Heiligsprechungen in der katholischen Kirche und in der Konzilskirche
In den Beiträgen, in denen wir uns mit der sogenannten Konzilskirche befassen, versuchen wir auch immer wieder zu zeigen, daß die Konzilskirche nicht die katholische Kirche ist. Ja, wir müssen lernen zu unterscheiden, um zu erkennen, daß die neue Kirche, hervorgegangen aus dem montinischen Räuberkonzil von 1965, nicht die Kirche Christi sein kann. Es ist geradezu eine Tragödie, daß alle Welt, sogar die Katholiken, immer noch glauben, daß sie es mit der katholischen Kirche zu tun haben.
Im Folgenden soll daher der Unterschied zwischen den Heiligsprechungen in der katholischen Kirche und in der Konzilskirche aufgezeigt werden. Dabei wird sich zeigen, daß die Heiligsprechungen in der Konzilskirche null und nichtig sind. Dies lässt sich aber nur verstehen, wenn man den grundlegenden Unterschied dieser zwei Kirchen versteht und anerkennt.
Am 22. Januar 1588 schuf Papst Sixtus V. mit der apostolischen Konstitution ‚Immensa Aeterni Dei‘ die Heilige Ritenkongregation, zu deren Aufgaben die Durchführung von Heiligsprechungs-Prozessen zählte.
Nach der Gründung der Konzilskirche löste der Pseudo-Papst Paul VI. 1969 mit der apostolischen Konstitution ‚Sacra Rituum Congregatio‘ die ‚Heilige Ritenkongregation‘ auf und übertrug die Durchführung von Heiligsprechungs-Prozessen der ‚Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungs-Prozesse‘.
Statistik der Heiligsprechungen
Schon in der Statistik der Heiligsprechungen sehen wir einen grundlegenden Unterschied. Alle Päpste, die in den ersten drei Jahrhunderten der Christenverfolgung regierten, sind als Märtyrer heiliggesprochen worden. Mit der Herrschaft von Konstantin dem Großen und dem Ende der Christenverfolgung im Jahr 313 sind bis zum Jahr 1700 exakt 44 Päpste zu Heiligen erklärt worden.
In der katholischen Kirche hat es bei den Päpsten seit der Heiligsprechung von Papst Pius V. im Jahr 1712 nur noch die Heiligsprechung von Papst Pius X. im Jahr 1954 durch Pius XII. gegeben. Papst Innozenz XI. wurde 1956 seliggesprochen.
Vergleicht man die Heiligsprechungen unter dem jeweiligen Pontifikat, so ist es bemerkenswert, daß unter den Päpsten seit dem Jahr 993 sehr wenige Heiligsprechungen erfolgt sind. Pius IX. mit 52, Pius XI. mit 34 und Pius XII. mit 35 Heiligsprechungen waren die Päpste mit den meisten Heiligsprechungen.
Seit der Einführung des formellen Heiligsprechungs-Verfahrens durch Papst Sixtus V. im 16. Jahrhundert hat die Kirche 296 Heilige heiliggesprochen.
Die Heiligenfabrik der Konzilspäpste
Dagegen hat die Konzilskirche seit ihrem Bestehen 1965 innerhalb von 4 Jahren bereits drei Konzilspäpste ‚heiliggesprochen‘: 2014 Wojtyla alias Johannes Paul II. und Roncalli alias Johannes XXIII., 2018 Montini alias Paul VI. In der Warteschlange befindet sich Luciani alias Johannes Paul I., der 2022 ’seliggesprochen‘ wurde. Ebenfalls zeigen die ’santo subito‘-Rufe, daß auch Ratzinger alias Benedikt XVI. baldmöglichst in dieses Verfahren mit einbezogen wird.
Der Konzilspapst Wojtyla hat zwischen dem 29. April 1979 und dem 3. Oktober 2004 482 Pseudo-Heiligsprechungen durchgeführt und 996 Menschen ’seliggesprochen‘.
Das hat dazu geführt, daß ‚Kardinal‘ Silvio Oddi das Verfahren als ‚Heiligenfabrik‘ bezeichnete. Bergoglio, der Meister-‚Papst‘ unter den Konzilspäpsten mit dem Künstlernamen ‚Franziskus‘, hat inzwischen seinen Vorgänger Wojtyla getoppt und ca. 900 Pseudo-Heiligsprechungen vorgenommen. (laut Wikipedia)
In diesem Beitrag wollen wir uns also mit der Frage beschäftigen, ob die Heiligsprechungen in der Konzilskirche noch den wichtigen Teil der katholischen Lehre über Heiligsprechungen beinhalten.
Teil 1: Heiligsprechungen in der katholischen Kirche
Das Gesetzbuch der katholischen Kirche von 1917
Der Kodex von 1917 war weder eine Erfindung des heiligen Papstes Pius X., der das Werk in Auftrag gab, noch von Benedikt XV. Es handelte sich um eine Kodifizierung der im Laufe der Kirchengeschichte erlassenen Gesetze, die von Experten unter der Leitung dieser beiden Päpste zusammengefasst und geordnet wurden. Der Codex Pius-Benedictus war somit ein authentischer Spiegel der katholischen Lehre in rechtlich-doktrinären Fragen.
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Ein hohes Verdienst erwarb sich Papst Benedikt XIV. (regierte von 1740 bis 1758), indem er ein Buch herausgab, in welchem er die gründlichsten Vorschriften über die Heiligsprechungen gab. Man erzählt sich dazu folgende Geschichte:
Ein sehr gelehrter englischer Protestant kam einmal zu ihm und tadelte es, daß man in der katholischen Kirche so leichthin ‚Heilige mache‘. Der Kardinal und nachmalige Papst Benedikt wurde über diesen Vorwurf keineswegs unwillig. Vielmehr gab er dem gelehrten Protestanten die Akten mehrerer Heiligsprechungs-Prozesse zum Durchlesen. Der Gelehrte las sie mit allem Fleiß.
Als er nun daraus ersah, wie viele Wunder am Grab derer, die heilig gesprochen werden sollten, geschehen waren, und durch wie viele Zeugen sie eidlich bestätigt waren, rief er aus: „Ich bin von meinem Vorurteil geheilt und weiß jetzt, daß der Papst nicht leichtsinnig handelt, wenn er diese Männer, von denen hier die Rede ist, für heilig erklärt!“ „Und doch“, entgegnete der Kardinal, „wird von diesen hier keiner heiliggesprochen, weil uns die Beweise nicht genügen.“
Aus dem Gesetzbuch der lateinischen Kirche
Kanon 2010 – § 1.
Um zu verhindern, daß jemand, der es nicht verdient, selig- oder heiliggesprochen wird, muss für jeden Prozess auch ein Promotor jdei aufgestellt werden.
Weil dieser Promotor fidei (auch ‚advocatus diaboli‘ genannt) für jeden Prozess aufgestellt werden muss, ist er sowohl für den bischöflichen wie auch für den apostolischen Prozess notwendig.
Zeugen und Sachverständige
Kanon 2023
Abgesehen von der in Kan. 2017 § 2 n. 1 gemachten Ausnahme haben bei Seligsprechungs-Prozessen alle Gläubigen, wenn sie auch nicht als Zeugen geladen sind, die Pflicht, sich freiwillig als Zeugen zu melden, wenn sie Kenntnis von Dingen besitzen, die nach ihrer Anschauung gegen die Tugend, die Wunder oder das Martyrium des Dieners Gottes zu sprechen scheinen.
In einem Dekret vom 26. August 1913 hat die Ritenkongregation den Ordinarien aufgetragen, daß sie unter Strafe der Ungültigkeit bei dem Informativprozess außer den Zeugen, die günstige Aussagen zu machen haben, auch alle, ohne jede Ausnahme, verhören, die ungünstige Aussagen zu machen haben.
Kanon 2024
Als Zeugen müssen besonders jene Personen geladen werden, die mit dem Diener Gottes zusammenlebten oder irgendwie verbunden waren.
Sind diese Personen nicht schon vom Postulator als Zeugen benannt worden, so müssen sie durch den Promotor fidei als Zeugen eingeführt werden.
Kanon 2026
Die Obern von Religiosen haben die schwere Gewissenspflicht, dafür zu sorgen, daß ihre Untergebenen ihre Aussagepflicht erfüllen
Sie dürfen dieselben aber weder direkt noch indirekt beeinflussen, in einem bestimmten Sinn auszusagen.
Kanon 2027
Als Zeuge werden auch zugelassen: Verwandte, Verschwägerte, Hausgenossen, Häretiker und Ungläubige.
(aus: P. Heribert Jone, Gesetzbuch der lateinischen Kirche, Bd. III, 1953)
Kanon 2028
§ 1. Handelt es sich um Wunder, dann müssen die Ärzte, die den Kranken behandelt haben, als Zeugen geladen werden, was für Ärzte es auch sein mögen.
Aus der Wendung „was für Ärzte es auch sein mögen“ ergibt sich, daß diese Ärzte ohne Rücksicht auf ihr Privatleben geladen werden müssen, mag es sich dabei um Katholiken, Häretiker oder Ungläubige handeln.
Unfehlbarkeit in den Heiligsprechungen
Es ist nicht schwer, berühmte Heilige und Theologen zu finden, die lehren, daß Heiligsprechungen unfehlbar sind.
Die Heiligen Thomas von Aquin, Antoninus, Bellarmin und Alphons Maria von Liguori erklärten, wie und warum Heiligsprechungen unfehlbar sind.
Kardinal Manning erklärte nach dem Ersten Vatikanischen Konzil, wie das Konzil die Heiligsprechung in seine Definition aufgenommen hat.
„Mit einem Wort, das gesamte Lehramt oder die Lehrautorität des Papstes als des obersten Lehrers aller Christen ist in dieser Definition [des I. Vatikanums] seiner Unfehlbarkeit enthalten. Und auch alle gesetzgeberischen oder gerichtlichen Handlungen, soweit sie untrennbar mit seiner Lehrautorität verbunden sind, wie zum Beispiel alle Urteile, Beschlüsse und Entscheidungen, die die aus dem Glauben und der Moral abgeleiteten Motive für solche Handlungen enthalten. Darunter fallen die Disziplinargesetze, die Heiligsprechung der Heiligen, die Approbation der Orden, die Andachten und dergleichen, die alle in sich die Wahrheiten und Grundsätze des Glaubens, der Sittlichkeit und der Frömmigkeit enthalten.
Die Definition beschränkt also die Unfehlbarkeit des Papstes nicht auf seine höchsten Handlungen ex cathedra im Bereich des Glaubens und der Sitten, sondern dehnt seine Unfehlbarkeit auf alle Handlungen aus, die in der vollsten Ausübung seines obersten Lehramtes oder seiner lehrmäßigen Autorität erfolgen.“ (Kardinal Manning, The Vatican Council and its Definitions, New York: D.J. Sadlier, 1887, S. 95-96.)
Die Möglichkeit eines Irrtums würde den Heiligenkult zerstören
Der Theologe P. Joachim Salaverri (SJ) erklärt die Lehre der Kirche über die Unfehlbarkeit von Heiligsprechungen wie folgt:
… der Zweck des unfehlbaren Lehramtes verlangt das, was notwendig ist, um die Gläubigen ohne Irrtum zum Heil zu führen durch die richtige Verehrung und Nachahmung der Beispiele christlicher Tugenden. Zu diesem Zweck aber ist die Unfehlbarkeit der Dekrete über die Heiligsprechung der Heiligen notwendig.
Denn durch die feierlichen Dekrete über die Heiligsprechung der Heiligen duldet und erlaubt die Kirche nicht nur, sondern sie empfiehlt und belehrt die ganze Schar der Gläubigen, daß bestimmte Heilige, die sie heiligspricht, zu verehren sind, und sie schlägt sie als Beispiele der Tugend vor, die der Nachahmung wert sind. Aber die bloße Möglichkeit eines Irrtums in einer solchen feierlichen Erklärung würde den Gläubigen jegliches Vertrauen nehmen und im Grunde den ganzen Heiligenkult zerstören; denn [dann] könnte es geschehen, daß die Kirche allen feierlich vorschlägt und vorschreibt, daß verdammte und böse Menschen auf ewig geehrt werden sollen.
Um die Gläubigen ohne Irrtum zum Heil zu führen, durch die richtige Verehrung und die Nachahmung der Beispiele christlicher Tugenden, ist daher die Unfehlbarkeit der feierlichen Dekrete über die Heiligsprechung der Heiligen notwendig. (P. Joachim Salaverri, Sacrae Theologiae Summa IB: On the Church of Christ, übersetzt von P. Kenneth Baker [lateinisches Original veröffentlicht von BAC, 1955; englisch veröffentlicht von Keep the Faith, 2015], Nr. 724).
Dies ist die katholische Lehre, die zu leugnen „verwegen wäre, einen Skandal für die ganze Kirche bedeuten würde, … den Beigeschmack der Häresie hätte … eine falsche Behauptung bekräftigen würde“, wie Papst Benedikt XIV. sagte (siehe Salaverri, Nr. 726).
Aussagen von Päpsten zur Frage der Unfehlbarkeit von Heiligsprechungen
In den 1700er Jahren lehrte Papst Benedikt XIV. als Kardinal:
„Wenn jemand es wagt zu behaupten, der Papst habe sich bei dieser oder jener Heiligsprechung geirrt, so wird man sagen, daß er, wenn nicht ein Ketzer, so doch zumindest ein Verführer ist, der der ganzen Kirche einen Skandal bereitet, ein Beleidiger der Heiligen, ein Förderer jener Ketzer, die die Autorität der Kirche bei der Heiligsprechung von Heiligen leugnen, ein Ketzer, der den Ungläubigen Gelegenheit gibt, die Gläubigen zu verspotten, ein Verfechter einer irrigen Meinung, der mit sehr schweren Strafen belegt wird“.
Papst Benedikt XIV. zitiert über 60 Kanonisten und Theologen, wie und warum Heiligsprechungen unfehlbar sind. Er stellt fest, daß nur einige wenige antike Autoren das Gegenteil behauptet haben.
Wenn Heiligsprechungen nicht unfehlbar sind, dann konnte Papst Pius XI. 1925 in Quas Primas nicht erklären: „Zu den Segnungen, die sich aus der öffentlichen und rechtmäßigen Verehrung der seligen Jungfrau und der Heiligen ergeben haben, gehört nicht zuletzt die vollkommene und immerwährende Immunität der Kirche vor Irrtum und Häresie.
Papst Pius XII. erklärte 1956, ‚Haurietis Aquas‘: Es ist klar, daß die Gläubigen aus der Schrift, der Tradition und der heiligen Liturgie wie aus einer tiefen, unbefleckten Quelle schöpfen müssen. Eine Liturgie, die einen heiliggesprochenen Heiligen anerkennt, ist unbefleckt.
Daher müssen Heiligsprechungen unfehlbar sein, da die Möglichkeit eines Irrtums nicht gegeben ist.
Wenn Heiligsprechungen fehlbar wären
Billuart geht sogar so weit zu sagen: „Wenn die Kirche in der Kanonisation von Heiligen irren würde, dann würde sie das in eine schwere Verachtung und Verunehrung führen, weil sie nämlich die Dämonen verlachen würden, da sie sähen, daß sie jemand als Gefährten ihrer Verdammnis haben, der von den Gläubigen wie ein Freund Gottes und an dessen Glorie anteilnehmend verehrt und angerufen wird.“
Der Theologe J. B. Heinrich schreibt in seiner ‚Dogmatischen Theologie, Bd. II‘, daß der Papst kraft seiner höchsten Autorität die Heiligkeit eines Menschen proklamiert. Er pflegt diese seine Entscheidung ausdrücklich auf den Beistand des heiligen Geistes zu stützen.
Weiter schreibt er:
„Wenn man ferner einwendet, daß sich die Kirche sowohl bezüglich der heroischen Tugenden, als bezüglich der Wunder auf menschliche Zeugnisse stützen müsse, daher eine nur menschliche und dem Irrtum unterworfene Gewissheit erlangen könne, so ist gleichfalls zu erwidern, daß durch den Beistand und die Vorsehung Gottes, an sich mögliche, Irrtümer ausgeschlossen werden.“
Der Theologe Matthias Scheeben erklärt, daß bei einer fehlbaren Heiligsprechung die Möglichkeit offen bliebe,
„daß sie durch Kanonisation eines in Wirklichkeit Unheiligen die Sittlichkeit schädigte, die Integrität des innern kirchlichen Lebens und ihres Kultes verletzte und zugleich die ganze Verehrung der Heiligen und ihrer Bilder und Reliquien in der tiefsten Wurzel zerstörte. Darum gebrauchen auch die Päpste bei den Kanonisationen Ausdrücke wie ‚Decernimus, declaramus, definimus‘, sie rufen hierbei feierlich den Hl. Geist an und berufen sich ausdrücklich auf die Assistenz des Hl. Geistes.“ (Dogmatische Theologie, Bd. II)
Siehe dazu die Beiträge
- Unfehlbarkeit bei Heiligsprechungen
- Kirchenlexikon Stichwort Heiligsprechung
- Goffine Kurzer Unterricht über die Heiligsprechung
Die Behauptung, Heiligsprechungen seien nicht unfehlbar, ist deshalb ein offener Angriff auf den katholischen Glauben. Denn der einzige Grund, warum heute jemand eine solche Behauptung aufstellen würde, ist, daß er die heiliggesprochene(n) Person(en) nicht mag. Oder anders ausgedrückt, die Behauptung einer angeblichen Fehlbarkeit ist eine Ausrede, weil offensichtlich ist, daß Montini, Wojtyla und Roncalli keine Heiligen sein können.
Selig- und Heiligsprechung eines Märtyrers in der katholischen Kirche
Das Martyrium ist materiell sicher, wenn kein Zweifel besteht, daß der Diener Gottes aus Hass gegen den Glauben getötet wurde und für den Glauben in den Tod ging.
Es ist formell sicher, wenn kein Zweifel darüber besteht, daß der Diener Gottes aus übernatürlicher Liebe zu Gott oder im Gnadenstand den Tod erduldete. (Jone, a.a.O.)
Das Lexikon für Theologie und Kirche erklärt den Begriff Märtyrer wie folgt:
„Als Märtyrer im strengen Sinn gelten also nur solche Christen, die um ihres Glaubens willen oder zur Verteidigung einer Tugend den Tod erlitten haben bzw. im Kerker oder infolge von Misshandlungen gestorben sind und von der Kirche als Blutzeugen anerkannt sind.“ (Bd. VI)
In diesen Erklärungen ist immer der katholische Glaube gemeint, welcher für die Feinde Christi Anlass gegeben hat, Blutzeugen für den katholischen Glauben zu schaffen.
Zur Heiligsprechung gehört auch die Verehrung der Reliquien der Heiligen
Das Konzil von Trient hat in der XXV. Sitzung beschlossen:
„Die heiligen Leiber der heiligen Märtyrer und der anderen, die jetzt mit Christus leben – welche die lebendigen Glieder Christi und ‚der Tempel des Heiligen Geistes‘ (1 Korinther 6, 19) und die durch ihn zum ewigen Leben auferweckt und verherrlicht werden sollen, sollen von den Gläubigen verehrt werden;
denn durch diese [Leiber] werden den Menschen von Gott viele Wohltaten zuteil, so daß diejenigen, die behaupten, daß den Reliquien der Heiligen keine Verehrung und Ehre gebührt, oder daß diese und andere heilige Denkmäler von den Gläubigen umsonst verehrt werden und daß die dem Andenken der Heiligen geweihten Stätten vergeblich aufgesucht werden, um ihre Hilfe zu erlangen, ganz und gar zu verurteilen sind, wie die Kirche sie schon seit langem verurteilt hat und auch jetzt verurteilt.“ (Quelle: Heiligsprechungen müssen unfehlbar sein)
Eine als heilig erklärte Person hat ein vorbildliches Leben als Christ und Katholik geführt
Die ‚kanonisierten‘ Pseudo-Päpste der Konzilskirche werden als Vorbilder für die Gläubigen vorgestellt. Das bedeutet, daß es für die Mitglieder dieser Konzilssekte lobenswert ist,
- einen Freimaurer wie Roncalli alias ‚Johannes XXIII.,
- einen praktizierenden Sodomiten wie Montini alias ‚Paul VI.‘,
oder
- einen Bewunderer falscher Religionen wie Wojtyla alias ‚Johannes Paul II.
als Heilige zu verehren. Eingeschlossen in diese Verehrung ist der feierliche Vorschlag der Konzilskirche, diese Unheiligen in ihren Lastern und Untugenden nachzuahmen.
Für einen wahren katholischen Gläubigen kann dies jedoch nur ein Hohn auf wahre Heiligkeit sein!
Denn Heiligsprechungen wurden von der katholischen Kirche nicht nur durchgeführt, um zu sagen, daß jemand im Himmel ist. Sondern die Kirche führt Heiligsprechungen durch, um den Gläubigen zu sagen, daß die heilige Person ein vorbildliches Leben als Christ und Katholik geführt hat. Deshalb ist der kanonisierte Heilige im Himmel. Sie sind Vorbilder der christlichen Tugenden und wert, nachgeahmt zu werden.
Die Apologeten der Konzilskirche haben die Heiligsprechungen auf eine fast bedeutungslose Erklärung reduziert.
Was auch immer sie mit Heiligsprechungen bezwecken wollen, ihre Konzilsreligion lehrt, ob sie es wollen oder nicht, daß ihre Gläubigen das unchristliche und unkatholische Leben der pseudo-heiligen Päpste der Konzilskirche nachahmen können und sollen.
Wenn die Konzilsreligion ihre Päpste ‚heilig‘ spricht, krönt sie damit in erster Linie das Räuberkonzil (allgemein bekannt als ‚Zweites Vatikanisches Konzil) und die Umsetzung seiner neuen häretischen Lehren. Diese Umsetzung haben alle Pseudo-Päpste des montinischen Räuberkonzils mehr oder weniger auf konsequente Weise getan. Genannt sei hier insbesondere die Verwirklichung der Ökumene mit allen Weltreligionen und deren Anerkennung als legitime Wege zum Himmel.
Teil 2: ‚Heiligsprechungen‘ in der Konzilskirche
Können die ‚heiliggesprochenen‘ Konzilspäpste Vorbild für Katholiken sein
Die Pseudo-Päpste, die die Konzilskirche ‚heilig‘ gesprochen hat, erhielten Segnungen von den Führern falscher Religionen. Sie küssten die Ringe anglikanischer Bischöfe, gingen in lutherische Kirchen und lobten Martin Luther. Während sie mit Bischöfinnen beteten, luden sie protestantische Pastoren ein, Predigten in der Messe zu halten. Sie gingen in Moscheen und verneigten sich vor Mekka, während sie mit den örtlichen Muslimen beteten. Außerdem zündeten sie Kerzen in zoroastrischen Tempeln an, während sie heidnische Stolen trugen. Sie beteten mit Animisten und Voodooisten, erlaubten Nichtkatholiken, von Buddhisten bis zu Anglikanern, die Altäre in den katholischen Kirchen zu benutzen.
Diese Pseudo-Päpste ließen Hindus während der Messe tanzen, beteten wie die Juden an der Klagemauer, versteckten alle Kruzifixe, um Juden und andere nicht zu beleidigen. Sie hatten zahlreiche „panchristliche“ Begegnungen und luden dreimal alle religiösen Führer der Welt in die Basilika in Assisi ein, um für den Weltfrieden zu beten.
Im Jahr 1989 lehnte Johannes Paul II. das Dogma vom buchstäblichen Abstieg Christi in die Hölle ab. Er lehrte dagegen, daß diese Formulierung im Glaubensbekenntnis eine Metapher für den Tod, die Trennung von Körper und Seele, sei.
Gotteslästerungen und Verrat an Jesus Christus durch diese Pseudo-Heiligen sind Legion
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Ist es nicht erstaunlich, daß Johannes Paul II. götzendienerische Rituale zuließ, die denen ähnelten, für deren Verhinderung die katholischen Märtyrer starben?
Es handelte sich um die Anerkennung der zwei katholischen Indios, Juan Battista und Jacinto de los Angeles, als Märtyrer, die ihr Blut für die Verteidigung des katholischen Glaubens vergossen hatten. Und das götzendienerische Ritual war Teil der Messe für die ‚Seligsprechung‘ der Märtyrer.
Im Laufe seines 9.666 (!) Tage dauernden falschen ‚Pontifikats‘ hat Karol Wojtyla zahlreiche Akte der falschen Anbetung begangen. Darunter war auch die aztekische ‚Reinigung‘, die in der modernen Basilika ‚Unserer Lieben Frau von Guadalupe‘ in Mexiko-Stadt stattfand. Es handelte sich um ein Ritual, das die einfache Tatsache verhöhnte, daß die Erscheinung der Muttergottes das mexikanische Volk vom abergläubischen Götzendienst der Azteken bekehrte. Die Azteken beteten die Sonne an und trieben Kannibalismus als Teil ihrer blutigen Rituale, bei denen sie Menschen opferten. Und was muss noch zu dem hinzugefügt werden, was in der Vergangenheit in Assisi I, 27. Oktober 1986, und Assisi II, 24. Januar 2002, geschehen ist?
Wer sich als Mitglied dieser Konzilssekte versteht, muss alle früheren Lehren der Kirche über die ‚communicatio in sacris‘ mit anderen Religionen und das Naturrecht über Bord werfen. Man kann nicht gleichzeitig den alten katholischen Glauben und die Religion des montinischen Räuberkonzils haben. Die ‚Heiligsprechungen‘ der Päpste der Konzilssekte sind der beste Beweis dafür!
In der neu gegründeten Konzilssekte wurden alle Regeln für die Heiligsprechungen abgeschafft
Mit dem von Paul VI. initiierten und von Johannes Paul II. 1983 verkündeten Neuen Codex des Kirchenrechts wurden alle Regeln für die Selig- und Heiligsprechungs-Prozesse abgeschafft. Insgesamt handelte es sich um 141 wesentliche Kanons zur Regulierung der Prozesse, die verworfen wurden.
Sie verschwanden einfach im neuen Kodex. Die Regeln wurden nach unklaren Kriterien geändert. Sie sind nun Teil der internen Normen der Kongregation für die Heiligsprechung, die der Öffentlichkeit kaum zugänglich sind. Nach dieser drastischen Abschaffung wurden die Prozesse praktisch zu einer persönlichen Entscheidung des Papstes. Sie verloren die Seriosität und Integrität der früheren Untersuchungen.
Zweifelsohne hat die ‚Heiligenfabrik‘ von Johannes Paul II. von dem Verschwinden der Regeln sehr profitiert. Die Konzilspäpste haben außerdem willkürlich das Erfordernis von Wundern außer Kraft gesetzt.
Heute gibt es kein strenges Verfahren mehr, um die Ausübung heroischer Tugenden, die Rechtgläubigkeit von Schriften und die Unbestreitbarkeit von Wundern zu überprüfen.
Dabei haben über Jahrhunderte hinweg die Päpste ein strenges System perfektioniert, um nur die Personen als selig und heilig zu erklären, die wirklich im Himmel sind. Auf diese Weise versicherten sie den Katholiken, daß sie nicht irgendwelche schwarzen Schafe verehrten, die zu Unrecht vorgaben, zu dieser Herde zu gehören. Dagegen finden wir in der Konzilskirche etliche schwarze Schafe unter den Konzils’heiligen‘.
Die Relativierung der Heiligsprechungs-Prozesse durch die Konzilspäpste
Außerdem haben die Konzilspäpste den Heiligsprechungs-Prozess auf drei verschiedene Arten relativiert.
– Erstens durch die Streichung von 141 Kanones, die den Prozess der Selig- und Heiligsprechung regeln, aus dem Codex des kanonischen Rechts von 1917.
– Zweitens haben sie mehrere Heilige aus dem Römischen Martyrologium entfernt, die von der Kirche heiliggesprochen worden waren, bevor der Prozess im 16. Jahrhundert eingeführt worden war. Während dieser ganzen Zeit waren die Personen aufgrund ihres Ruhmes der Tugend und der Wunder als Heilige angesehen worden. Paul VI. strich aus der Liste der Heiligen den heiligen Christophorus, den heiligen Georg, die heilige Philomena und den heiligen Simon von Trient, um nur einige zu nennen.
– Drittens, indem sie Personen für ’selig‘ oder ‚heilig‘ erklärten, die es offensichtlich nicht waren, sondern Anhänger ihrer progressiven Gedankenströmung. Viele der ‚Seligen‘ und ‚Heiligen‘ der letzten 50 Jahre – Rosmini, Newman, Johannes XXIII., Paul VI., Johannes Paul I., Johannes Paul II. und viele andere – sind weder selig noch heilig. Um diese Titel zu erlangen, wurden die Verfahren beschleunigt, die strengen Anforderungen der Vergangenheit missachtet und Schritte des Prozesses ausgelassen. Sodann war es möglich, daß der regierende ‚Papst‘ wen auch immer er wollte zu einem ‚Seligen‘ oder ‚Heiligen‘ erklären konnte.
Aus diesen Gründen gibt es keine Ernsthaftigkeit mehr in diesen Prozessen. Von ihnen als unfehlbar zu sprechen, ist daher völlig abwegig.
Die Gläubigen der Konzilskirche haben nicht mehr die Garantie der Unfehlbarkeit, auf die sich die Katholiken seit dem Konzil von Trient verlassen konnten.
Die Absurdität der Heiligsprechungen in der Konzilskirche
Warum sind die ‚Heiligsprechungen‘ in der Konzilskirche keine Heiligsprechungen? Die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Weil die Konzilskirche nicht die Katholische Kirche ist. Nur die katholische Kirche hat das Charisma, geleitet durch den Heiligen Geist, unfehlbare Heiligsprechungen durchzuführen. Alle anderen christlichen Gemeinschaften und Sekten haben nicht die Autorität und den Heiligen Geist, jemanden zu den Altären Gottes zu verkünden. Auch nicht die Konzilssekte, die vorgibt, die katholische Kirche zu sein.
99% der Katholiken wurden sowohl von Paul VI. als auch von der Hochstaplerin Schwester Lucia sowie von der gesamten Konzilskirche des Zweiten Vatikanischen Konzils getäuscht. In der Neuen Kirche, die jetzt von Jorge Bergoglio geführt wird, konnten die Konzilspäpste den Großen Glaubensabfall einleiten und ihm vorstehen. Eine Flut von Ketzerei, Blasphemien und Sakrilegien konnten auf die Gläubigen losgelassen werden. Und am Ende wurden die ‚päpstlichen‘ Apostaten mit ‚Heiligkeit‘ und der Anerkennung ‚heroischer Tugenden‘ belohnt. Das sagt alles, was man über die abscheuliche Sekte des Vatikanums II wissen muss. Zu sagen, daß diese gottlose Sekte das Produkt des Heiligen Geistes, der römisch-katholischen Kirche, sein könnte, ist Blasphemie!
Seit der Gründung der Konzilskirche im Jahr 1965 wurde jeder einzelne verstorbene ‚Papst‘ entweder ’selig‘- oder ‚heiliggesprochen‘ oder ist auf dem Weg dorthin. Was ist hier los? Es ist klar: Sie wollen und müssen das II. Vatikanische Konzil und die Neue Kirche ‚heiligsprechen‘. Obwohl die katholische Kirche zwischen 1566 und 1958 nur zwei heiliggesprochene Päpste hervorgebracht hat (Pius V. und Pius X.), behauptet die Konzilskirche im Grunde, seither nichts als ‚heilige Päpste‘ gehabt zu haben.
Absurder geht es nicht mehr!
Teil 3: Abschaffung des traditionellen Märtyrerbegriffs
In einem Beitrag hat Atila S. Guimarães über die Abschaffung des traditionellen Märtyrerbegriffs in der Konzilskirche geschrieben. Er zitiert André Frossard, ein Freund und Vertrauter von Wojtyla, der in einem Interview für das Paris-Match-Magazin Folgendes in Bezug auf den Nationalsozialismus sagte:
„Wer stirbt, weil er sich weigert, dem System zu gehorchen, stirbt am Ende dafür, daß er die Würde der menschlichen Person verteidigt hat. Aber für einen Christen ist jeder Mensch wie die Person Christi. Sie können die Schlussfolgerung sehen: Wer stirbt, weil er die Würde der menschlichen Person verteidigt hat, kann als Märtyrer betrachtet werden, auch wenn er nicht gläubig ist. Letztlich könnte eine solche Argumentation dazu führen, daß alle Opfer von Konzentrationslagern, seien es Christen, Juden oder Atheisten, als Märtyrer angesehen werden können. Wie Sie sich vorstellen können, widerspricht der Papst dieser Überlegung nicht“.
Dom Bernardo Oliveira, der Generalabt der Trappisten, hat eine lange und detaillierte vergleichende Analyse der traditionellen Kriterien für die Auswahl der Märtyrer und der neuen Normen vorgelegt, wobei er sich für die letzteren entschied. Er stellte seine These als Rechtfertigung für ein eventuelles gemeinsames Martyrologium für alle sogenannten christlichen Religionen vor. Die Überlegungen des Abtes wurden im L’Osservatore Romano, dem täglichen Nachrichtenorgan des Heiligen Stuhls, veröffentlicht. Es folgen einige seiner wichtigsten Aussagen.
Rechtfertigung für die neuen Kriterien
In Bezug auf die Neuerungen des Zweiten Vatikanischen Konzils zu diesem Thema bemerkte der Abt, daß sie die neuen Kriterien rechtfertigen:
„Das Konzil beendete die traurige Debatte über die Möglichkeit, echte Märtyrer in anderen christlichen Kirchen anzuerkennen: ‚Es ist richtig und heilsam, den Reichtum Christi und die tugendhaften Werke im Leben anderer anzuerkennen, die für Christus Zeugnis ablegen, manchmal sogar bis zum Vergießen ihres Blutes. Denn Gott ist in seinen Werken immer wunderbar und der Bewunderung würdig“ (UR 4h). Kurzum, das Konzil hat uns gelehrt, das Martyrium mit der Liebe und nicht nur mit dem Glauben zu verbinden“.
Mit dieser Aussage werden wir nur bestärkt in dem, was wir in unseren Beiträgen versucht haben zu beweisen:
- Bergoglio ist Papst der Konzilstradition
- Die Anerkennung nichtkatholische Märtyrer durch Bergoglio ist Konzilstradition
Die Verteidigung des Glaubens, das traditionelle Kriterium für die Verleihung des Märtyrertitels, wurde abgeschafft.
Ein Märtyrer ist nun jemand, der aus irgendeinem Grund einen gewaltsamen Tod erlitten hat
Auf der Grundlage der von Johannes Paul II. zu Märtyrern erklärten Personen und der vom Papst in wichtigen Dokumenten – Evangelium vitae, Veritatis splendor, Ut unum sint, Tertio millennio adveniente – vorgetragenen Begründungen stellte der Trappistenabt einige neue Regeln auf, die das gesamtchristliche Martyrologium leiten sollten. Er bekräftigte, daß die neuen Märtyrer der Zukunft diejenigen sein werden, die „angesichts der Bedrohung durch eine lebensbedrohliche Situation im Kontext einer Kultur des Todes Zeugnis für das Leben ablegen“.
Er hat noch mehr dazu zu sagen, was einen Märtyrer definieren sollte:
Märtyrer seien „diejenigen, die bis hin zur freiwilligen Inkaufnahme eines gewaltsamen Todes Zeugnis ablegen von ihrer Treue zum heiligen Gesetz Gottes zur Verteidigung der Unantastbarkeit der persönlichen Würde und einer weithin erwarteten sozialen Gerechtigkeit“.
Der Generalobere der Trappisten stellte ein weiteres Kriterium vor:
Märtyrer seien „diejenigen, die ihre radikale Zugehörigkeit zu Christus und zum Vater bezeugen, gestützt auf die Taufe, die ein solides Fundament für die Einheit aller Christen ist und alle Spaltungen überwindet“.
Die Relativierung des Märtyrerbegriffs würde so weit gehen, daß der Abt selbst erklärte, es gäbe fast keine Grenzen für seine Anwendung:
„Ein einziges Modell des Märtyrers gibt es nicht. In der Tat gibt es so viele Modelle, wie es unmittelbare Ursachen, soziale, politische und kulturelle Umstände sowie religiöse und theologische Dimensionen der verschiedenen Erfahrungen der Märtyrer gibt.“
Zusammenfassend stellte er fest: „Der einzig gültige Grund, sein Leben als Märtyrer zu verlieren, ist die Liebe …. Diese Gemeinschaft der Liebe kann logischerweise unter unendlich vielen verschiedenen Umständen verwirklicht werden“.
Nach Karol Wojtyla setzt jetzt Jorge Bergoglio dieses Konzept konsequent durch: über ein panchristliches zu einer panreligiösen Martyrologie.
Schauen wir uns nun noch einige Beispiele an.
Maximilian Kolbe war kein Märtyrer im Sinne der katholischen Kirche
Maximilian Kolbe starb nicht zur Verteidigung des Glaubens, sondern er tat einen Akt der Nächstenliebe. Niemand wird die Heiligkeit von P. Maximilian Kolbe leugnen. Nach den ordentlichen Verfahren der katholischen Kirche würde P. Kolbe tatsächlich zu den Altären Gottes erhoben werden, aber nicht als Märtyrer. Aber Karol Wojtyla hat ihn als Märtyrer ‚heilig’gesprochen, obwohl sein Tod nicht die Voraussetzungen dafür erfüllte.
Indem er sich opferte, um an der Stelle eines Mitgefangenen zu sterben, wurde Maximilian Kolbe zu einem bewundernswerten Beispiel des Mitgefühls und Nächstenliebe. Er starb jedoch nicht, weil er sich weigerte, den Glauben zu verleugnen, was die erste Voraussetzung für einen Märtyrer ist. Mit diesem Präzedenzfall wurde ein neues Kriterium geschaffen, um jemanden zum ‚Märtyrer‘ zu erklären: eine Person, die zur Verteidigung der ‚Menschenrechte‘ stirbt und nicht für den katholischen Glauben. (Quelle: Eine ‚Heiligenfabrik‘)
Ein Selbstmörder kann in der Konzilskirche als Märtyrer betrachtet werden
Im gleichen Beitrag hat Atila S. Guimarães den tragischen Fall des ‚Bischofs‘ John Joseph von Faisalabad berichtet: Heute kann ein Mann, der Selbstmord begeht, als Märtyrer betrachtet werden.
Avvenire, das Organ der italienischen Bischofskonferenz, hatte 1998 eine befürwortende Haltung zum Selbstmord eines pakistanischen Bischofs eingenommen. ‚Bischof‘ John Joseph von Faisalabad schoss sich in den Kopf, um gegen die Todesstrafe zu protestieren, die gegen einen seiner Gläubigen, Ayub Massih, verhängt worden war. Ayub Massih war nach muslimischem Recht wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt worden, weil er das Buch „Satanische Verse“ des Schriftstellers Salman Rushdie öffentlich verteidigt hatte. Wie man sieht, sind sowohl die Unschuld Massihs als auch der Idealismus von ‚Bischof‘ Joseph sehr fragwürdig. ‚Bischof‘ Emmanuel Yousaf von Lahore kommentierte den Selbstmord des Prälaten mit den Worten: „Wir sollten es nicht Selbstmord nennen, denn Bischof Joseph hat sein Leben im Kampf gegen Ungerechtigkeit geopfert“.
Avvenire veröffentlichte auch einen langen Kommentar von Enzo Bianchi, Prior der Gemeinschaft von Bose, Italien, zu der Tragödie. Der Prior sah in der Tat von ‚Bischof‘ Joseph „eine sehr seltene Form des Martyriums“. Jemanden, der Selbstmord begangen hat, als Märtyrer zu betrachten, widerspricht jedoch völlig und radikal der überlieferten katholischen Lehre zu diesem Thema.
Die Konzilskirche will uns mit solch einem Beispiel glauben machen, daß es sich um gute und wohltätige Werke heiliggesprochener Heiliger handelt, die nachgeahmt werden können.
Die heilige Pelagia, die Selbstmord beging, wird in der Kirche Christi als Märtyrerin verehrt
Die katholische Kirche hat tatsächlich eine Selbstmörderin als Märtyrerin zur Verehrung und Vorbild anempfohlen. Doch welch ein himmelweiter Unterschied finden wir in der Betrachtung eines Selbstmörders als Märtyrer in der Konzilskirche und der heiligen Märtyrerin Pelagia in der Kirche Christi.
Alban Stolz hat in seiner Heiligenlegende die heilige Pelagia als Märtyrerin aufgenommen, die in der Zeit der Christenverfolgung Selbstmord beging. Die heilige Pelagia war 15 Jahre alt, als sie von der Höhe des Hauses in die Tiefe sich hinabstürzte. Alban Stolz fragt nun:
War dieses nicht ein Selbstmord, wie kann man sonach Pelagia unter die Heiligen zählen?
Und er antwortet dem Leser:
Oberflächlich betrachtet, spricht allerdings der Schein gegen Pelagia; denn sich selbst das Leben nehmen, ist eine der schauerlichsten Sünden; man stürzt sich durch eine Todsünde, durch einen Mord, in die andere Welt hinüber; und wie an sich die Rückkehr ins Leben unmöglich macht, so zerstört man sich auch für ewig die Möglichkeit zur Bekehrung und Begnadigung. Deshalb ist der Anblick keines Toten so schauerlich, als der eines Selbstmörders, man meint da den Leichnam eines Verdammten zu sehen…
Die Tat der hl. Pelagia muss aber nicht nur als entschuldigt angesehen werden, sondern als ein Verdienst. Denn gerade ihr Abscheu vor aller Verletzung der Keuschheit, ihr Festhalten an jungfräulicher Unschuld, ihre Liebe zu Gott war der Beweggrund, ihr Leben schneller zu enden.
Hätte sie sich auch geirrt, insofern der Selbstmord an sich eine Sünde ist, so würde ihr Irrtum gegen die Reinheit und Treue ihres guten Willens nicht schwer in das Gewicht fallen können; allein der hl. Augustinus, welcher sonst allen Selbstmord für große Sünde erklärt, sagt in Betreff solcher Fälle, es könnte wohl sein, daß eine heilige Person dieses getan habe auf besondere Offenbarung und Befehl Gottes, wie auch Abraham seinen Sohn zu opfern geheißen wurde, ohne daß deshalb ein anderer Mensch ohne besondere Offenbarung Gottes solches tun dürfte.
Die Kirche aber verehrt diese Jungfrau als Märtyrer, und der hl. Chrysostomus hat zu ihrem Gedächtnis zwei Reden gehalten… (Quelle: Heilige Pelagia Jungfrau und Märtyrerin)
Ihr Verehrungstag ist der 9. Juni.
‚Bischof‘ Enrique Angelelli, ein falscher Märtyrer der Konzilskirche
Bildquelle: wikipedia
Am 26. April 2019 veröffentlichte die offizielle Nachrichtenagentur des argentinischen Episkopats ein Bulletin mit dem Titel ‚Argentinien feiert freudig die Seligsprechung der Märtyrer von Rioja‘. Anlass für dieses ‚freudige‘ Ereignis ist der Unfalltod von ‚Bischof‘ Angelelli, der angeblich einem Attentat erlag.
Einer dieser linken Propagandisten, der eine Ermordung erlog, war der Mönch Antonio Puigjané, ein Guerillakämpfer, der am Angriff auf die La Tablada-Kaserne beteiligt war. Er hatte zu den Waffen gegen die verfassungsmäßige Regierung von Raúl Alfonsín gegriffen. Dieser kommunistische Mönch hatte die Lüge von der Ermordung Angelellis aufgestellt. Pater Arturo Pinto, der mit im Auto saß und den Unfall überlebte, behauptete, sie seien von einem Auto verfolgt worden. Anschließend flüchtete er sich in einen angeblichen Gedächtnisverlust.
Die Tatsachen über den Unfalltod von ‚Bischof‘ Angelelli
Der Chauffeur des Bischofs war vom Mechaniker der Stadt gewarnt worden, den kleinen Lastwagen, mit dem er am Tag seines Todes unterwegs war, nicht zu fahren, weil er nicht sicher sei. Ähnliche Aussagen kamen auch von dem Mechanik-Sachverständigen Ramón Antonio Soria und dem Gerichtsmediziner Dr. Enzo Herrera Paez.
Er missachtete diesen guten Rat. Der Wagen hatte eine Fehlfunktion und überschlug sich. Der ‚Bischof‘ starb an den Folgen seiner Verletzungen. Dies ist die Geschichte, die von Augenzeugen bestätigt wurde: einem Wartungsarbeiter, der an einem Strommast in der Nähe der Baustelle arbeitete. Der Zeuge heißt Raúl Alberto Nacuzi. Er war zum Zeitpunkt des Unfalls anwesend, weil er eben Wartungsarbeiten an einem Hochspannungsmast durchführte. Es gab zwei weitere Zeugen, die Arbeiter Primitivo Reynoso und Aber Fabio Luna, die in der Nähe arbeiteten. Außerdem der Fahrer Carlos Alberto Arzola, der als erster am Unfallort eintraf.
Es handelte sich also um einen Autounfall, „der von Pater Carlos Murias (ebenfalls am 27. April ’seliggesprochen‘) verursacht wurde, der mit dem Auto zu schnell fuhr und unvorsichtigerweise den Rand der Fahrbahn berührte. Pater Murias schien nicht in der Lage zu sein, die Räder des Wagens schnell zu richten, der sich überschlug und den Bischof gewaltsam auf die Straße schleuderte. Er starb an diesem Schlag, d.h. an den Folgen des Unfalls. Höchstwahrscheinlich war die nächste Ursache der Fahrer, der mit dem Bischof von einem Mittagessen (wahrscheinlich mit Wein) in der Stadt Chamical kam und entweder einschlief oder die Kontrolle über das Fahrzeug verlor.“ (Cosme Beccar Varela)
Schließlich erklärte das Berufungsgericht des Bundesstaates Córdoba am 20. April 1990, es sei unmöglich zu beweisen, daß die Ursache des Unfalls etwas anderes als ein mechanisches Versagen des Fahrzeugs gewesen sei, auch wenn behauptet wurde, der Unfall sei absichtlich herbeigeführt worden.
Die Lüge der kommunistischen Propaganda wird für die ‚Heiligsprechung als Märtyrer‘ anerkannt
Die Zellen der Befreiungstheologie, deren Ideale Msgr. Angelelli vertrat, änderten schnell die Tatsachen und veröffentlichten eine andere Geschichte. Das Auto sei von Regierungsagenten der Militärdiktatur von der Straße gedrängt worden. Dann hätten diese Raufbolde den Bischof, der die Militärdiktatur offen herausgefordert hatte, geschlagen und ihn tot zurückgelassen. Dieses Szenario wurde jedoch von den Augenzeugen nicht bestätigt. Aber für die kommunistische Propaganda war es sicherlich eine viel bessere Geschichte.
Ungeachtet der offiziellen Erklärung hat die linke Propaganda unerbittlich die Geschichte der Ermordung eines Volksbischofs – der argentinischen Version von Oscar Romero – verbreitet, der angeblich von der rechten Diktatur ermordet wurde. (Quelle: Ein neuer „Märtyrer“, der bei einem Autounfall ums Leben kam)
Selbst bei dieser Lügengeschichte würde nichts darauf hindeuten, daß die Militärs ihn aus Hass auf den Glauben getötet hätten, was ja eine Grundvoraussetzung für das ‚Martyrertum‘ wäre. Sondern der Grund seiner scheinbaren Ermordung wäre eher seine Guerilla-Aktivitäten. Nichtsdestotrotz starb er als Pseudo-Märtyrer des Marxismus.
Enrique Angelelli predigte Subversion und unterstützte den Terrorismus
Übrigens überrascht es nicht, daß Jorge Bergoglio sich für einen der Wegbereiter der marxistischen Arbeiterpriester-Bewegung in Argentinien als Märtyrer eingesetzt hat. In den 50er Jahren war Pater Angelelli bereits in sozialistische Bewegungen verwickelt und gründete die Jungen Christlichen Arbeiter in Córdoba, wo er in den Slums arbeitete, sich für die Rechte der Arbeiter einsetzte und gewerkschaftliche Veranstaltungen organisierte. Dies erregte die Aufmerksamkeit von Roncalli alias Johannes XXIII., der ihn 1960 zum Weihbischof der Erzdiözese Córdoba ernannte.
Bildquelle: TIA
links oben: Angelelli predigt unter dem Banner der terroristischen Bewegung Montoneros
links unten: Ein Plakat an der Unfallstelle erklärt Angelelli zum „Märtyrer“.
Auf dem Bild können wir lesen, wie die örtlichen Zellen der Befreiungstheologie den Prälaten beschrieben haben. Auf dem Plakat ist zu lesen: „Mit einem Ohr im Dorf und dem anderen im Evangelium“ – An dieser Stelle ermordeten sie Msgr. Enrique Angelelli, der vom 24. August 1968 bis zum 4. August 1976 Bischof von La Rioja war. In seiner Pastoral der Gerechtigkeit und des Friedens war er die Stimme der Stimmlosen. Heute ist er der Märtyrer der Armen.
Es klingt sehr schön, ‚ein Bischof, der an diesem Ort gemartert wurde‘, weil er sich für die unterdrückten kleinen Leute einsetzte. In Wirklichkeit ist dies ein Märchen der revolutionären linken Bewegungen und der sozialistischen Katholiken, die die Befreiungstheologie in Argentinien propagieren.
In der Tat verlor Bischof Angelelli an dieser Stelle sein Leben bei einem einfachen Autounfall. Er hat sein Blut aber nicht für Christus und den katholischen Glauben vergossen, was immer den heldenhaften Titel des Märtyrers ausmachte.
Enrique Angelelli war Komplize der Terroristen der 70er Jahre
Wie wir bereits in dem Beitrag über die Ausbreitung der Befreiungstheologie wie auch in dem Beitrag über den roten Erzbischof Hélder Câmara schrieben, haben der Kommunist Montini wie durch die südamerikanische Konferenz von Medellín ihre politische Position gegenüber den Kommunisten und Revolutionären durch die Befreiungstheologie gerechtfertigt.
Im Jahr 1968 ernannte Paul VI. folgerichtig Angelelli zum ‚Bischof‘ der Diözese La Rioja. Dort wurde er unter konservativen Katholiken als „Bischof Satan-elli“ (im Gegensatz zu „Angel“-elli) bekannt, weil er die terroristische Organisation der ‚Monteneros‘, die extremste kommunistische ‚christliche‘ Guerilla in der Geschichte Argentiniens, so vehement unterstützte. In seinen Predigten sprach er sich für die kommunistische Subversion aus. Zudem hatte Angelelli die Bewaffnung junger Menschen vorgeschlagen.
Cosme Beccar Varela aus Argentinien schreibt über diesen ‚Bischof‘:
„Wie bekannt ist und an verschiedenen Stellen berichtet wurde, war Bischof Angelelli ein Komplize der Terroristen der 70er Jahre, indem er seine Diözese zu einem Zufluchtsort für diese Kriminellen machte und eine sichere Passage für den Transport von Personen und Waffen aus Chile bot, das damals in den Händen des Kommunisten Allende war. Ich war in jenen Jahren mit der TFP auf einer antikommunistischen Kampagne in La Rioja, und wir wurden von den Killern des Bischofs bedroht und sogar tätlich angegriffen.“
Angelelli hat die Mottos „C und R“ (Christentum und Revolution) nicht nur übernommen, sondern auch gelebt: „Die Pflicht eines jeden Christen ist es, ein Revolutionär zu sein“ (Camilo Torres) und „Die Pflicht eines jeden Revolutionärs ist es, Revolution zu machen“ (Ernesto Che Guevara). (Christentum und Revolution, 3.2)
Angelellis Arbeit wurde vom Generaloberen der Jesuiten, Pedro Arrupe, und dem vatikanischen Oberaufseher, Erzbischof Zazpe, verteidigt, die seine „pastorale Arbeit“ voll und ganz unterstützten.
Nach den neuen Kriterien könnte nun auch Pater Camilo Torres, der kommunistische Guerilla-Priester, zum Märtyrer erklärt werden.
In einem Folgebeitrag werden wir anhand weiterer Beispiele zeigen, daß die ‚Heiligsprechungen‘ durch die Konzilspäpste grundsätzlich null und nichtig sind.