Frauen in öffentlichen Ämtern – Die Stellung der Kirche dazu
Dürfen Frauen über Männer herrschen? Denn mit der Praxis, dass Frauen in öffentlichen Ämtern tätig sind, gilt die Herrschaft der Frau über den Mann. Doch die Heilige Schrift gibt uns, da Gott der Urheber ist, die Weisung, dass Frauen nicht in öffentlichen Ämtern tätig sein dürfen. Dies ergibt sich zum einen aus der Schöpfungsgeschichte.
Weihbischof Hermann Zschokke erklärt, warum das Weib von Gott aus der Rippe Adams gebildet wurde. „Das Weib wird ferner nicht aus dem Haupt, noch aus dem Fuß, sondern aus der Rippe, gleichsam dem Leibesinnern des Mannes, gebaut; dadurch sollte die Priorität und Superiorität des Mannes über das Weib, die Unterordnung und Abhängigkeit des Weibes vom Manne, ferner das stille häusliche Wirken des Weibes und dessen natürliche Zugehörigkeit und Anhänglichkeit an den Mann als göttliche Ordnung begründet werden.“ (Quelle: Die Erschaffung Evas aus Adam)
Der heilige Paulus betont die Stellung der Frau zum Mann in 1. Tim. 2: „Das Weib soll sich stille halten und lernen mit aller Untertänigkeit … noch sich erheben über den Mann, sondern sie soll sich stille halten; denn Adam wurde zuerst geschaffen, darnach Eva.“ (siehe auch 1. Kor. 11, 8ff.) Die Aussage des hl. Paulus gilt über Zeit, Zeitgeist und Kultur hinaus als immerwährendes göttliches Gebot.
Hier sei verwiesen auf den Beitrag
aus der Vorrede von Bischof Gregorius Thomas zur Vulgata-Ausgabe von Dr. Joseph Franz Allioli.
Es muss klar sein, dass Paulus sich nicht nur auf das Heim, die Familie und die Kirche bezieht, während ansonsten Frauen überall über die Männer herrschen können. Mit ihrer Herrschsucht über die Männer verfehlen diese Frauen, die sich in öffentlichen Ämtern befinden, ihre ganze von Gott gegebene Bestimmung.
Dass die Frau kein öffentliches Amt innehaben darf, hängt aber auch mit der Wahrung von Sittsamkeit und Würde der Frau zusammen.
Das Allerheiligen-Bild von Albrecht Dürer
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Betrachten wir Albrecht Dürers Allerheiligen-Bild, so sehen wir im himmlischen Reich, das die allerheiligste Dreifaltigkeit umgibt, auf der einen Seite Johannes den Täufer und andere männliche Heilige des Alten Testamentes. Auf der anderen Seite erblicken wir die Gottesmutter Maria und eine Schar heiliger Frauen aus dem Neuen Bund. Darunter ist das irdische Gottesreich, in dem die vom Sonnenaufgang her dicht gescharten christlichen Völker und Stände abgebildet sind. Sie sind so geordnet, dass die Kirche und ihre Hierarchie auf der Seite der neutestamentlichen Frauen steht, der Staat und seine Machthaber dagegen auf der Seite der alttestamentlichen Männergestalten dargestellt ist. Das ist nicht Zufall, sondern eine tiefere Symbolik.
Prof. Dr. Joseph Mausbach hat in seinem Beitrag ‚die Kirche und die moderne Kultur‘ im Kapitel über die Familie und Frauenfrage, dem die Beschreibung des Bildes im obigen Abschnitt entnommen ist, festgestellt, dass das Christentum „im Menschenherzen die Tugenden zarter Innerlichkeit, demütiger, liebender, vertrauender Hingabe wach gerufen“ hat. „So kann man ihm in gewissem Sinne einen weiblichen Charakter zuschreiben, eine Vollkommenheit der religiösen und sittlichen Stimmung, die das Edle der weiblichen Seele zuerst neben der herben Männlichkeit (virtus) der alten Welt zu Ehren bringt.“
Des Weiteren schreibt er, dass es ebenso wahr ist, „dass die katholische Kirche diesen frauenfreundlichen Geist des Christentums am treuesten bewahrt und im sittlichen Leben der Menschheit betätigt hat; der ‚Vater Staat‘ verkörpert in seinem Wesen männliche Art und Kraft, er stützt sich in seinem Walten auf männliche Energie und Tugend; die ‚Mutter Kirche‘ ist die vornehmste Vertreterin eines weiblich-mütterlichen Einflusses im Kulturleben, ist auch praktisch die sorgsamste Hüterin der Frauentugend und Frauenehre. Nur Unkenntnis oder Befangenheit kann den Vorwurf der Frauenverachtung gegen die Kirche erheben; man heftet sich dabei an gewisse geschichtliche Einzelheiten, übersieht aber sowohl die bedeutsamsten Grundsätze der Kirche wie auch die Größe ihrer geschichtlichen Gesamtleistung.“
(Quelle: Esser/Mausbach, Religion, Christentum, Kirche, Bd. 3, 1923, Die Kirche und die moderne Kultur, S. 179)
Während der „Vater Staat“ in seinem Wesen männliche Energie und Tugend verkörpert, ist die „Mutter Kirche“ die vornehmste Vertreterin eines weiblich-mütterlichen Einflusses im Kulturleben. Sie ist praktisch auch die sorgsamste Hüterin der Frauentugend und Frauenehre. (ebd.)
Die volle Persönlichkeit des Weibes
Während bei den aufgeklärten Philosophen des 19. Jahrhunderts wie Kant, Fichte, Schopenhauer, Nietzsche das Urteil über den Wert der weiblichen Persönlichkeit sehr ungünstig ausfällt, ist das Urteil der katholischen Kirche eine gerade entgegengesetzte.
„Mit dem Grundsatz, dass jeder Mensch ein Ebenbild Gottes, jedes Menschenleben unantastbar und heilig, jeder Getaufte ein Glied des Leibes Christi ist, war die Frau als volle sittliche Persönlichkeit anerkannt. Die Tugenden der altchristlichen Frauen, der Heldenmut der weiblichen Märtyrer, die Verehrung der Gottesmutter steigerten weiterhin diese Achtung vor dem Weibe. Nach dem neuen christlichen Recht wurde in der Kirche die Ehe auf freie Einwilligung beider Teile gegründet, durch ihren monogamischen Charakter und durch gleiche Keuschheitspflicht sittlich geordnet, durch mystische Segnung und rechtliche Normen geschützt und geweiht – ein mächtiger Hebel zur echten Befreiung und Verselbständigung der Frau!“ (Quelle: Mausbach, a.a.O. S. 182)
Mit dem Christentum entwickelte sich der jungfräuliche Stand der Frauen und damit „ihre innere Unabhängigkeit vom Mann, das Bewusstsein eines seelischen Reichtums in Gott, das Selbstgenügen der sittlichen Persönlichkeit, den Mut der Frau, ohne geschlechtliche Ergänzung und Stütze durchs Leben zu gehen. Zugleich übte dieser Stand in der Kirche fortschreitend eine soziale und karitative Betätigung, die im besonderen Maße die mütterlichen Tugenden und die geistigen Talente des Weibes anregte und so eine Entfaltung weiblichen Schaffens zur Folge hatte, die weit über das Gebiet der Familie hinaus ins Leben der Menschheit eingriff – in Mission und Bildungswesen, in Erziehung, Krankenpflege und soziale Hilfsarbeit.“ (Quelle: Mausbach, ebd.)
Die Macht der Frau im Mittelalter
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die Frauen sich erst in der modernen Zeit, also nach der Aufklärung, und durch den abnehmenden Einfluss der christlichen Religion emanzipiert hätten. Die Unterwerfung der Frau begann im 17. Jahrhundert gerade mit dem sinkenden Einfluss der christlichen Religion und dem weiteren Einfluss des Protestantismus mit seinen verheerenden philosophischen Irrtümern. Die Zeit der industriellen Revolution erniedrigte die Frau in ungeheurem Maße, wie wir dies aus dem anglikanischen England her wissen.
Dagegen erfreuten sich zur Zeit der christlichen Zivilisation, also mit Mittelalter, die Frauen aller Rechte, Privilegien, Ehren und Würden, die durch die industrielle Revolution und das technische Zeitalter vernichtet wurden. Diese Fakten finden sich in dem Buch von Mary Beard ‚Die Frau als Macht in der Geschichte‘.
Sie schreibt u.a.:
„Wenn auch die Verantwortung für das Spinnen Weben und Kochen hauptsächlich den Frauen zufiel und das Holzfällen und Grabenausheben gewöhnlich zu den männlichen Obliegenheiten gehörte, so übernahmen doch beide Geschlechter Schulter an Schulter nicht nur die Feldarbeit, sondern auch zu einem beträchtlichen Teil sogar alle mit der Verarbeitung der Rohmaterialien zu verbrauchsfertigen Waren verbundenen Arbeiten. … Beide Geschlechter (Anm.: ob Lehnsmänner oder Freie) unter den gleichen Bedingungen und genossen gleiche Freiheit und gleiche Rechte. … die damaligen Eintragungen wiesen eine fast gleichmäßige Verteilung der mühsamen Arbeitslast auf.“ (Quelle: Mary R. Beard, Die Frau als Macht in der Geschichte, 1951, S. 245)
„Im gleichen Maße wie die Frauen sich nicht nur in der Landwirtschaft, am häuslichen Gewerbe und am Handel beteiligten und deren schwere Lasten auf sich nahmen, sondern auch bei den Leistungen des Handwerks, des Gewerbes und der Innungen und Gemeinschaften vertreten waren, hatten sie lebhaften Anteil an allen Formen des sozialen Lebens in Stadt und Land. Ihre Eigenschaften und ihre Tatkraft kamen in allerlei menschlichen Belangen zum Ausdruck, von kirchlichen und weltlichen Veranstaltungen, Sport und Spiel, bis zur Diskussion religiöser und sittlicher Probleme und zur Durchführung karitativer Unternehmungen.
In Schlössern und in Bauernhäusern, auf dem Felde wie um Zunfthaus, auf dem Dorfanger und dem Friedhof, in den Straßen der Städte und der Gemeinden, in Gasthäusern und Märkten, überall suchten sie Erholung von den mit dem harten Kampf um das tägliche Brot verbundenen Strapazen, von der Last der Häuslichkeit und den Verantwortungspflichten ihrer Klasse – gleichviel, um welche soziale Schicht es sich handeln mochte.“ (Quelle: ebd., S. 262/263)
Die Frauen der damaligen Zeit waren ebenso muskulös und zäh wie die Männer. Zeitgenössische Urkunden beweisen, dass manche Frauen in ihrer Ausdrucksweise und in ihrem Betragen eine ausschweifende, wenn nicht sogar zügellose Art an den Tag legten.
Frauen in Gilden und Zünften
Fulton Sheen hat als Weihbischof von New York in seinem Buch ‚Du bist gebenedeit unter den Weibern‘ aus dem Jahr 1954 die von Mary Bread zusammengetragenen Fakten über die Frau im Mittelalter zusammengefasst:
„In diesem Buch führt sie aus, dass im Mittelalter 72 von 85 englischen Gilden Frauen als dem Manne gleichgestellte Mitglieder führten, ja, dass diese sogar Barbiere und Matrosen waren. Sie redeten wahrscheinlich ebenso freimütig wie die Männer, denn eine der Regeln der Zünfte lautete, dass weder ‚die Schwestern noch die Brüder‘ liederliche und widerspenstige Wortstreite führen dürfen. In Paris waren 15 Zünfte ausschließlich für Frauen, während 80 der Pariser Zünfte gemischten Geschlechtes waren. Die Idee, dass die Frauen erst in unserem modernen Zeitalter in den Berufen anerkannt wurden, ist historisch vollkommen falsch.“ (Fulton Sheen, Kap. XV., S. 195/156)
Bis zum 17. Jahrhundert beschäftigten sich die Frauen in England mit dem Gewerbe. „Tatsächlich waren so viele verheiratete Frauen im Handel tätig, dass ein Gesetz erlassen wurde, nach dem die Ehemänner nicht für die Schulden ihrer Gattinnen aufkommen mussten. Zwischen 1553 und 1640 wurden 10 Prozent der Bücherverlage in England von Frauen geführt. … Im Mittelalter waren die Frauen ebenso gebildet wie die Männer und erst im 17. Jahrhundert wurden sie von der Bildung ausgeschlossen. Alle Tätigkeiten und Freiheiten der Frauen wurden dann in der Zeit der technischen Revolution eingeschränkt, als die Maschinen die Produktion übernahmen und die Männer in die Fabriken eintraten. Dann gingen die legalen Rechte der Frauen verloren; …“ (Beard, ebd., S. 196)
Gelehrte Frauen im Mittelalter
Zahlreiche mittelalterliche Dokumente beweisen, dass Frauen aller Bevölkerungsschichten auf irgendwelche Weise eine Erziehung genossen, geistige Interessen verfolgten, lasen, schrieben, ihre Meinungen äußerten und nicht nur untereinander, sondern auch mit gelehrten Männern in schriftlichem Gedankenaustausch standen. Mary Beard gibt als Beweis das folgende Beispiel an:
„Unter den Dokumenten von Coultons ‚Life in the Middle Ages‘ (‚Das Leben im Mittelalter‘) befindet sich eine Anzahl Briefe zwischen Christina von Stommeln (einer 1242 geborenen Bauerntochter) und dem Dominikanerpater Peter von Schweden, sowie einem Pariser Studenten Bruder Maurice. Diese Korrespondenz befasste sich hauptsächlich mit religiösen Erlebnissen. Aber sie vermittelt doch zwei auffallende Eindrücke bezüglich der Rolle der Frau im geistigen Leben des Mittelalters: Christine war eine intelligente Frau mit echter Begabung für literarische Ausdrucksmöglichkeiten und es scheint als ganz selbstverständlich hingenommen worden zu sein, dass sie in einem ausführlichen Briefwechsel mit zwei geistigen Studien treibenden Klerikern stand.“ (Beard, ebd., S. 276/277)
Wie wir in dem Buch weiter erfahren können, besuchten im 14. Jahrhundert Mädchen ganz selbstverständlich Schulen und Lehranstalten. Zwar erreichte die Anzahl der Frauen, die sich der Gelehrsamkeit widmeten, nicht diejenige der Männer. Dies hatte aber nichts mit der Begabung der Frauen zu tun. Im 15. und frühen 16. Jahrhundert bewiesen z. B. viele italienische Frauen „die höchste technische Kompetenz im Studium, in der Wiedergabe und in der Darlegung der wieder aufgenommenen humanistischen Materie.“ Unter ihnen befand sich zum Beispiel Isotta Nogarola. Sie konnte „sich in Bezug auf Gelehrsamkeit neben den berühmtesten ihrer männlichen Kollegen behaupten. Ihre Leistungen wurden überall anerkannt und ernteten lebhaften Beifall.“ (ebd., S. 280)
Während der Renaissancezeit hielten in fast jedem bedeutenden geistigen Zentrum Italiens Frauen Vorlesungen über Literatur und Philosophie. Sie studierten Medizin und Naturwissenschaften.
Frauenbildung in katholischen Kreisen
Professor Mausbach bestätigt diese Fakten:
„Schon die geistig hervorragenden Frauen des Mittelalters haben ihre Tätigkeit nicht auf Frömmigkeit und religiöse Bildung beschränkt, sondern auch die Pflege weltlicher Kunst und Wissenschaft in Angriff genommen, zum Teil sogar, wie Hildegard von Bingen und Katharina von Siena, weitreichenden Einfluss auf bürgerliche und kirchlich-politische Verhältnisse ausgeübt; andere Frauen waren im ärztlichen Beruf, einzelne als Lehrer an Hochschulen tätig.
Die Renaissance und die späteren Jahrhunderte zeigen gerade in Italien gelehrte Frauen, wie Vittoria Colonna, Helene Cornaro, Gaëtana Agnesi u.a., die zum Teil Lehrstühle an päpstlichen Universitäten erhielten. Für die Frauenbildung im Allgemeinen noch bedeutender wirkten die seit Angela Merici († 1540), der Stifterin der Ursulinen, zahlreich aufgeblühten Schulorden, die weit früher eine höhere Frauenbildung in katholische Kreise hineintrugen, als dies in protestantischen Gegenden der Fall war.“ (Quelle, Mausbach, a.a.O., S. 192)
Die kirchlichen Grundsätze über die Rolle der Frau
Abschließend stellt Prof. Mausbach fest, dass „abgesehen von den erwähnten Schranken, die für die kirchliche Priester- und Hirtengewalt und für die innere Verfassung der Ehe schon im Evangelium und bei Paulus festgelegt sind“, es kaum irgendein ernsthaft ins Auge gefasstes Ziel moderner Frauen gibt, „dem das katholische Gewissen ein unbedingtes Nein entgegenstellt. Das gilt ebenso wohl von der Wissenschaft und Hochschultätigkeit wie von den politischen Rechten der Frau und von gewissen Wünschen bezüglich des ehelichen Güterrechts.“ (ebd., S. 193)
Jedoch muss der Grundsatz anerkannt werden, dass „eine erfolgreiche und ebenbürtige Mitarbeit am höheren geistigen und künstlerischen Schaffen, an erzieherischer, sozialer und politischer Arbeit für die Frau nur bei freiwilligem Verzicht auf die Ehe möglich ist.“ (ebd.)
Deshalb lehrt Papst Leo XIII. in seiner Enzyklika ‚Rerum Novarum‘:
„So eignen sich auch gewisse Arbeiten weniger für Frauen, deren Sache eigentlich die Hausarbeit ist. Diese letzte Arbeit steht im schönsten Einklang mit der Würde der Frau und kommt der Kindererziehung und dem Wohlstand der Familie zugute.“ (Quelle: Ulitzka, Lumen de Caelo, Enzyklika ‚Rerum Novarum‘, 1891, S. 223)
Frauen war es immer und überall verboten, öffentliche Ämter zu bekleiden
Dieses Verbot gilt auch, wenn Päpste die Bekleidung öffentlicher Ämter durch Frauen nie ausdrücklich verurteilt haben. Wie wir oben gesehen haben, ergibt sich das Verbot aus der heiligen Schrift.
Man muss nicht meinen, dass die Kirche deshalb die Frau missachtet.
Die christliche Auffassung von der Rolle der Frau in der Gesellschaft ist eine höchst ehrenvolle. Es gibt kaum ein Gebiet des sittlichen und sozialen Lebens, wo sich die Überlegenheit der kirchlichen Grundsätze über die neueren Systeme der Ethik so deutlich offenbart wie auf dem Gebiet der Ehe, Familie und des Frauenlebens.
Auch wenn aus dogmatischen Gründen die Kirche der Frau eine Teilnahme an der Kirchenregierung nicht gewähren kann, so ist sie im Mittelalter wie in der neueren Zeit weitherzig für die Selbstregierung der Frauen in ihrem Wirkungskreis eingetreten. Dabei gilt das Wort von Papst Klemens XI. (1703) bei Genehmigung der ‚Englischen Fräuleins‘: „Lasset Frauen von Frauen regiert werden!“ Es lässt sich in entsprechender Art auf die Mitarbeit der Frauen an bürgerlichen, weltlichen Aufgaben unserer Zeit übertragen.
Die erste Frau in einem öffentlichen Amt
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Öffentliche Ämter sind solche, in denen öffentliche Autorität ausgeübt wird; zivile Ämter sind solche, die anderweitig mit kommunalen Angelegenheiten verbunden sind. Der von den Kanonisten für dieses Verbot angegebene Grund ist nicht die Leichtfertigkeit, Schwäche oder Zerbrechlichkeit des weiblichen Geschlechts, sondern die Wahrung der Sittsamkeit und Würde, die der Frau eigen ist.
Erst in der Neuzeit wurden Frauen in öffentliche Ämter einbezogen. Die erste Frau, die ein öffentliches Amt in Deutschland bekleidete, war Marie Juchacz.
Sie war eine deutsche Sozialreformerin, Sozialdemokratin und Frauenrechtlerin. Als eine von 37 Frauen wurde Marie Juchacz 1919 in die Weimarer Nationalversammlung gewählt. Am 19. Februar 1919 sprach sie dort als erste Parlamentarierin nach der Erlangung des Frauenwahlrechts.
„Meine Herren und Damen!“ (Heiterkeit.) „Es ist das erste Mal, dass eine Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, ganz objektiv, dass es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat.“
– Marie Juchacz: am 19. Februar 1919 in ihrer Rede vor der Nationalversammlung in Weimar.
Das war, dank des revolutionären Geistes der Novemberrevolution 1918, völlig revolutionär.
Papst Pius X. war der letzte Papst, der die Modernisten, die Frauen in öffentlichen Ämtern einführen wollten, kritisierte. 1906 sagte Pius X. zu einer österreichischen Feministin: „Frauen als Wähler, Frauen als Abgeordnete? Oh nein! … Frauen im Parlament! Das ist alles, was wir brauchen! Die Männer haben dort schon genug Verwirrung gestiftet! Stellen Sie sich vor, was passieren würde, wenn Frauen dort wären!“ (Hause & Kenny, „Die Entwicklung der katholischen Frauenwahlrechts-Bewegung“, S. 11-30)
Papst Pius XII. über die Pflichten der Frau im politischen Leben
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Die Gefährdung der Würde der Frau in der heutigen sozialen Ordnung
In einer Ansprache zum Thema ‚Die Pflichten der Frau im sozialen und politischen Leben unserer Zeit‘ an die Leiterinnen der Katholischen Aktion Italiens vom 21. Oktober 1945 stellt Papst Pius XII. die Frage:
„Wie kann man diese Würde der Frau erhalten und stärken, zumal heute, unter den Verhältnissen, in die die Vorsehung uns gestellt hat?“
Die Antwort des edlen Papstes:
„Sagen Wir es gleich, dass für Uns das Problem der Frau als Ganzes wie in jedem einzelnen seiner vielfältigen Gesichtspunkte einzig und allein in der Erhaltung und Vermehrung der Würde besteht, die die Frau von Gott empfangen hat. … Löst man es von Gott, von der weisen Anordnung des Schöpfers und seinem allerheiligsten Willen, so verkennt man den Kernpunkt der Frage, d. h. die wahre Würde der Frau, die Würde, die sie nur von Gott und in Gott hat.“ (Quelle: Utz/Groner, Soziale Summe Pius XII., 1954 S. 659)
Worin besteht nun diese Würde, die die Frau von Gott empfangen hat? fragt nun der Papst und antwortet:
„In ihrer persönlichen Würde als Kinder Gottes sind Mann und Frau völlig gleich, wie auch hinsichtlich des letzten Zieles des menschlichen Lebens, das in der ewigen Vereinigung mit Gott in der Seligkeit des Himmels besteht. …
Aber der Mann und die Frau können diese ihre gleiche Würde nicht erhalten und vervollkommnen, wenn sie nicht die besonderen Eigenschaften, die die Natur jedem von ihnen gegeben hat, achten und in die Tat umsetzen, unveränderliche körperliche und geistige Eigenschaften, deren Ordnung nicht umgestürzt werden kann, ohne dass die Natur selber immer wieder dazwischentritt, um sie wiederherzustellen. Diese besonderen Merkmale, die die beiden Geschlechter unterscheiden, zeigen sich mit solcher Klarheit vor aller Augen, dass nur eine verbohrte Blindheit oder ein ebenso unheilvoller wie utopischer Doktrinarismus ihre Bedeutung in der gesellschaftlichen Ordnung verkennen oder außer Acht lassen kann.“ (ebd., S. 660)
Der Grund, warum durch die Gleichberechtigung mit dem Mann und der Wegführung aus dem Heim für die Frau die gleiche Arbeitslast und Arbeitszeit entstand, ist, wie Papst Pius XII. erklärt, „weniger die Rücksicht auf ihre Würde und ihre Sendung“, sondern „vielmehr die Absicht, die wirtschaftliche und militärische Macht des totalitären Staates, dem alles unerbittlich untergeordnet sein muss, zu steigern.“ (ebd., S. 664)
Die Frau im öffentlichen Leben
Für den Papst sind die sozialen und politischen Verhältnisse sehr ungünstig für die Heiligkeit der Familie und die Würde der Frau. Durch die Abwesenheit der Mutter vom häuslichen Herd, so Pius XII., ist die Gefahr der sittlichen Verwahrlosung der heranwachsenden Tochter zu beklagen.
Daher fordert der Papst die katholischen Frauen auf, sich im öffentlichen Leben zu engagieren, um die Würde der Frau im Heim wieder zur Geltung zu bringen. Wobei er ausdrücklich betont, dass es Frauen sein sollen, die „über mehr Zeit verfügen, um sich ihr [der Wahrung ihrer Belange] unmittelbarer und ohne Einschränkung widmen zu können“. (S. 669)
Sein Appell geht so weit, dass der Papst den Frauen zuruft: „Wollt ihr vielleicht denen, die sich als Vorkämpferinnen und Genossinnen der Zerstörung des häuslichen Herdes zusammengetan haben, das Monopol des Aufbaus der Gesellschaft überlassen, deren wichtigstes Element die Familie in ihrer wirtschaftlichen, rechtlichen, geistigen und sittlichen Einheit ist? Das Schicksal der Familie und das Schicksal der menschlichen Gesellschaft stehen auf dem Spiel.“
Und dann appelliert der Papst an seine Zuhörerinnen:
„Jede Frau hat also ohne Ausnahme, beachtet es wohl, die Pflicht, die strenge Gewissenspflicht, sich nicht abseits zu stellen, zu handeln (in den Formen und auf die Art, die den Anlagen jeder einzelnen entsprechen), um die Ströme, die das Heim bedrohen, einzudämmen, um die Lehren, die seine Grundlagen erschüttern, zu bekämpfen, um seine Wiederherstellung vorzubereiten, zu lenken und zu vollenden.“ (ebd., S. 667/668)
Der Papst lehrt jedoch nie, dass Frauen öffentliche Ämter bekleiden können. Er lehrt, dass sie als Mitglieder öffentlicher Versammlungen politische Karrieren machen können. Öffentliche Versammlungen können nichts anderes sein als eine Versammlung von Bürgern, um ihre Meinung zu äußern und abzustimmen. Das ist eine indirekte Beteiligung an der Politik, weit entfernt von der Ausübung der Ämter eines Präsidenten oder Kanzlers, eines Verteidigungs- oder Kriegsministers, eines Staatsanwalts oder Richters, eines Militär- und Polizeibeamten.
Stattdessen erklärt der Papst zur Wirksamkeit der Frau:
„An der Seite des Mannes wird sie sich auf dem Gebiet der bürgerlichen Einrichtungen doch hauptsächlich den Dingen zuwenden, die Takt, Feingefühl und mütterlichen Instinkt erfordern, weniger denen, die Strenge in der Verwaltung verlangen.“ (ebd., S. 670)
Und zum Abschluss seiner Ansprache sein Wunsch:
„Seid unter dem Banner Christi, des Königs, unter dem Schutz der wunderbaren Mutter, der Königin aller Mütter, die Retterinnen des häuslichen Herdes, der Familie, der Gesellschaft!“ (ebd., S. 673)
Heute grassiert die Herrschsucht, vor allem der Feministinnen und linken Frauen, über dem Mann zu herrschen. Die Ergebnisse sind desaströs und beweisen die Weisheit und Wahrheit, die in der heiligen Schrift zu finden sind.
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