oder sich ihnen anschließen. Vergleichen Sie das Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über den Ökumenismus, Unitatis Redintegratio, Abs. #4, wo häretische und schismatische Sekten die Kirche daran hindern, „vollständig katholisch“ zu sein:

Die Spaltungen unter den Christen hindern die Kirche jedoch daran, in denjenigen ihrer Söhne, die zwar durch die Taufe mit ihr verbunden, aber noch von der vollen Gemeinschaft mit ihr getrennt sind, die ihr eigene Fülle der Katholizität zu erreichen. Darüber hinaus ist es für die Kirche selbst schwieriger, ihre volle Katholizität in all ihren Ausprägungen im konkreten Leben zum Ausdruck zu bringen.

e) Verurteilung der Religionsfreiheit.

Abs. #42: Das Wohl des Staates selbst verlangt, daß die bürgerliche Macht sich nicht als gleichgültig gegenüber der Religion betrachtet. Sie ist von Gott eingesetzt worden, um den Menschen zu einer wahrhaft menschlichen Vollkommenheit zu verhelfen; sie muss daher ihren Mitgliedern nicht nur die Möglichkeit geben, sich zeitliche Güter, sowohl materielle als auch kulturelle, zu verschaffen, sondern ihnen auch helfen, daß die geistigen Güter für ein religiöses Leben leichter zur Verfügung stehen. Unter diesen Gütern ist keines höher einzuschätzen als die Erkenntnis und Anerkennung Gottes und die Erfüllung der Gott geschuldeten Pflichten, denn sie sind die Grundlagen aller privaten, ja auch aller öffentlichen Tugend.

Diese Pflichten gegenüber Gott sind nicht nur von den einzelnen Bürgern zu erfüllen, sondern auch von der Staatsgewalt, die in ihren öffentlichen Handlungen die bürgerliche Gesellschaft repräsentiert. Denn Gott ist der Urheber der bürgerlichen Gesellschaft und die Quelle aller Güter, die durch sie zu jedem Mitglied fließen. Auch wenn in der von Christus gewollten Ordnung der liturgische Gottesdienst nur der Kirche Gottes zukommt, so muss doch auch die bürgerliche Gesellschaft Gott in irgendeiner sozialen Form verehren.

Ihrem Wesen nach wird sie dies vor allem dann tun, wenn sie bei der Besorgung des Gemeinwohls die von der göttlichen Majestät für diese Heilsökonomie aufgestellten Gesetze Gottes treu beachtet. Das verlangt vor allem, daß der Kirche volle Freiheit gewährt wird und daß alles, was sie als hinderlich für die Erreichung des ewigen Ziels erachtet, von der Gesetzgebung, dem Regieren und der öffentlichen Tätigkeit ausgeschlossen wird. Das Ziel sollte in der Tat sein, ein Leben nach christlichen Grundsätzen zu erleichtern, das dem ewigen Leben förderlich ist.

Ironischerweise wurde ausgerechnet der amerikanische Theologe, der von der Obersten Heiligen Kongregation des Heiligen Offiziums wegen seiner ketzerischen Lehren über Kirche und Staat getadelt wurde, der Jesuit Pater John Courtney Murray, zum Hauptautor der ketzerischen Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Religionsfreiheit, Dignitatis Humanae.

1954 verurteilte das Heilige Offizium feierlich die vier Hauptirrtümer von Murray:

– der katholische Staat ist nicht das Ideal
– die volle Religionsfreiheit kann als gültiges politisches Ideal in einem wirklich demokratischen Staat betrachtet werden
– es reicht aus, wenn der Staat die Freiheit der katholischen Kirche durch eine allgemeine Garantie der Religionsfreiheit gewährleistet
– die Lehre von Papst Leo XIII. über die Verpflichtungen der Staaten gegenüber Gott ist nicht auf den demokratischen Staat anwendbar.

Murray wurde angewiesen, seine Schriften vor der Veröffentlichung der Zensur in Rom zu unterstellen. Seine jesuitischen Oberen wiesen ihn an, nichts mehr über das Thema Religionsfreiheit zu schreiben, womit er sich einverstanden erklärte.

In den Jahren 1957-1958 arbeitete das Heilige Offizium ein Dokument über die Religionsfreiheit aus. Ein Entwurf enthielt eine Liste von 21 Fehlern, von denen 14 aus Murrays Schriften stammten. Als Papst Pius XII. starb und Roncalli „gewählt“ wurde, ordnete Seine Schlechtigkeit, der falsche ‚Papst‘ Johannes XXIII. an, die Verurteilungen der Fehler zu streichen. Hier ist, was Dignitatis Humanae, Abs. #3 häretisch lehrt:

Die religiösen Handlungen, mit denen die Menschen privat und öffentlich und aus persönlicher Überzeugung ihr Leben auf Gott ausrichten, überschreiten ihrem Wesen nach die Ordnung der irdischen und zeitlichen Angelegenheiten. Die Regierung sollte daher in der Tat das religiöse Leben der Bürger berücksichtigen und begünstigen, da es die Aufgabe der Regierung ist, für das Gemeinwohl zu sorgen. Sie würde jedoch die ihrer Macht gesetzten Grenzen eindeutig überschreiten, wenn sie sich anmaßen würde, religiöse Handlungen zu befehlen oder zu verbieten.

Aus dem Schema der Dogmatischen Konstitution zur Verteidigung der Unversehrtheit des Glaubensdepositums (DDF)

a) Die wahre katholische Entwicklung der Lehre wird klar dargelegt und verteidigt.

Abs. #31: Das Heilige Konzil erkennt also an und bekennt, daß in der Kirche Christi eine wahre Entwicklung im Verständnis und in der Darstellung der Glaubenslehre stattfindet, so daß sogar neue Definitionen der geoffenbarten Wahrheit vorgenommen werden können. Aber sie erklärt nur eine Entwicklung für rechtmäßig, die einfach in einer Zunahme des menschlichen Wissens über die Offenbarung besteht, und nicht in einem Wachstum des Depositums selbst. Denn das Depositum bleibt an sich unveränderlich, da jede Wahrheit, die von der Kirche neu vorgeschlagen werden kann, zumindest implizit darin enthalten ist und daher von der göttlichen Autorität getragen wird.

Vergleichen Sie mit der modernistischen Auffassung von der Entwicklung der Lehre, die in der Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils über die göttliche Offenbarung, Dei Verbum, Abs. #8, enthalten ist:

Die Tradition, die von den Aposteln stammt, macht in der Kirche mit Hilfe des Heiligen Geistes Fortschritte. Die Einsicht in die Wirklichkeiten und Worte, die weitergegeben werden, wächst. Dies geschieht auf verschiedene Weise. Es geschieht durch die Betrachtung und das Studium der Gläubigen, die in ihrem Herzen über diese Dinge nachdenken (vgl. Lk. 2,19 u. 51). Es geschieht durch den intimen Sinn für die geistlichen Realitäten, die sie erfahren. Und sie ergibt sich aus der Verkündigung derer, die mit ihrem Recht auf Nachfolge im Bischofsamt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben. So schreitet die Kirche im Laufe der Jahrhunderte immer weiter zur Fülle der göttlichen Wahrheit voran, bis schließlich die Worte Gottes in ihr sich erfüllen.

Der letzte Satz ist bezeichnend: So schreitet die Kirche im Laufe der Jahrhunderte immer weiter auf die Fülle der göttlichen Wahrheit zu, bis sich schließlich die Worte Gottes in ihr erfüllen. Die „Fülle der Wahrheit“ ist offensichtlich dasselbe wie die „ganze, vollständige Wahrheit“, zu der der Heilige Geist führt. Der „Geist Gottes“ führt zur „ganzen, vollständigen Wahrheit“, die die Kirche aber noch nicht besitzt, sonst hätte sie es nicht nötig, geführt zu werden und unablässig danach zu streben. Das bedeutet, daß die Kirche die Offenbarung noch nicht vollständig besitzt und nicht über ein wahres, vollkommenes Glaubensgut verfügt. Das ist eindeutig häretisch.

Papst Pius X. verurteilte folgende Thesen der Modernisten in ‚Lamentabili Sane‘

Im Jahr 1907 VERURTEILTE Papst Pius X. die folgenden Thesen der Modernisten in ‚Lamentabili Sane‘:

21. Die Offenbarung, die den Gegenstand des katholischen Glaubens darstellt, wurde nicht mit den Aposteln vollendet.

22. Die Dogmen, die die Kirche als geoffenbart ansieht, sind keine vom Himmel gefallenen Wahrheiten. Sie sind eine Auslegung religiöser Tatsachen, die der menschliche Verstand in mühevoller Arbeit erworben hat.

54. Dogmen, Sakramente und Hierarchie, sowohl ihre Vorstellung als auch ihre Wirklichkeit, sind nur Auslegungen und Entwicklungen der christlichen Intelligenz, die den kleinen, im Evangelium verborgenen Keim durch eine Reihe äußerer Zusätze vermehrt und vervollkommnet haben.

58. Die Wahrheit ist nicht unveränderlicher als der Mensch selbst, da sie sich mit ihm, in ihm und durch ihn entwickelt hat.

59. Christus hat nicht eine bestimmte, für alle Zeiten und alle Menschen geltende Lehre gelehrt, sondern eine religiöse Bewegung in Gang gesetzt, die den verschiedenen Zeiten und Orten angepasst ist oder angepasst werden soll.

62. Die Hauptartikel des Apostolischen Glaubensbekenntnisses hatten für die Christen der ersten Zeiten nicht denselben Sinn wie für die Christen unserer Zeit.

Alle oben genannten verurteilten Sätze zeigen die modernistische Häresie der „Entwicklung“, wonach sich die Dogmen (und sogar die Kirche selbst) im Laufe der Zeit zu etwas völlig anderem „entwickeln“, da die Wahrheit dem Modernismus zufolge nicht unveränderlich ist. Das Zweite Vatikanum hat diese Idee übernommen.

b) Der rechtmäßige Platz von Privatoffenbarungen.

Abs. #32: Hinsichtlich der Privatoffenbarungen, die nach dem Tod der Apostel entstanden sein sollen, erklärt die Heilige Synode, daß sie vollständig dem Urteil der Hirten der Kirche unterworfen werden müssen, damit die Gläubigen nicht getäuscht werden, denn Christus warnte: „Es werden falsche Propheten aufstehen und viele verführen“ (Mt. 24, 11). Sie erklärt auch, daß sie nur dann in Betracht zu ziehen sind, wenn sie mit den im öffentlichen Glaubensschatz enthaltenen Wahrheiten völlig übereinstimmen und wenn sie das christliche Leben unter der Leitung der Hirten fördern. Sie können keine Gelegenheit bieten, irgendwelche kirchlichen Einrichtungen hervorzubringen, wenn sie nicht anderweitig eine dogmatische Grundlage haben.

Und schließlich ist es wegen ihnen niemals erlaubt, neue Lehren einzuführen oder neue Unternehmungen zu beginnen, wenn die Kirche dazu nicht bereit ist. Sie lehrt ferner, daß man Privatoffenbarungen, auch anerkannten, nicht die Zustimmung des katholischen Glaubens, sondern nur die Zustimmung des menschlichen Glaubens geben muss und kann, und zwar nach den Regeln der Klugheit, wenn diese zeigen, daß solche Offenbarungen wahrscheinlich und fromm glaubwürdig sind.

Die gläubigen Christen sollten daher eine übermäßige Neugier auf Wunder, die von den Hirten der Kirche nicht hinreichend gebilligt werden, sorgfältig zügeln. Denn es gibt Menschen, die solchen Dingen nachgehen, als ob das Glaubensgut selbst nicht ausreichen würde, um das christliche Leben zu nähren, oder als ob vor den Schafen Christi außerhalb des Glaubensgutes reichere Weiden lägen.

c) Der Okkultismus wird energisch verurteilt.

Abs. #33: Eine solche Neugier wird wirklich verderblich, wenn sie die Gläubigen dazu bringt, sich dem Aberglauben der Wahrsagerei in jeder Form hinzugeben, besonders aber jenem Spiritismus, der durch menschliche Anstrengung versucht, eine vernünftige Kommunikation mit Geistern oder mit getrennten Seelen hervorzurufen, um verschiedene Informationen oder verschiedene Hilfen zu erlangen. „Es soll sich unter euch niemand finden, der Wahrsagerei betreibt, kein Wahrsager, kein Augur, kein Zauberer, kein Beschwörer, kein Medium, kein Hexenmeister, kein Geisterbeschwörer. Denn der Herr verabscheut dies alles“ (Dtn 18,10-12). Der Apostolische Stuhl hat es nicht versäumt, in verschiedenen seiner Dokumente dem bösen Spiritualismus mit geeigneten Mitteln entgegenzutreten.

Abs. #34: In vielen Gegenden schleicht sich der Aberglaube ein und wird von Tag zu Tag mehr verbreitet, manchmal auch in betrügerischer Weise unter dem falschen Titel der Parapsychologie, der Disziplin, deren Aufgabe es ist, Tatsachen zu erklären, die den gewöhnlichen Gesetzen der Psychologie zu widersprechen scheinen. Das Heilige Konzil erklärt, daß das göttliche Gesetz es als eine sehr schwere Sünde gegen die Religion verbietet, die Seelen der Verstorbenen herbeirufen zu wollen und wahrnehmbare Verbindungen mit ihnen oder mit anderen Geistern herstellen zu wollen, wie auch immer dies geschehen mag, öffentlich oder privat, auch wenn die Absicht ist, nur gute Geister anzusprechen und die ganze Darbietung den Anschein von Anstand, Frömmigkeit und Religion hat.

Sie verbietet allen Christen, auch nur aus reiner Neugierde, an spiritistischen Sitzungen oder anderen Zusammenkünften dieser Art teilzunehmen oder sie in irgendeiner Weise zu fördern.

Abs. #35: Die Heilige Synode ermahnt jedoch alle Gläubigen, das Beispiel der heiligen Mutter Kirche nachzuahmen, indem sie für die verstorbenen Gläubigen beten, damit sie die Schau Gottes erlangen und für uns bei Ihm Fürsprache einlegen; sie ermahnt sie auch, sich den heiligen Engeln zu empfehlen, die in Gottes väterlicher Vorsehung über das Menschengeschlecht wachen und bereit sind, durch Leitung, Beistand und Erleuchtung den Menschen zu helfen, damit sie nicht ihren bösartigen Feinden erliegen.

Die anerkannten Theologen sahen den hässlichen Kopf des Okkulten in den 1950er Jahren langsam aufsteigen.

Wäre diese Verurteilung von einem echten Konzil ausgegangen, das von einem echten Papst geleitet worden wäre, hätte es meines Erachtens nach das okkulte Wiederaufleben und die Invasion nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, durch die okkulte Praktiken allgegenwärtig wurden, niemals gegeben.

d) Verurteilung des Polygenismus.

Abs. #49: Die heilige Synode verwirft daher die Ansichten derer, die entweder behaupten, daß es nach Adam hier auf Erden wahre Menschen gegeben habe, die nicht durch natürliche Zeugung von jenem einen ersten Elternteil abstammten, oder daß Adam eine Vielzahl von ersten Eltern darstelle; solche Ansichten widersprechen der katholischen Doktrin.

Denn es ist überhaupt nicht ersichtlich, wie solche Auffassungen mit den Quellen der geoffenbarten Wahrheit und den vorliegenden Akten des kirchlichen Lehramtes über die Erbsünde vereinbar sind, die von der Sünde ausgeht, die wirklich von dem einen Adam begangen wurde, und die durch die Zeugung auf alle übertragen wird und in jedem Menschen als seine eigene ist.

Hier bestätigt das Schema die Verurteilung von Papst Pius XII. bezüglich des Polygenismus in Abs. #37 seiner Enzyklika Humani Generis:

Wenn es aber um eine andere mutmaßliche Meinung geht, nämlich den Polygenismus, so genießen die Kinder der Kirche keineswegs eine solche Freiheit. Denn die Gläubigen können sich nicht jener Meinung anschließen, die behauptet, daß es entweder nach Adam auf dieser Erde wahre Menschen gegeben habe, die nicht durch natürliche Zeugung von ihm als dem ersten Elternteil aller abstammen, oder daß Adam eine gewisse Zahl von ersten Eltern darstellt.

Es ist nun in keiner Weise ersichtlich, wie sich eine solche Auffassung mit dem vereinbaren ließe, was die Quellen der geoffenbarten Wahrheit und die Dokumente des Lehramtes der Kirche in Bezug auf die Erbsünde vorschlagen, die von einer Sünde ausgeht, die tatsächlich von einem einzelnen Adam begangen wurde und die durch die Zeugung an alle weitergegeben wird und in jedem als die seine vorhanden ist.

Aus dem Schema der Dogmatischen Konstitution über die christliche Sittenordnung (CMO)

a) Verurteilung des moralischen Relativismus.

Abs. #1: Als der unendlich gute und unendlich heilige Gott im Schöpfungs- und Erlösungswerk das Geheimnis seiner Heiligkeit und Liebe offenbarte, zeigte er den Menschen zugleich den Weg der Liebe und Heiligkeit. Aus diesem Grund bekennt das Zweite Vatikanische Konzil [das ist ein Schema; das ist es, was das Zweite Vatikanische Konzil zum Ausdruck bringen wollte, es aber nicht tat] in Übereinstimmung mit der Aussage des Apostels: „Dies ist der Wille Gottes, eure Heiligung“ (1. Thess. 4, 3) feierlich, daß es eine Ordnung [ordinatio] desselben unendlich guten und unendlich heiligen Gottes gibt, an der das Richtige und Falsche der menschlichen Handlungen zu messen ist.

Diese Ordnung der göttlichen Weisheit, an der die Menschen durch ihre Erkenntnis teilhaben, wird für sie zur Regel und Norm der Heiligkeit, damit sie, wie die Heilige Schrift lehrt, heilig sind, wie Gott selbst heilig ist.

Indem der Mensch diese sittliche Ordnung mit Gottes Hilfe befolgt, ohne die niemand dem göttlichen Willen dienen kann, richtet er seinen Willen nach dem Willen Gottes aus; und indem er am Gesetz der Freiheit teilhat (vgl. Jak. 1, 25), wird er nicht nur ein treuer Diener Gottes, sondern hat auch Anteil an jener Freiheit der Kinder Gottes, kraft derer er, befreit von der Sklaverei der Sünde, seinem letzten Ziel zustreben kann, das in dieser Heilsökonomie Gott selbst ist, Vater und Sohn und Heiliger Geist, um im Himmel durch Anschauung und Liebe besetzt zu werden.

Die sittliche Ordnung ist also keine Erfindung des menschlichen Verstandes, sondern existiert wirklich, wie auch der Wille Gottes, der unendlich weise, gut und heilig ist, wirklich existiert.

b) Die „Situationsethik“ wird verurteilt.

Abs. #15: Schließlich gibt es Menschen, die die Liebe so sehr zum einzigen Kriterium der Moral und zu ihrer einzigen Norm machen, daß sie meinen, die anderen Tugenden seien nicht wichtig. Es stimmt, daß die Liebe, mit der die Gerechten Gott über alles lieben und den Nächsten um Gottes willen lieben, „größer“ ist als Glaube, Hoffnung und die anderen Tugenden (1. Kor. 13, 13); sie hebt jedoch die Notwendigkeit dieser beiden Tugenden nicht auf, sondern nährt und fördert sie so, dass wir „zum vollen Umfang der Gestalt Christi“ gelangen (Eph. 4, 13).

Das Heilige Konzil ermutigt daher, daß alle Handlungen der christlichen Gläubigen „in Liebe geschehen“ (1. Kor. 16, 14). Aber sie sollen deshalb nicht den Fehler begehen, zu denken, daß ein Mensch nur dann „christlich handelt“, wenn die Liebe das Motiv ist, oder daß die anderen Tugenden unwichtig sind, als ob Gott nur einen ausdrücklichen Akt der Liebe krönen würde. Denn die Taten der Gerechten, die aus einem anderen richtigen Beweggrund oder Impuls hervorgehen, verdienen wohlwollend das Wachstum der Gnade und der Herrlichkeit, aber nicht ohne diese Liebe.

Ebenso ist darauf zu achten, daß die einfachen Menschen die Aussage „Liebe und tue, was du willst“ nicht missverstehen und irrtümlich meinen, daß im christlichen Leben nur ein Gebot, nämlich das „Du sollst lieben“, eingehalten werden muss. Denn ein solches Leben reduziert sich auf ein unbestimmtes Gefühl der Liebe und vernachlässigt die Einhaltung der Gebote völlig, was im Widerspruch zum Herrn selbst steht, der gesagt hat,

„Willst du zum Leben eingehen, so halte die Gebote“ (Mt. 19, 17), und an anderer Stelle…
„Wer meine Gebote hat und sie befolgt, der ist es, der mich liebt“ (Joh. 14, 21).

Die „Situationsethik“ ist ein System, das der zum Atheisten gewordene bischöfliche ‚Priester‘ Joseph Fletcher (gest. 1991) populär gemacht hat. Fletcher schrieb zehn Bücher und Hunderte von Artikeln, Buchbesprechungen und Übersetzungen.

Die Situationsethik besagt im Wesentlichen, daß andere moralische Grundsätze in bestimmten Situationen beiseite geschoben werden können, wenn es der Liebe am besten dient. Fletcher befürwortete Abtreibung auf Verlangen, Euthanasie, Kindermord, Empfängnisverhütung, vorehelichen Sex und jede Form von sexueller Perversion. In seinem 1966 erschienenen Buch ‚Situationsethik‘ schrieb Fletcher: „Ob eine Form von Sex gut oder böse ist, hängt davon ab, ob der Liebe vollständig gedient wird. (S. 139). Er meinte auch, daß … nur der Zweck die Mittel heiligt. (S. 120). Das Zweite Vatikanische Konzil erwähnt nie den moralischen Relativismus oder die Situationsethik (geschweige denn verurteilt sie).

Aus dem Schema der Dogmatischen Konstitution über Keuschheit, Ehe, Familie und Jungfräulichkeit (CMVF)

a) Verurteilung des Transgenderismus.

Abs. #4: Es ist zu beachten, daß Gott allein der absolute Herr über das Leben des Menschen und seine Unversehrtheit ist, insbesondere in Bezug auf das, was den Menschen von Natur aus fähig macht und ihn mit Gott in der Fortpflanzung des menschlichen Lebens verbindet.

Versuche, das Geschlecht zu ändern, sind daher, wenn es hinreichend bestimmt ist, verwerflich; auch ist es nicht erlaubt, zur Erhaltung der Gesundheit des ganzen Menschen seine Geschlechtsorgane zu verstümmeln oder unfruchtbar zu machen, wenn es andere Möglichkeiten gibt, für seine Gesundheit zu sorgen.

In keinem Fall ist oder kann es ein Recht geben, die Geschlechtsorgane von Tieren, die Keimzellen ihrer eigenen Gattung produzieren, in den menschlichen Körper zu verpflanzen oder umgekehrt; auch nicht den Versuch, die menschlichen Keimzellen beider Geschlechter in einem Labor zu vereinigen, selbst wenn dies ohne Verletzung von Scham und Keuschheit und nur um des wissenschaftlichen Fortschritts willen geschieht.

Dieser Grundsatz verurteilt den Transgenderismus, noch bevor er in der breiten Öffentlichkeit bekannt wurde. Zu den Experimenten mit Keimzellen heißt es in der Fußnote des Schemas:

Die Konstitution denkt hier an all jene modernen Versuche, die gemacht werden, um die vitalen menschlichen Keimzellen zu vereinigen, auch unabhängig von einer Absicht zur künstlichen Befruchtung, aber zu anderen Zwecken. Viele warten darauf, daß die Kirche klar und deutlich sagt, daß diese Experimente in jeder Hinsicht unzulässig sind, auch wenn die bürgerlichen Gesetzgeber bis jetzt, soweit wir wissen, nichts tun; ja, die Materialisten mögen die Gelegenheit nutzen, die göttlichen Prinzipien in den Zeitungen öffentlich zu verspotten.

b) Die sogenannte „freie Liebe“ und falsche Vorstellungen über die Ehe werden verurteilt.

Abs. #22: Die Heilige Synode muss die sogenannten „zeitweiligen“ oder „experimentellen“ oder „geselligen“ Ehen streng verurteilen. Als unwürdig eines Mannes und insbesondere eines Christen lehnt sie auch jene Anweisungen ab, mit denen durch verschiedene Fähigkeiten ein echter Hedonismus in der heiligen und heiligen Ehe propagiert wird.

Sie lehnt auch Theorien ab, die den Eheleuten eine Verletzung der ehelichen Treue zugestehen, sei es, daß die gegenseitige Liebe zwischen den Eheleuten gescheitert ist, sei es, daß der sexuelle Trieb fälschlicherweise für unmöglich gehalten wird, innerhalb der Grenzen der monogamen Ehe zu bleiben.

Es ist auch ein Irrtum zu behaupten, daß die zivile Autorität selbst niemals die Befugnis hat, Ehebrecher zu bestrafen, und zwar mit einer gleichen Strafe für Männer und Frauen. Sie tadelt auch diejenigen, die sagen, und zwar unter dem Vorwand, der Kirche zu nützen, daß gemischte Ehen im Allgemeinen und an sich eher zu fördern als zu dulden sind. Es ist auch ein Irrtum, wenn behauptet wird, daß eine Ehe allein wegen eines Versagens der Liebe für ungültig erklärt oder aufgelöst werden kann.

Schließlich verurteilt die Heilige Synode auf das Schärfste die sogenannte „freie Liebe“, durch die unter dem falschen Vorwand, eine neue Brüderlichkeit und Gesellschaft zu schaffen, gegen die göttliche Ordnung gesündigt und nicht nur der Ehe, sondern auch der Familie und der Gesellschaft eine tödliche Wunde zugefügt wird.

Vergleichen Sie das mit der Sekte des Vatikanums II, die „Ehevorbereitungskurse“ für „zusammenlebende Paare“ anbietet. Diese Unzüchtigen, die in einem andauernden Zustand der Todsünde leben, werden nicht dazu gebracht, Bett und Unterkunft zu trennen, zu beichten und bis zur Ehe keusch zu bleiben.

c) Verurteilung des Feminismus.

Abs. #26: Es ist daher ein Irrtum, den göttlichen Ursprung der Familie zu leugnen und die von Gott in ihr geschaffene Ordnung zu untergraben oder sie der Kontrolle und dem Einfluss der göttlichen Ordnung und der Kirche zu entziehen. Deshalb verteidigt diese Heilige Synode zwar die Rechte der Frau, verwirft aber jene üble Form der Emanzipation, durch die ihre eigentliche Natur, Funktion und Rolle, sei es als Tochter, Ehefrau oder Mutter, durch eine falsche Auffassung von ihrer Gleichheit mit dem Mann entstellt werden.

Sie billigt auch nicht jene Handlungsweise, durch die manche Menschen, ja selbst die Staatsgewalt, von einer falschen Verherrlichung der Freiheit bewegt, die natürlichen und unterschiedlichen Eigenschaften von Mann und Frau entweder leugnen oder herabsetzen oder, was noch schlimmer ist, zum Schaden des Wohls der Familie praktisch zerstören.

d) Regelmäßige Abstinenz gerechtfertigt.

Abs. #27: Ein besonderes Kennzeichen wahrhaft christlicher Eltern soll gerade heute jene großzügige, den Normen der christlichen Tugenden entsprechende Handlungsweise sein, mit der sie richtig über die Zahl ihrer Kinder nachdenken und entsprechend handeln. Die Heilige Synode ist sich der vielen und großen Schwierigkeiten, auf die die Eheleute in dieser Frage stoßen können, keineswegs unbewusst. Sie lehrt daher ganz allgemein, daß es nach dem göttlichen Gesetz, sei es natürlich oder positiv, keine allgemeingültige Norm für die Zahl der Kinder in jeder Familie gibt.

In jedem Fall ist abzuwägen, was die individuellen Verhältnisse, das Wohl der ganzen Familie und der Gesellschaft nach dem Gebot der christlichen Klugheit, die auch mit den anderen Tugenden verbunden ist, nahelegen. Bei ihren besonderen Überlegungen sollen sich die Gläubigen nicht nur von zeitlichen und materiellen, sondern vor allem von übernatürlichen Erwägungen leiten lassen, und sie sollen sich vom Licht der Vernunft und des Glaubens leiten lassen.

Und wie es sich für Christen gehört, sollten sie bei der Bestimmung der Zahl ihrer Kinder an die göttliche Vorsehung denken, durch die alle Dinge weise geordnet sind. In einer so ernsten Angelegenheit sollten die Gläubigen den irrationalen und blinden Instinkt und die verschiedenen Formen des Hedonismus vermeiden. Wenn beide damit einverstanden sind und einen triftigen Grund haben, ist es für die Gläubigen erlaubt, nur an den Tagen, die als unfruchtbar bekannt sind, von der Ehe Gebrauch zu machen.

Der Verzicht auf den Gebrauch der Ehe wird jedoch für sie unerlaubt, wenn er, wie der Apostel bemerkt (vgl. 1. Kor. 7, 5), die Eheleute in eine unmittelbare Gefahr der Sünde bringt. Die oberste Regel soll der allgemeine Rat des Apostels sein: „Alles, was ihr tut, soll in Liebe geschehen“ (1. Kor. 16, 14). Und deshalb dürfen Werte und Gründe, die rein medizinischer, eugenischer, wirtschaftlicher, sozialer oder anderer zeitlicher und materieller Art sind, nicht den Werten und Gründen einer höheren Ordnung, der Ordnung der Religion und der Moral, entgegengesetzt, vorgezogen oder gleichgestellt werden.

Erinnern Sie sich daran, daß die größten anerkannten Theologen, die für ihre Rechtgläubigkeit bekannt waren, wussten, daß periodische Enthaltsamkeit aus gerechtem Grund zulässig ist – wie dieses Schema zeigt. Dies ist eine Lüge für Fred und Bobby Dimond, die das Gewissen der Verheirateten damit belasten, daß sie in jedem Fall so viele Kinder wie möglich haben müssen. Es war ein falscher Papst, der zugelassen hat, daß dieses Dokument zerstört wurde! Können Sie sich vorstellen, daß dieses Dokument in einem echten Konzil mit einem echten Papst verabschiedet worden wäre? Es wäre eine Welt, in der Fred und Bobby sich richtige Jobs suchen müssten, die ihren Neigungen und ihrem Intellekt entsprechen (z. B. Kunden fragen: „Möchten Sie Pommes dazu?“).

Aus dem Schema der Dogmatischen Konstitution über die Heilige Jungfrau Maria, Mutter Gottes und Mutter der Menschen (BVM)

a) Die Heilige Jungfrau Maria ist Miterlöserin des Menschengeschlechts.

Abs. #2: Das Wort des ewigen Vaters wollte seine menschliche Natur von einer Frau empfangen, damit, wie der Tod von einer Frau ausgeht, auch das Leben für uns von einer Frau ausgeht und so die Befreiung durch beide Geschlechter vollzogen wird.

Dies geschah jedoch erst, nachdem die designierte Mutter, die durch die vorhergesehenen Verdienste Christi auf eine noch erhabenere Weise erlöst wurde, ihre freie Zustimmung gegeben hatte (vgl. Lk. 1, 38), damit der Sohn Gottes durch die Inkarnation auch ihr Sohn und der neue Adam und Erlöser der Welt werde. Durch diese Zustimmung wurde Maria, die Tochter Adams, nicht nur die Mutter Jesu, des einzigen göttlichen Vermittlers und Erlösers, sondern sie wirkte mit ihm und unter ihm auch an der Erlösung des Menschengeschlechts mit.

Diese Heilszustimmung der Mutter Gottes und damit ihre Teilnahme am Erlösungswerk dauerte von der Zeit der jungfräulichen Empfängnis Jesu Christi bis zu seinem Tod; sie leuchtete besonders auf, als sie, nicht ohne den göttlichen Plan, am Kreuz stand (vgl. Joh. 19, 25), als sie kraftvoll an ihrem einzigen Sohn teilnahm, mit ihm und durch ihn von ganzem Herzen ihn als Preis für unsere Erlösung darbrachte, und als sie von demselben am Kreuz sterbenden Christus Jesus den Menschen als ihre Mutter gegeben wurde (vgl. Joh. 19, 26-27).

Da aber das Geheimnis der Erlösung der Menschen erst vollendet wurde, als der von Christus verheißene Heilige Geist am Pfingsttag kam, betrachten wir Maria im Zönakulum mit den Aposteln, die im Gebet verharren (vgl. Apg. 1, 14) und durch ihre Gebete auch die Ausgießung des Geistes erflehen.

b) Die selige Jungfrau Maria ist die Mittlerin aller Gnaden.

Abs. #3: Diese demütige „Magd des Herrn“, für die „der Mächtige Großes getan hat“ (vgl. Lk. 1, 49), wird Mittlerin aller Gnaden genannt, weil sie mit Christus verbunden war, um diese Gnaden zu erlangen, und sie wird von der Kirche als unsere Fürsprecherin und Mutter der Barmherzigkeit angerufen, weil sie auch jetzt noch die Mitarbeiterin des glorreichen Christus im Himmel ist und für alle durch Christus Fürsprache einlegt, so daß bei der Verleihung aller Gnaden an die Menschen die mütterliche Liebe der seligen Jungfrau gegenwärtig ist.

Aber keineswegs ist die Vermittlung unseres einzigen Vermittlers – nach dem absoluten Sinn der Worte des Apostels (1. Tim. 2,5): „Es gibt nur einen Gott und nur einen Mittler zwischen Gott und den Menschen, den Menschen Christus Jesus“ – verdeckt oder geschmälert; vielmehr wird diese Vermittlung Christi gepriesen und geehrt. Denn in Christus ist Maria die Mittlerin, und ihre Vermittlung kommt nicht aus irgendeiner Notwendigkeit, sondern aus dem göttlichen Wohlgefallen und aus der Überfülle und Kraft der Verdienste Jesu; sie ruht auf der Vermittlung Christi, hängt ganz von ihr ab und bezieht ihre ganze Kraft aus ihr.

Dieses Schema war für die Modernisten am schwersten in den Mülleimer zu befördern. Die Verehrung Marias und ihrer Privilegien lag sozusagen „in der DNA“ der katholischen Laien und Geistlichen. Die Modernisten gingen schnell ans Werk, um dies zu verhindern. Angeführt vom Erzmodernisten Kardinal Frings, seinem Handlanger Peritus (theologischer Experte), Pater Ratzinger (späterer falscher Papst Benedikt XVI.), und dem verruchten Theologen Pater Karl Rahner, plädierten die Modernisten dafür, daß die Beibehaltung dieses Schemas „die Protestanten entfremden“ und die „ökumenische Bewegung“ behindern würde, da es „für die Protestanten schwer zu verstehen“ sei. Kardinal Spellman aus New York kämpfte zu diesem Zeitpunkt an der Seite der Traditionalisten und reichte eine schriftliche Intervention ein, die mit Hilfe von Pater DePauw verfasst wurde.

Kardinal Spellman fragte ungläubig, wie es möglich sei, wichtige marianische Lehren nicht zu definieren, „weil sie für Protestanten schwer zu verstehen wären“. Der Kardinal wandte sich gegen diese Art von Argumentation, denn „die Aufgabe des Ökumenischen Konzils ist es, die Mitglieder der Kirche zu lehren und nicht die, die außerhalb der Kirche stehen“. In der knappsten Abstimmung des Räuberkonzils wurde das marianische Schema mit 1.114 Konzilsvätern für die Abschaffung und 1.097 Konzilsvätern für die Beibehaltung des Schemas verworfen. Die Modernisten gewannen mit 17 Stimmen.

Schlussfolgerung

Hätte Roncalli nicht als falscher Papst Johannes XXIII. den Thron des heiligen Petrus usurpiert, hätte das Vatikanum II (wenn es überhaupt so genannt worden wäre) wie oben beschrieben aussehen können. Die Welt, in der wir leben würden, wäre ganz anders, und zwar auf die beste Art und Weise, die man sich vorstellen kann. Die Kirche wäre weit davon entfernt, im Untergrund zu sein, und würde sich in ihrer ganzen Pracht zeigen. Lasst uns immer daran denken, was uns genommen wurde, und uns umso mehr entschließen, an dem einen wahren Glauben, der wahren Messe und den wahren Sakramenten festzuhalten.

Die Worte von John Greenleaf Whittier kommen mir in den Sinn: Für alle traurigen Worte der Zunge und der Feder, sind die traurigsten diese: „Es hätte sein können.“

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