Teil 1: Die Stellung der katholischen Kirche zur Sodomie im ersten Jahrtausend
Wir sehen heute die massive Propagierung der Sodomie und die bewusste Verführung der Jugend zu diesem widernatürlichen Laster. Gleichzeitig haben die gottlosen Regierungen die Gesetzgebung so verändert, daß eine Heilung von diesem Laster nicht mehr möglich ist. Denn sie haben diesen Akt der Barmherzigkeit kriminalisiert. Letztendlich haben alle diese sündhaften Maßnahmen das Ziel, Gott und seine Schöpfung zu verhöhnen. Damit einher geht die Verfolgung derjenigen, die die Morallehre der katholischen Kirche noch öffentlich verteidigen. Doch ist damit die katholische Morallehre ungültig geworden? Sicher nicht. Wie wir im Folgenden zeigen wollen, ist die Stellung der Kirche zur Sodomie eindeutig und über die Jahrhunderte immer gleich.
Der jeweilige Zeitgeist oder eine Zeitepoche wie die Renaissance können nichts an der unabänderlichen Lehre der Kirche zur Sodomie ändern. Zur Klärung des Begriffes Sodomie verweisen wir auf den Lexikoneintrag.
Die Strafen über die Sodomiten im Alten Testament
Bereits im Alten Testament bei den Juden ist die Verurteilung der Sodomie als widernatürliche und götzendienerische Handlung dokumentiert. In der Heiligen Schrift erfahren wir auch über die Strafen, die Gott verhängt hat. Am bekanntesten ist die Vernichtung von Sodoma und Gomorrha. Aber auch über die fast vollständige Vernichtung der Kanaaniter und des Stammes der Benjaminiten wird dort berichtet.
Auch im Neuen Testament warnen uns die heiligen Apostel in Bezug auf die himmelschreiende Sünde der Sodomie. Die Sodomie wird dort als Gräuel vor dem Herrn verurteilt.
Das Christentum stützt sich auf die biblischen Lehren und das mosaische Gesetz zur Strafe der Sodomie. Mit den Aussagen der heiligen Apostel haben die Kirchenväter des frühen Christentums ebenfalls die Sodomie scharf verurteilt.
Die Verurteilungen der frühen Kirche auf Konzilien
Im Folgenden stützen wir uns auf die Informationen, die Randy Engel in ihrem Buch „Rite of Sodomy“ zusammengetragen hat. Dabei wird der krasse Unterschied deutlich zwischen der Auffassung der Kirche Christi und der Auffassung der anti-katholischen Konzilskirche unter Jorge Bergoglio. Bereits die frühen Päpste haben allgemeine kirchliche Dekrete und später Kanones sowie Pastoral- und Bußkodizes zur Morallehre verfasst. Auf einer Reihe von Synoden und Konzilien wurden die Dekrete in Glaubens- und Sittenfragen der Weltkirche bekannt gemacht. Dazu gehörte auch die Verdammung aller sodomitischen Handlungen als unmoralische und widernatürliche Akte. Außerdem haben die frühen Kirchenväter kraft ihrer Autorität Stellung zu dem Laster der Sodomie genommen.
Auf dem Konzil von Ancyra (314 in Kleinasien) wurden in den Kanones 16 und 17 sowohl für Sodomie als auch für Bestialität schwere Strafen nach Alter und Zustand vorgeschrieben. Die Bischöfe wurden angewiesen, diese abscheulichen Praktiken im Volk auszurotten.
Auf dem spanischen Konzil von Elvira (805-306) verurteilte die Kirche sodomitische Handlungen, insbesondere die Päderastie. Sie schloss denjenigen, der Knaben Gewalt antat (stuprotores puerorum), von der Kommunion aus. Die Strafe betraf selbst denjenigen, der im Sterben lag (articulo mortis).
Besondere Bestimmungen der Strafe für die Sodomiten
Für diejenigen, die diese Handlungen vor ihrem 20. Lebensjahr begangen hatten, wurden besondere Bestimmungen erlassen. Darunter fielen 15 Jahre Buße und eine fünfjährige Bewährungszeit. Erst danach konnten die Übeltäter wieder in die Gemeinschaft der Gläubigen eintreten und die Heilige Kommunion empfangen. Für diejenigen, die 20 Jahre und älter und verheiratet waren, belief die Bußzeit auf 25 Jahre. Verheiratete, die älter als 50 Jahre waren, war der Empfang der Heiligen Kommunion erst zum Zeitpunkt des Todes wieder möglich.
Um die Strafe dem Verbrechen anzupassen, wurden sowohl Laien als auch Kleriker bei Sexualverbrechen härter bestraft.
Häufig haben die staatlichen Behörden Straftäter, darunter auch aus dem Priesteramt entlassene Geistliche, zur Bestrafung übernommen. Doch sie zogen es oft vor, daß die Kirche und nicht die weltlichen Gerichten sie verurteilten. Denn die Kirche galt zwar bei den Übeltätern als strenger Richter. Aber sie war auch als barmherziger als die weltlichen Gerichte angesehen.
Die römisch-katholische Kirche hat in Bezug auf sexuelle Sünden im allgemeinen stets die Privatbeichte gefordert. Die Sünde der Sodomie dagegen war wegen ihrer Schwere und Besonderheit eine „vorbehaltene“ Sünde. Das bedeutete, der Pönitent musste sie dem Papst oder einem Bischof beichten. Diese Verfahrensweise praktizierte die Kirche in verschiedenen Epochen.
Frühe Kirchenväter verurteilten das Laster der Sodomie
Zu den Kirchenvätern der frühen Kirche, die Sodomie und Päderastie in ihren Schriften und Predigten ausdrücklich verurteilten, gehörten der heilige Athanasius, der heilige Johannes Chrysostomus und der heilige Augustinus.
Der hl. Athanasius geißelte die Sodomie
Über die sodmitische Affäre des Kaisers Hadrian mit dem jungen und schönen Antinoos schrieb der heilige Athanasius (296-373), Bischof von Alexandria, Kirchenlehrer und Bekämpfer des Arianismus, im Jahr 350 nach Christus:
„Und ein solcher ist der neue Gott Antinoos, der des Kaisers Hadrian Lakai und Sklave seiner ungesetzlichen Lust war; ein Unglücklicher, den jene, die ihn auf Geheiß des Kaisers und aus Furcht vor seiner Rache anbeteten, als Menschen erkannten und bekannten, und zwar nicht als guten oder verdienstvollen Menschen, sondern als ein schäbiges und abscheuliches Werkzeug der Lust seines Herrn.
Dieser schamlose und skandalöse Knabe starb in Ägypten, als der Hof dort war; und sogleich erließ seine kaiserliche Majestät einen Befehl oder ein Edikt, das von seinen lieben Untertanen strikt verlangte und befahl, seinen verstorbenen Pagen als Gottheit anzuerkennen und ihm als solcher seinen Anteil an göttlicher Verehrung und Ehrung zukommen zu lassen: ein Beschluss und Akt, der der Welt wirksamer verkündete und bezeugte, wie sehr die widernatürliche Leidenschaft des Kaisers den üblen Gegenstand derselben überlebte und wie sehr sein Herr dem Andenken gewidmet war, als dass er sein eigenes Verbrechen und seine Verurteilung festhielt, seine Schande und Schmach verewigte und der Menschheit ein dauerhaftes und berüchtigtes Beispiel für den wahren Ursprung und die Herkunft aller Abgötterei hinterließ.“
Der heilige Athanasius zögerte nicht, seinen Erzfeind Arius, den abgesetzten Priester der Kirche von Alexandria, als „verweichlicht“ zu bezeichnen. Der Begriff ‚verweichlicht‘, ‚Weichling‘ oder ‚Verweichlichter‘ war ein Synonym für ‚Sodomit‘. Wir finden dies in Übersetzungen der Heiligen Schrift anstelle von ‚Hurer‘ (3. Kg. 14, 24; 3. Kg. 15,12; 4. Kg. 23,7). Die häretische Lehre des Arius vertrat auch der mächtige Eunuch Eusebius. Dieser war der Großkämmerer am byzantinischen Kaiserhof unter Kaiser Konstantin und später unter seinem Sohn Constantius I.
Der hl. Chrysostomus prangerte ebenfalls die Sodomie an
Der heilige Johannes Chrysostomus (344?-407), Patriarch von Konstantinopel und ebenfalls Kirchenlehrer, griff die widernatürlichen Begierden der Sodomiten öffentlich unerbittlich an. Er prangerte die Sodomiten an, die „einen unfruchtbaren Beischlaf erdacht hatten, der nicht auf die Zeugung von Kindern abzielte.“ Außerdem griff er die Päderasten an, „die in die Kirche kamen, um mit lüsterner Neugierde auf schöne Jünglinge zu blicken!“
Er beschrieb die Sodomie als eine unverzeihliche Beleidigung der Natur und als eine Sünde, die die Seele im Körper zerstört.
Außerdem beschrieb er die Sodomie als „die Hölle, die vor ihrer Zeit erscheint“.
Der heilige Augustinus kämpfte gegen die Sodomie
Auch der heilige Augustinus kämpfte gegen die Sodomie und erklärte, das Laster müsse bestraft werden, wo und wann immer es auftrete:
„Vergehen gegen die Natur sind überall und zu allen Zeiten zu verabscheuen und sollten bestraft werden.“
Solche Vergehen waren auch die der Sodomiten. Augustinus betonte, daß, selbst wenn alle Völker sie begehen sollten, sie alle doch durch das göttliche Gesetz des gleichen Verbrechens für schuldig zu betrachten seien. Die Menschen sind nämlich nicht so gemacht, „daß sie einander jemals auf diese Weise misshandeln sollten. Denn die Gemeinschaft, die zwischen Gott und uns sein sollte, wird verletzt, wenn die Natur, deren Urheber er ist, durch verkehrte Begierden verunreinigt wird.“
Unter besonderer Bezugnahme auf den ersten Brief des hl. Paulus an die Römer (Röm 1,26) bemerkte der heilige Augustinus:
„Dennoch strafst du die Sünden, die die Menschen gegen sich selbst begehen, denn wenn sie gegen dich sündigen, begehen sie auch Ungerechtigkeit gegen ihre eigene Seele. Die Ungerechtigkeit belügt sich selbst, indem sie die Natur, die du geschaffen und bestimmt hast, verdirbt oder verkehrt. Und das tun sie, wenn sie von den erlaubten Dingen unmäßig Gebrauch machen, oder wenn sie lüstern nach den verbotenen Dingen verlangen, ‚wider die Natur‘, oder wenn sie sich der Sünde schuldig machen, indem sie mit Herz und Stimme gegen dich wüten, sich gegen dich auflehnen, ‚gegen die Stacheln treten‘, oder wenn sie die Achtung vor der menschlichen Gesellschaft ablegen und sich in dreister Weise an Verschwörungen und Fehden nach ihren eigenen Vorlieben und Abneigungen ergötzen.“
Der hl. Basilius von Cäsarea zur Sodomie im Ordensleben
Aus Sorge um das Seelenheil der Mönche haben die frühen Kirchenväter Sodomie und Päderastie im Ordensleben ernsthaft thematisiert. Sodomie in klerikalen Kreisen ist in Zeiten allgemeinen Verfalls und moralischer Verderbtheit in der Gesellschaft ein Spiegelbild der jeweiligen Zeit. Dabei handelt es sich nur in wenigen Fällen um ein spezifisches Versagen von Klerikern und Mönchen.
Der heilige Basilius von Cäsarea, Patriarch der Mönche des Ostens im 4. Jahrhundert und einer der vier großen Kirchenlehrer des Ostens, vertrat folgende Ansicht:
„Der Kleriker oder Mönch, der Jugendliche oder Knaben belästigt oder beim Küssen oder einer anderen Schandtat ertappt wird, soll öffentlich ausgepeitscht, seiner Krone [Tonsur] beraubt und, nachdem ihm der Kopf rasiert wurde, mit Speichel beschmiert werden; er soll in Ketten gelegt und zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt werden. … danach soll er in einer separaten Zelle unter der Aufsicht eines weisen Ältesten mit großer geistlicher Erfahrung leben … er soll Gebete, Wachen und Handarbeiten verrichten, immer unter der Aufsicht von zwei geistlichen Brüdern, ohne daß ihm erlaubt wird, irgendeine Beziehung … zu jungen Menschen zu haben.“
Die öffentliche Auspeitschung gab den sodomitischen Kleriker oder Mönch der Lächerlichkeit preis. Sie stellte außerdem praktisch sicher, daß ein Sodomit niemals ein Amt in der Kirche bekleiden wird.
Diese Anweisungen des heiligen Basilius waren wohl die Norm im Kampf gegen die Sodomie im Ordensleben. Die Strafen waren natürlich sehr schmerzhaft. Außerdem waren sie auch in ihren Konsequenzen nachhaltig. Dies betraf nicht nur beschuldigte Kleriker, die sich gleichgeschlechtlicher Aktivitäten schuldig gemacht hatte. Sondern es traf auch solche, die des Versuchs überführt wurden.
Das Dekret zur Sodomie des hl. Papstes Sicirius
Der heilige Papst Siricius (384-399) hatte am 10. Februar 385 Richtlinien über die Normen für die Priesterweihe erlassen. Darin ging es auch um die Frage:
Kann ein Laie, der sich der Päderastie oder Sodomie schuldig gemacht hatte, die Priesterweihe beantragen und empfangen:
„Wir halten es für ratsam, festzulegen, daß, wie es nicht jedem erlaubt sein soll, eine den Klerikern vorbehaltene Buße zu tun, es auch einem Laien niemals erlaubt werden soll, nach Buße und Versöhnung zu den klerikalen Ehren aufzusteigen.
Denn obwohl sie von der Ansteckung aller Sünden gereinigt sind, sollen diejenigen, die früher einer Vielzahl von Lastern gefrönt haben, nicht die Instrumente zur Spendung der Sakramente erhalten.“
Wer als Laie einmal dem Laster der Sodomie verfallen war, sollte nicht in den Klerikerstand eintreten dürfen. Dies galt auch für jene, die ihre Strafe bereits verbüßt hatten.
Der Text des Dekrets von Papst Siricius über zentrale Aspekte der Kirchenzucht und des klerikalen Zölibats ist von besonderer Bedeutung. Es ist das älteste vollständig erhaltene päpstliche Dekret, welches eine verbindliche Entscheidung von Fragen der Disziplin und des Kirchenrechts beinhaltete. Der Papst hatte kraft seiner höchsten kirchlichen Autorität auch in der Frage der Sodomie für alle Kirchen gesprochen. Denn er handelte in seiner Verantwortung bezüglich seiner pastoralen Fürsorge.
Das römische Recht ist Grundlage für die Anti-Sodomie-Gesetzgebung
Die Predigten und Schriften dieser frühen Kirchenväter begannen im 2. Jahrhundert begannen und dauerten bis ins späte 5. Jahrhundert. Zusammen mit den Edikten der frühen Päpste hatten sie auch im Bereich der Sexualmoral großen Einfluss an den römischen Kaiserhöfen.
Die Namen dieser frühen Kirchenväter sind in den Chroniken des kaiserlichen Hofes des frühen Reiches verzeichnet.
Zu der Zeit, als Konstantin der Große 312 den Thron bestieg, sah das römische Recht den eingefleischten Sodomiten bereits als Gefahr für Kirche und Staat an. So stellte es sodomitische Handlungen, insbesondere Päderastie und sodomitische Vergewaltigung, unter die Kategorie der Kapitalverbrechen. So kam es, daß das römische Recht, das vom alten mosaischen Gesetz beeinflusst war, natürlich auch vom Christentum unterstützt wurde. Das römische Recht kann deshalb als Grundlage für die Anti-Sodomie-Gesetzgebung in Italien und ganz Europa vom dritten Jahrhundert an bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts angesehen werden.
Die Anti-Sodomie-Gesetze im weströmischen Reich
Am 16. Dezember 342 erließen die Söhne Konstantins, Konstantin II. und sein jüngerer Bruder Constans, ein Anti-Sodomie-Dekret. Es stellte z. B. unter Strafe, wenn ein verheirateter Mann aus freien Stücken die Rolle einer Frau, d. h. die Rolle des passiven Partners in einer sodomitischen Beziehung, spielte. Sodomitische Prostitution wurde jedoch nicht völlig verboten. Auch Eunuchen waren von dem Gesetz ausgenommen, da sie als kastrierte Männer als androgyne Wesen und nicht als echte Männer angesehen wurden.
Der zweite Sohn des Kaisers, Constantius II., ein Beschützer der Arianer und Verfolger des heiligen Athanasius, erließ auch eine kleine Anti-Sodomie-Gesetzgebung. Jeder Mann wurde streng bestraft, der eine Verweichlichte (wörtlich: eine Frau) heiratete und dann zuließ, daß sein eigener Körper von diesem verweichlichten Mann penetriert wurde. Diese recht merkwürdige sexuelle Konstellation, d. h. die „Heirat“ eines Mannes mit einem männlichen Eunuchen, der die Rolle einer „Ehefrau“ übernehmen sollte, war bereits zu jener Zeit nicht unbekannt.
Spätere Kaiser sowohl des ost- als auch des weströmischen Reiches verschärften und erweiterten die Anti-Sodomie-Gesetze.
Die Anti-Sodomie-Gesetze im oströmischen Reich
Im östlichen Reich wurde unter dem christlichen Kaiser Theodosius I. (379-395) am 14. Mai und am 6. August 390 in der römischen Minerva-Halle ein kaiserlicher Erlass bezüglich der Sodomie veröffentlicht. Dieser Erlass besagte, daß jeder Mann, einschließlich Prostituierter und Eunuchen, der es zuließ, daß sein Körper wie der einer Frau benutzt wurde (anale Penetration), den Flammen übergeben werden sollte. Die Todesstrafe wurde auch für diejenigen verhängt, die einen Mann zur sodomitischen Prostitution zwangen.
Kaiser Theodosius II. (408-450) ordnete im Jahr 438 das berühmte Theodosianische Gesetzbuch (9,7,6) an, das den Tod aller Männer ohne Unterschied anordnete, die es zuließen, daß ihr Körper wie eine Frau benutzt wurde, d. h. die in einer sodomitischen Beziehung die passive Rolle übernahmen.
Im Oströmischen Reich dauerte die Herrschaft der byzantinischen Kaiser bis zum Fall von Konstantinopel im Jahr 1453. Der größte dieser Herrscher des späteren Reiches war Justinian I. Das dauerhafteste Vermächtnis dieses christlichen Kaisers an die Welt war die Kodifizierung des römischen Rechts. Es diente später als Vorbild für das ‚Common Law System‘ in England und der Neuen Welt.
Der Justinianische Kodex
Der Justinianische Kodex, ein wohlgeordneter und vollständiger Kodex des gesamten römischen Rechts der Vergangenheit und Gegenwart, einschließlich des alten Theodosianischen Kodex mit seinen Anti-Sodomie-Gesetzen, erschien in seiner endgültigen und vollständigen Form im Jahr 534.
Männliche sodomitische Handlungen wurden sowohl als Sünden gegen Gott als auch als Verbrechen gegen den Staat angesehen. Die höchste Strafe war die Todesstrafe, die jedoch nur für die Verstockten und Unbußfertigen verhängt wurde. Denn das Christentum mäßigte die Gerechtigkeit mit Barmherzigkeit. Obwohl das Gesetz vorsah, daß die Krone das Recht hatte, unabhängige Maßnahmen zu ergreifen, war es die Kirche, die eine allgemeine Gerichtsbarkeit über sodomitische Straftäter ausübte. Sie auferlegte den von ihren Gerichten Verurteilten ihre eigene kirchliche Strafe.
Nach der neuen Verfassung, die sowohl Blasphemie als auch Sodomie stark geißelte, musste ein Mann, der sich eines Aktes der ‚peccata contra naturam‘ mit einem anderen Mann schuldig gemacht hatte, seine Todsünde in Anwesenheit des Allerheiligsten Patriarchen beichten. Danach musste er die ihm auferlegte Buße tun, um eine zivile Bestrafung abzuwenden. Das öffentliche Bekenntnis machte es für einen der Sodomie für schuldig befundenen Laien oder Kleriker praktisch unmöglich, in das Priester- oder Ordensleben einzutreten oder in einen höheren kirchlichen Rang aufzusteigen.
Der Justinianische Kodex war besonders wirksam gegen die antiken griechisch-römischen Praktiken der Päderastie und der Sodomiten- und Kinder-Prostitution.
Die Entwicklung der Bußtexte
In den späteren Jahren des 6. und 7. Jahrhunderts begann auch die Kirche, eine größere Rolle bei der Verurteilung sündiger Handlungen zu übernehmen. Mit der zunehmenden Praxis der Privatbeichte begannen die Beichtväter, die Hilfe von Bußbüchern in Anspruch zu nehmen.
Diese Bußtexte, die vermutlich fränkischen Ursprungs waren, listeten einfach die genaue Art der Sünde auf und beschrieben sie kurz. Sie stellten die objektive Schwere der Sünde fest und empfahlen geeignete Bußmaßnahmen, die das Alter des Pönitenten und die besonderen Umstände der Begehung der Tat berücksichtigten. Sie umfasste nicht nur Handlungen zwischen zwei Männern oder zwischen einem Mann und einem Jungen, sondern auch Sodomie zwischen einem Mann und einer Frau.
Der heilige Papst Gregor der Große verurteilte sodomitische Handlungen und Begierden
Papst Gregor I. betrat mit seiner Lehre zur Sodomie kein Neuland, sondern fasste vielmehr die Lehren der früheren Väter des Ostens und des Westens zu Beginn des Mittelalters über das Wesen des Verbrechens zusammen. Unter Verwendung des alttestamentlichen Textes aus Genesis 19,1-25, der das schreckliche Schicksal von Sodoma und Gomorrha beschreibt, erklärte der Papst:
„Schwefel erinnert an die üblen Befehle des Fleisches, wie die Heilige Schrift selbst bestätigt, wenn sie von dem Feuer- und Schwefelregen spricht, den der Herr über Sodom ausgießt. Er hatte beschlossen, damit die Verbrechen des Fleisches zu bestrafen, und gerade die Art der Bestrafung betonte die Schande dieses Verbrechens, da Schwefel Gestank ausstößt und Feuer brennt. Es war also nur gerecht, daß die Sodomiten, die vor perversen Begierden brannten, die aus dem üblen Geruch des Fleisches stammten, gleichzeitig durch Feuer und Schwefel umkamen, so daß sie durch diese gerechte Strafe das Böse erkennen mussten, das sie unter dem Antrieb einer perversen Begierde begangen hatten.“
Papst Gregor hatte nicht nur den Akt der Sodomie als „Verbrechen“ verurteilt, sondern auch die Begierden der Sodomiten als „pervers“ angeprangert. Somit sind lüsterne sodomitische Gedanken und Wünsche, die vorsätzlich gehegt werden, auch wenn der Akt nicht vollzogen wird, nicht nur sündig, sondern auch unnatürlich und pervers.
Sodomie als Laster und Verbrechen im Mittelalter
Während des gesamten Mittelalters, einschließlich der Regierungszeit von Karl dem Großen, König der Franken (768-814) und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (800-814) und weit darüber hinaus, blieb der moralische und rechtliche Status der Sodomie im Wesentlichen derselbe: Die Kirche betrachtete die Sodomie stets als ein besonderes Übel und immer als moralische Sünde, wenn sie freiwillig begangen wurde.
Auch der Staat betrachtete Sodomie als Verbrechen, wenngleich die Todesstrafe in der Regel sodomitischen Handlungen wie der Verführung von Jugendlichen, Gewalttaten einschließlich sodomitischer Vergewaltigung oder Blasphemie vorbehalten war. In solchen Fällen, in die Kleriker und Mönche verwickelt waren, wurden die Täter zunächst des Amtes enthoben, von der Kirche bestraft und dann zur endgültigen Verurteilung an die Krone übergeben.
Das spanische westgotische Gesetzbuch von 600 (Lex visigothical) sah eine besonders harte Strafe vor. Es anordnete an, daß sodomitische Straftäter, die sich „fleischlich mit Männern vereinigten“, vor dem Tod kastriert werden sollten. Wenn sie verheiratet waren, sollten ihre Güter sofort an ihre Kinder oder Erben vererbt werden.
Auf dem Konzil von Toledo im Jahr 693 forderte der gotische König von Spanien, Egica, den Klerus auf, die sodomitischen Praktiken energisch zu bekämpfen und „… dieses obszöne Verbrechen, das von Männern begangen wird, die mit Männern schlafen, entschieden auszurotten, deren schreckliches Verhalten die Gnade des ehrlichen Lebens verdirbt und den Zorn des obersten Richters des Himmels hervorruft“.