Papst Pius XII. und Antipapst Bergoglio über das ethische Gewissen in der Medizin
Im Folgenden zeigen wir die Medizinethik bei Pius XII. und bei Bergoglio auf. Wir wollen einen Vergleich anstellen zwischen der medizinischen Ethik des Vatikans unter Jorge Bergoglio und der katholischen Morallehre in Bezug auf medizinische Experimente, wie sie der edle Papst Pius XII. in einer Ansprache dargelegt hat. Dieser Vergleich macht eines deutlich. Die Lehre, wie sie die katholische Kirche unter Pius XII. vertritt, ist grundverschieden von der Lehre, wie sie die freimaurerische Kirche unter Jorge Bergoglio lehrt und praktiziert.
Im ersten Teil beschäftigen wir uns mit der freimaurerischen Humanitätsduselei des Herrn Bergoglio bezüglich der Impfung. Im zweiten Teil stellen wir die wahre katholische Auffassung vor, wie sie Papst Pius XII. vorgetragen hat.
Wenden wir uns also zuerst dem Chef der freimaurerischen Kirche im Vatikan, Herrn Bergoglio, zu.
Erster Teil
Die falsche Morallehre des Herrn Bergoglio bezüglich experimenteller Medizin
Das falsche ethische Gewissen des Jorge Bergoglio
In einem Interview am 10. Januar mit dem italienischen Fernsehsender Canale 5 hat sich Jorge Bergoglio dafür ausgesprochen, daß „jeder“ den COVID-19-Impfstoff nehmen muss. „Ich glaube, daß aus ethischer Sicht jeder den Impfstoff nehmen sollte“, sagte er laut einer Abschrift, die vor der Ausstrahlung des Interviews veröffentlicht wurde. Inzwischen hatte Bergoglio sich impfen lassen. Außerdem drohte er damit, daß sich auch alle Bürger des Vatikans sich impfen lassen müssen. Die New York Times zitiert den falschen Papst mit den Worten, daß „es eine ethische Entscheidung ist, weil man mit der Gesundheit, dem Leben, aber auch mit dem Leben anderer spielt“.
Weiterhin behauptet er allen Ernstes: „Ich verstehe nicht, warum manche sagen: ‚Nein, Impfstoffe sind gefährlich‘. Wenn es von den Ärzten als eine Sache dargestellt wird, die gut verlaufen kann, die keine besonderen Gefahren birgt, warum sollte man sie dann nicht nehmen? Es gibt eine selbstmörderische Verweigerung, die ich nicht zu erklären weiß.“
Für Bergoglio gilt Gemeinwohl vor Eigenwohl
In einem Interview mit Tgcom24 sagte der falsche Papst:
„In diesem Moment hat die gesamte herrschende Klasse nicht das Recht, ‚Ich‘ zu sagen. Wir müssen ‚Wir‘ sagen und uns angesichts der Krise um Einheit bemühen“, bekräftigte Herr Bergoglio auf Fragen des Vatikanisten Fabio Marchese Ragona von Mediaset: „Wenn die Krise vorbei ist, sagt jeder wieder ‚Ich‘, aber in dieser Zeit ist ein Politiker, selbst ein Manager, ein Bischof, ein Priester, der nicht die Fähigkeit hat, ‚Wir‘ zu sagen, der Aufgabe nicht gewachsen. Das „Wir“, das Gemeinwohl aller, muss Vorrang haben. Einigkeit ist besser als Konflikt.“
„Ich fordere alle Führungskräfte – in der Seelsorge, in der Politik und in der Wirtschaft – auf, das Wort ‚Ich‘ für eine Weile zu streichen und das Wort ‚Wir‘ zu sagen. Sie verlieren eine Chance: Die Geschichte wird Ihnen eine weitere geben. Aber machen Sie Ihre Verhandlungen, Ihr Geschäft nicht auf dem Rücken der Brüder und Schwestern, die unter der Krise leiden. Angesichts der Krise müssen wir alle zusammen das ‚Ich‘ für den Moment streichen“.
Die Kongregation für die falsche Glaubenslehre sekundiert Bergoglio mit der Aussage:
„Die Moral des Impfens hängt nicht nur von der Pflicht zum Schutz der eigenen Gesundheit ab, sondern auch von der Pflicht, das Gemeinwohl zu verfolgen.“
Diese Aussage stammt aus der Notiz der Kongregation für die falsche Glaubenslehre vom 21. Dezember.
Keine moralischen Bedenken in Bezug auf die experimentellen Impfstoffe
Da für Jorge Bergoglio wie auch für die Kongregation Gemeinwohl vor Eigenwohl gilt, haben er und seine Kumpanen auch keine moralischen Bedenken, Impfstoffe, die auf menschlichen fetalen Zell-Linien aus abgetriebenen Kindern beruhen, zu empfehlen.
So hatte bereits am 21. Dezember das falsche Lehramt des Vatikans eine ungewöhnlich schnelle Notiz herausgebracht, in der es heißt, es sei „moralisch akzeptabel“, daß Katholiken die neuen Impfstoffe einnehmen.
„Wenn ethisch einwandfreie COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verfügung stehen … ist es moralisch akzeptabel, COVID-19-Impfstoffe zu erhalten, bei deren Erforschung und Herstellung Zelllinien von abgetriebenen Föten verwendet wurden“.
„Alle Impfungen, die als klinisch sicher und wirksam anerkannt sind, können mit gutem Gewissen verwendet werden, mit der Gewissheit, daß die Verwendung solcher Impfstoffe keine formale Zusammenarbeit mit der Abtreibung darstellt, von der die Zellen stammen, die zur Herstellung der Impfstoffe verwendet werden“. So heißt es von der Kongregation der falschen Glaubenslehre. Sie begründet dies außerdem damit, daß die Verbindung zu dem abgetriebenen Material „fern“ sei. Dies bedeutet also, daß die Ablehnung des Impfstoffes aus diesem Grund nicht mehr der katholischen Sittenlehre gemäß begründbar sei.
Diese Auffassung hat den Gesundheitsdienst des Vatikans dazu gebracht, trotz moralischer Bedenken der Gläubigen eine Impfpflicht einzuführen. Den Bewohnern, Mitarbeitern und deren Familien des Stadtstaats hat Jorge Bergoglio die Impfung mit dem Pfizer/BioNTech-Impfstoff zur Pflicht gemacht. Unter strengsten Strafen bei Nichtbefolgung.
Pfizer-Leaks: mRNA-Impfstoff aus fetalen Zell-Linien
Das Unternehmen Pfizer, dessen skrupelloses Geschäftsgebaren wir schon kennen gelernt haben, hat wohl fetale Zell-Linien für ihren mRNA-Impfstoff verwendet. So hat eine Pfizer-Mitarbeiterin dies anhand von internen E-Mails bestätigt.
Vanessa Gelman, Pfizer Senior Director of Worldwide Research:
„Aus der Sicht des Unternehmens wollen wir vermeiden, daß die Informationen über fetale Zellen in die Öffentlichkeit gelangen… Das Risiko, dies jetzt zu kommunizieren, überwiegt jeden potenziellen Nutzen, den wir sehen könnten, insbesondere bei allgemeinen Mitgliedern der Öffentlichkeit, die diese Informationen aufgreifen und in einer Weise verwenden könnten, von der wir nicht wollen, daß sie an die Öffentlichkeit gelangt. Wir haben in den letzten Wochen keine Fragen von politischen Entscheidungsträgern oder den Medien zu diesem Thema erhalten, daher möchten wir es nach Möglichkeit vermeiden, dieses Thema anzusprechen.“
Philip Dormitzer, wissenschaftlicher Leiter von Pfizer: „HEK293T-Zellen, die für den IVE-Test verwendet werden, stammen letztlich von einem abgetriebenen Fötus. Auf der anderen Seite hat der Vatikan bestätigt, daß er es für akzeptabel hält, wenn Gläubige, die für das Leben eintreten, geimpft werden. Die offizielle Erklärung von Pfizer fasst die Antwort gut zusammen und ist das, was als Antwort auf eine externe Anfrage gegeben werden sollte.“
Melissa Strickler, Pfizer-Insiderin und Qualitätsprüferin in der Produktion: „Sie sind in ihren E-Mails so irreführend, es ist fast so, als wäre es im fertigen Impfstoff. Ich habe einfach kein Vertrauen mehr in sie.“ (Quelle: Pfizer Leaks: „Wir wollen vermeiden, daß die Informationen über die fetalen Zellen im Umlauf sind)
Drei Schweizer Gardisten quittieren ihren Dienst wegen Impfpflicht
Inzwischen herrscht Impfpflicht im Vatikan. Auf direkte Anweisung von Jorge Bergoglio dürfen seit Anfang Oktober nur noch Personen mit „Grünem Pass“ den Vatikan betreten. Diese faktische 2G-Zutrittsregel beschränkt sich nicht nur auf seine Mitarbeiter. Sondern sie gilt auch für die Besucher der Vatikanischen Museen und Gärten sowie der Sixtinischen Kapelle. Insbesondere aber auch für die Gläubigen, die an Gottesdiensten im Petersdom und in den vatikanischen Kirchen teilnehmen wollen.
Zur Zeit sorgt dagegen die Impfpflicht für Angehörige der jahrhundertealten Schweizer Garde für Wirbel. Aufgrund der von Bergoglio veranlassten rigiden Bestimmungen im Vatikan haben mittlerweile drei der sechs ungeimpften Mitglieder der päpstlichen Leibwache ihren Dienst quittiert. Die drei anderen „Impfverweigerer“ der Schweizer Garde bleiben vom Dienst suspendiert, bis sie sich dem Impfzwang unterwerfen.
Einer der Schweizer Gardisten,Pierre-André Udressy, hatte einen offenen Brief geschrieben, den renovatio21 veröffentlicht hat. Zwei Tage später nach der Veröffentlichung, am 10. Oktober, gab er renovatio 21 ein Interview. Als Ursache für das Übel der Impfpflicht im Vatikan nennt er den Unwillen, die Wahrheit zu verteidigen. „Sie versuchen nicht mehr, die Wahrheit zu verteidigen, sondern sich an das anzupassen, was draußen geschieht, und sogar die Ersten zu sein, die Veränderungen umsetzen.“ Der Kommandant hatte ihm erklärt, daß die Entscheidung der Entlassung von seinem Chef, Herrn Bergoglio, kam.
Jorge Bergoglio ist trotz Impfung Corona-positiv
Jorge Bergoglio hat sich Anfang des Jahres, am 13. Januar, impfen lassen. Dies geschah gleich am ersten Tag der vatikanischen Impfkampagne, als er die erste Dosis des Impfstoffes erhielt. Diese Dosis sollte ihn gegen Covid-19 immunisieren. Drei Wochen später bekam er noch eine zweite Dosis. Doch wie wirksam die Impfung war, hat er nun selber bei seinem Slowakei-Besuch Mitte September erfahren. Denn dort hat er sich wohl trotz seiner zweifachen Impfung mit dem Covid-Virus angesteckt. Seitdem wird er jeden zweiten Tag getestet. Diese doch recht bedeutsame Nachricht wird aber nicht in der Öffentlichkeit ausgebreitet.
Falsche Grundvoraussetzungen über die Covid-Impfstoffe im Vatikan
Die erste falsche Grundvoraussetzung im Vatikan besteht in der Behauptung, daß es sich um einen Impfstoff handelt. Laut der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) handelt es sich bei den mRNA-Impfstoffen um eine „Gentherapie“.
In der Registrierungserklärung von Moderna auf S. 19 hat das Unternehmen Moderna selber geschrieben, daß „mRNA von der FDA als Gentherapie-Produkt angesehen“ wird.
Diese Technologie war vor dem Jahr 2020 nach fast zwanzig Jahren Forschung aufgrund ihrer tödlichen Wirkung in Tierversuchen nie auf den Markt gekommen.
Da die mRNA-Gentherapien experimentell sind, ist jeder Zwang oder jedes „Mandat“, jemandem eine Injektion dieser Technologie zu erzwingen, ein direkter Verstoß gegen die katholische Lehre sowie gegen den Nürnberger Kodex.
Der Nürnberger Kodex
Der Nürnberger Kodex wurde 1947 entwickelt, um Patienten vor medizinischen Experimenten zu schützen. Anlass für die 10-Punkte-Erklärung waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Insbesondere handelte es sich um „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen.
Der erste Punkt des Nürnberger Kodex lautet:
„Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.“
Punkt 4. lautet: „Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.“
Im Punkt 5 heißt es: „Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.“
Punkt 7: „Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.“
In Punkt 10 heißt es schließlich: „Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.“ (Wikipedia Stichwort Nürnberger Kodex)
Tatsachen, die der Vatikan eigentlich wissen müsste
Die zweite Tatsache ist, daß die Behörden des Vatikans, insbesondere Herr Bergoglio selber, dazu verpflichtet sind, sich über die Auswirkungen der experimentellen Covid-Impfstoffe auf die Impflinge ernsthaft zu informieren. Denn als Chef einer Behörde, die in der Welt fälschlicherweise als „katholische Kirche“ bekannt ist, hat er eine übergroße Verantwortung in Bezug auf seine Aussagen. Deshalb geben wir hier nochmals Daten wieder, die den Tatsachen entsprechen.
Bereits bei 50 Todesfällen wurde in früheren Zeiten ein neues Medikament zurückgezogen
Dr. Peter McCullough, der in Kommissionen für Arzneimittelsicherheit mitgewirkt hatte, stellt dazu Folgendes fest:
Bei einem typischen neuen Medikament erhalten wir bei etwa fünf Todesfällen, also ungeklärten Todesfällen, eine Black-Box-Warnung, die besagt, daß es zum Tod führen kann. Und bei etwa 50 Todesfällen wird es dann vom Markt genommen. – Interview mit Alex Newman, The New American, 27. April 2021
Während der Schweinegrippe-Pandemie von 1976 versuchte man, 55 Millionen Amerikaner zu impfen, doch die Aktion wurde plötzlich abgebrochen. „Das Programm wurde bei 25 Todesfällen eingestellt“, sagt Dr. McCullough. Am 16. Juli 1999 empfahl die CDC den Gesundheits-Dienstleistern, die Verwendung des zugelassenen RotaShield – eines Rotavirus-Impfstoffs – auszusetzen, nachdem in VAERS nur 15 Fälle von Darmverschluss gemeldet worden waren.
Todesfälle und Impfnebenwirkungen sind aufgrund der experimentellen Impfstoffe sprunghaft angestiegen
Inzwischen sind die Versuche am Menschen bereits weit fortgeschritten, wie wir dies z.B. in Israel sehen. Alle Daten, die bisher zusammen getragen wurden, zeigen ein noch nie da gewesenes und beunruhigendes Bild. VAERS (Vaccine Adverse Events Reporting System) ist ein Meldesystem für Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen von Impfstoffen in den USA. Die von VAERS erhobenen Daten haben ergeben, daß bis zum 17. September 2021 15.386 Menschen nach der Injektion gestorben sind; 20.789 wurden dauerhaft verletzt. Über 800.000 haben über irgendeine Art von unerwünschter Nebenwirkung unterschiedlichen Schweregrades berichtet.
Eine britische Preprint-Publikation (Queen Mary University of London) vom Juni zeigt anhand der Daten des VAERS auf, daß die Meldungen von Todesfällen seit Beginn der Covid-Impfungen enorm angestiegen sind:
„Berichte über möglicherweise impfstoffbedingte Todesfälle betrugen zwischen 2017 und 2020 durchschnittlich 180 pro Jahr (Abb. 7). Diese Zahl ist allein in den ersten drei Monaten des Jahres 2021 um 900% angestiegen. Von den 1694 impfstoffbedingten Todesfällen, die bisher im Jahr 2021 gemeldet wurden, beziehen sich 1644 (97 %) auf COVID-19-Impfstoffe. (…) Für COVID-19-Impfstoffe gibt es eine VAERS-Todesmeldung pro 135.000 verabreichte Dosen.
Dies entspricht einem atemberaubenden Anstieg der VAERS-Todesfälle um 1677 % für COVID-19-Impfstoffe…“
Bei dem mRNA-Impfstoff gibt es bereits offiziell in Europa über 15.000 Todesfälle
Dr. McCullough hält den mRNA-Impfstoff für das gefährlichste biologisch-medizinische Produkt.
„Wir haben unabhängige Auswertungen, die darauf hindeuten, daß 86% [der Todesfälle] mit dem Impfstoff zusammenhängen [und] weit über alles hinausgehen, was akzeptabel ist… Es wird in die Geschichte eingehen als das gefährlichste biologisch-medizinische Produkt, das in der Geschichte der Menschheit eingeführt wurde.“ — 21. Juli 2021, Stew Peters Show, rumble.com bei Min. 17:38
In der offiziellen Datenbank EudraVigilance finden wir Daten, daß in Europa bis zum 9. Oktober 2021 etwa 15.883 Todesfälle nach der Injektion aufgetreten sind. Die Zahl aller Fälle mit Nebenwirkungen beträgt mehr als 1 Million. Wir können davon ausgehen, daß inzwischen die Zahlen sich kontinuierlich erhöht haben und sie sich weiter erhöhen werden.
Impfschäden aus der Datenbank der WHO
Die Datenbank der WHO mit dem Suchbegriff „COVID-19-Impfstoff“ zeigt über 2 Millionen Verletzungen auf. Laut VigiAccess wurden bis heute 2.199.476 unerwünschte Wirkungen nach der Impfung gegen COVID-19 im Jahr 2021 gemeldet. 866.558 (39 Prozent) der Verletzungen traten bei 18- bis 44-Jährigen und 1.517.989 (69 Prozent) aller Verletzungen bei Frauen auf. VigiAccess wurde 2015 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegründet, um der Öffentlichkeit den Zugang zu VigiBase, der Datenbank der WHO, zu ermöglichen.
Inzwischen gibt es auch das Portal impfopfer.info, wo Berichte von Impf-Nebenwirkungen dokumentiert und archiviert sind.
Bei der Betrachtung der aufgeführten Krankheiten und Leiden zeigt sich die schockierende Zahl von Verletzungen. Unter diesen Impfschäden stechen die vaginalen Blutungen, Herzmuskel-Entzündungen, Tumore, spontane Fehlgeburten, fetaler Tod, Totgeburten, Lungenembolien, Nierenversagen, fetale Wachstums -Störungen, tiefe Venenthrombosen sowie das Auftreten von COVID-19, Grippe, Lungenentzündung und mehr als 100 weiteren Krankheiten hervor. (Quelle: Die WHO-Datenbank meldet über 2 Millionen potenzielle Covid-Impfschäden im Jahr 2021, die überwiegende Mehrheit bei Frauen)
Wie wir also sehen, ist die Zahl der Impfschäden sowie die Zahl der Todesfälle bereits in den offiziellen Statistiken außergewöhnlich hoch. Dies ist der Grund, warum Dr. McCullough einen sofortigen Stopp des Impfprogramms gefordert hat.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Dr. Robert Malone, der Erfinder der mRNA-Technologie, hat zusammen mit inzwischen 11400 (Update: 8. Oktober) anderen Ärzten und Wissenschaftlern die Physician’s Declaration unterzeichnet, in der er die COVID-Politiker potenzieller „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ beschuldigt. Inzwischen haben zahlreiche hochrangige Wissenschaftler den Grund für die Verletzungen und Todesfälle ermittelt und diskutiert.
Dr. Michael Yeadon, ehemaliger Vizepräsident und Chief Science Officer von Pfizer, sprach im März 2021 mit großer Dringlichkeit zu America’s Frontline Doctors (AFLDS). Er warnte, daß das Bestreben, den größtmöglichen Teil der Bevölkerung mit experimentellen COVID-19-Impfstoffen zu impfen, „Wahnsinn“ sei, „das Böse“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ beinhalte. Möglicherweise sei die Absicht der globalen Massenimpfung eine „massiven Entvölkerung“.
„Ich habe absolut keinen Zweifel daran, daß wir es mit bösen (eine Feststellung, die ich in meiner 40-jährigen Forscherkarriere noch nie getroffen habe) und gefährlichen Produkten zu tun haben.“ (Quelle: Es ist „durchaus möglich“, daß Impfkampagnen „zur massiven Entvölkerung genutzt werden“: Ehemaliger Vizepräsident von Pfizer)
Mit der Lüge der asymptomatischen Übertragung zur zwangsweisen Impfung
Zur asymptomatischen Übertragung erklärt Dr. Yeadon am 11. April 2021 in einem weiteren Interview:
„Das Konzept, daß eine kerngesunde Person eine Bedrohung für eine andere Person durch Atemwegsviren darstellen kann, wurde vor etwa einem Jahr erfunden und in der Branche noch nie erwähnt… Es ist nicht möglich, einen Körper so voll mit Atemwegsviren zu haben, daß man eine infektiöse Quelle darstellt und keine Symptome hat… Es stimmt nicht, daß Menschen ohne Symptome eine starke Bedrohung durch Atemwegsviren darstellen.“
Einer der renommiertesten Immunologen der Welt stimmt dem zu:
„…es war die Krönung der Dummheit zu behaupten, daß jemand COVID-19 haben könnte, ohne irgendwelche Symptome zu haben oder sogar die Krankheit weiterzugeben, ohne irgendwelche Symptome zu zeigen. – Prof. Dr. Beda M. Stadler, ehemaliger Direktor des Instituts für Immunologie an der Universität Bern, Schweiz; Weltwoche vom 8. Juni 2020; vgl. worldhealth.net.
Wissenschaftler auf der ganzen Welt, darunter der ehemalige Vizepräsident von Pfizer, Dr. Michael Yeadon, warnen davor, daß Impfpässe das Ende der Freiheit, wie wir sie kennen, bedeuten.
Der Vatikan unterstützt die diabolische Agenda der massenweisen Zwangsimpfung mit experimentellen Impfstoffen
Daß der Vatikan nun selbst das Instrument des Impfpasses eingeführt hat, zeigt nicht nur seine Inkompetenz. Vollkommen gesunde Menschen, viele von Natur aus immun, bewusst von der Teilnahme an der Gesellschaft auszuschließen, zeugt nicht nur nicht von christlicher Nächstenliebe. Eher können wir vermuten, daß der falsche Papst die diabolische Agenda bewusst unterstützt. Das wir dies so schreiben, hat seinen Grund darin, daß er die kritischen Wissenschaftler und Forscher und ihre Bedenken nicht zur Kenntnis nehmen will. Geschweige denn, daß er ihre Warnungen ernst nimmt. Auch kümmert er sich in dieser Frage anscheinend nicht um die Tatsachen, wie wir sie und andere zusammen getragen haben.
Stattdessen unterstützt er das gesamte Lügengebäude der Impfstoff-Hersteller und der Politiker.
Obwohl es in der Verantwortung von Jorge Bergoglio als Chef im Vatikan liegt, dafür zu sorgen, daß seriöse Informationen über die experimentellen Impfstoffe die Grundlage seiner Impfpolitik und seiner Äußerungen diesbezüglich sein müssen, hält er sich lieber an pseudo-wissenschaftliche Covid-“Experten“. Andererseits scheint ihm die katholische Sittenlehre in Bezug auf medizinische Experimente sowie der Nürnberger Kodex entweder unbekannt zu sein oder ihn nicht zu interessieren. (Quelle: Katholische Hierarchie fördert „pseudowissenschaftliche“ COVID-Impfungen und schafft „medizinische Apartheid“)
Ist die Impfung ein „Akt der Liebe“?
Der falsche Papst hat in einer Videobotschaft im August behauptet, daß die Impfung ein „Akt der Liebe“ sei.
„Es ist ein Akt der Liebe, die von den zuständigen Behörden zugelassenen Impfstoffe zu erhalten. Und der Mehrheit der Menschen dabei zu helfen, ist ein Akt der Liebe. Liebe zu sich selbst, Liebe zu unseren Familien und Freunden und Liebe zu allen Völkern. […] Sich impfen zu lassen ist eine einfache und doch tiefgreifende Art, sich umeinander zu kümmern, insbesondere um die Schwächsten.“ (Quelle: Impfen ist ein Akt der Liebe)
Es ist nicht nur erschreckend, daß dieser Mann, ohne sich ausreichend zu informieren – was er aber könnte – eine völlig neue, ungetestete Technologie mit hohem Risiko unterstützt. Denn mit seiner Aussage, „daß ethisch jeder den Impfstoff einnehmen muss“, steht er bereits im Widerspruch zur christlichen Ethik sowie zum Grundprinzip der internationalen Ethik, wie sie im Nürnberger Kodex formuliert ist. Es ist auch geradezu skandalös, daß er diese dem Nürnberger Kodex und der katholischen Morallehre widersprechende Praxis als „Akt der Liebe“ bezeichnet.
Globale Menschenversuche mit einem experimentellen Impfstoff als „Akt der Liebe“ zu bezeichnen kommt einer Pervertierung der christlichen Nächstenliebe gleich.
Was der Katechismus der Menschenmachwerks-Kirche sagt
Hätte Herr Bergoglio sich doch mal im neuen „Katechismus der katholischen Kirche“ seines Vorgängers Karol Wojtyla kundig gemacht. Dann hätte er immerhin unter Punkt 2295 Folgendes geschrieben gefunden:
„Forschung oder Experimente am Menschen können keine Handlungen legitimieren, die an sich der Würde der Person und dem Sittengesetz zuwiderlaufen. Die mögliche Einwilligung der Betroffenen rechtfertigt solche Handlungen nicht. Experimente am Menschen sind moralisch nicht legitim, wenn dadurch das Leben oder die physische und psychische Unversehrtheit des Probanden unverhältnismäßigen oder vermeidbaren Risiken ausgesetzt werden. Experimente an Menschen entsprechen nicht der Würde der Person, wenn sie ohne die informierte Zustimmung des Probanden oder derer, die rechtmäßig für ihn sprechen, erfolgen.“
Was die katholische Moraltheologie lehrt
Wir gehen einen Schritt weiter. Es ist unter Todsünde verboten, sich zu verstümmeln oder bewusst ein Risiko einzugehen, daß zum Tode führen kann. Ebenfalls ist die Beschädigung der Gesundheit des Nächsten als schwere Sünde anzusehen. Wie die katholische Moraltheologie lehrt, sind Eingriffe in die Gesundheit des anderen sündhaft, sobald sie gegen dessen vernünftigen Willen geschehen. Denn darf der einzelne nicht willkürlich über den eigenen Leib verfügen, so noch weniger über Leib und Gesundheit des andern. Solche Eingriffe mit bedeutender Schädigung sind ungerecht und objektiv schwer sündhaft. (siehe: Schilling, Lehrbuch der Moraltheologie, Bd. 2, 1928, S. 367)
Ausnahmen bestehen, wenn höhere Pflichten zu erfüllen sind. Beispiel: Der Priester nähert sich dem Sterbelager eines Pestkranken, um denselben mit den Tröstungen der Religion zu versehen. Solch eine Handlungsweise ist um so verdienstlicher, je größer das Gut des Nächsten ist, welches man zu retten versucht. Und je größer die Gefahr ist, der man sich dabei selber aussetzt. (Deharbe, Katechismuserklärung Bd. 2, 1912, S. 184)
Aufgrund der oben angeführten Daten ist ersichtlich, daß es sich in der Tat bei der Zwangsimpfung um einen Akt der potentiellen Schädigung der Gesundheit handelt. Weil eine Schädigung nicht auszuschließen ist, ist jeder verpflichtet, sich über die experimentellen Impfstoffe und ihren Gefahren zu informieren, bevor er sich impfen lässt. Denn ansonsten ist sein Verhalten fahrlässig. Insbesondere gilt dies auch für diejenigen, die einen Impfzwang durchsetzen gegen den Willen der Betroffenen. Wer also eine Schädigung der Gesundheit bewusst in Kauf nimmt oder seinem Nächsten willentlich zumutet, handelt unter Todsünde. Bei der Impfung mit diesen mRNA-Impfstoffen ist aber dies genau der Fall. Ein Akt der Liebe ist die Impfung jedenfalls nicht – weder ein Akt der Eigenliebe noch der Nächstenliebe.
Zweiter Teil
Die katholische Morallehre, wie sie Papst Pius XII. in Bezug auf die Medizin erläutert hat
Bildquelle: Wikimedia
Papst Pius XII. hielt am 14. September 1952 eine Ansprache auf dem Ersten Internationalen Kongress über die Histopathologie des Nervensystems. Er geht dort ein auf die moralischen Grenzen der medizinischen Forschung und Behandlung.
Im folgenden wollen wir aus der Ansprache die wesentlichen Grundsätze, wie sie die katholische Kirche durch den Papst vorstellt, zitieren. Gerade in unserer Zeit hat diese Ansprache von Pius XII. eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Die entsprechenden Texte werden durch eine Frage von mir eigeleitet.
Der Link zur gesamten päpstlichen Ansprache (pdf) findet sich auf der Seite Pius XII. Enzykliken und Rundschreiben.
Das Interesse der Wissenschaft als Rechtfertigung für Forschung und den Einsatz neuer Methoden
Die Unterordnung des medizinischen Forschens unter höhere Werte
Frage: Ist jeder Weg zu neuem Wissen sittlich zulässig?
„Aber das bedeutet nicht, daß auch jeder Weg oder auch ein ganz bestimmter einzelner Weg zu neuem Wissen und Können sittlich einwandfrei ist – oder, was mehr besagt, daß der Zuwachs und die Vertiefung des Wissens jeden Weg eben deshalb zu einem sittlich zulässigen macht. Ist doch mitunter ein Weg nicht gangbar ohne Schädigung eines fremden Rechts oder ohne Verletzung einer anderen unbedingt geltenden sittlichen Norm…“
Warum ist dieser Weg sittlich nicht zulässig?
„Weil das Wissen eben nicht der höchste Wert ist, dem alle anderen Wertordnungen – oder in derselben Wertordnung alle anderen Einzelwerte – untergeordnet wären. Es muss sich darum das Wissen selbst wie auch das Suchen und Erwerben des Wissens in die Rangordnung der Werte einfügen. Hier liegen feste Grenzen, die auch auf dem Gebiet der medizinischen Wissenschaft nicht ohne Verletzung der übergeordneten sittlichen Normen überschritten werden können.“
Warum kann man die folgende Aussage nicht gelten lassen?
„Wenn man natürlich davon ausgeht, daß das Eingreifen des Arztes durch das wissenschaftliche Interesse bestimmt wird und daß er die Regeln seines Berufes beachtet, sind den Methoden zur Vermehrung und Vertiefung der medizinischen Wissenschaft keine Grenzen gesetzt.“ Selbst unter dieser Voraussetzung kann man diesen Grundsatz nicht einfach so hinnehmen.
Das Interesse des Patienten als Rechtfertigung für neue medizinische Forschungs- und Behandlungsmethoden
Der angebliche Grundsatz des Forschers
„Die hier zugrunde liegenden Überlegungen lassen sich etwa so formulieren: „Die medizinische Behandlung des Kranken verlangt diese bestimmte Maßnahme. Damit ist sie als sittlich zulässig erwiesen.“ Oder: „Auf diesem neuen, bisher noch nicht oder wenig begangenen Weg lässt sich vielleicht oder wahrscheinlich oder sicher helfen; damit sind alle ethischen Überlegungen über die Zulässigkeit dieses Weges überholt und als gegenstandslos zu betrachten.“
Hier ist Wahres und Falsches vermischt.
„Das „Interesse des Patienten“ ist in sehr vielen Fällen die sittliche Rechtfertigung für das Verhalten des Arztes. Die Frage ist aber auch hier, ob dieser Satz absolute Gültigkeit hat, ob er durch sich selbst beweist und bewirkt, daß die nach den Regeln der ärztlichen Wissenschaft geplante Maßnahme auch der sittlichen Ordnung gemäß ist.“
Begrenzung des Rechtes des Patienten über seine Person
Ist der Patient unbeschränkter Herr über sich?
„Es hat also der Patient zu medizinischen Forschungszwecken und Experimenten über sich, seine körperliche und psychische Integrität kein Verfügungsrecht, wenn jene ärztlichen Maßnahmen Zerstörung, Verstümmelung, ernste Schädigung oder Gefährdung mit sich bringen oder nach sich ziehen.“
Wo findet der Arzt eine moralische Grenze bei der Erforschung und Anwendung neuer Methoden und Verfahren im „Interesse des Patienten“?
„Die Grenze ist die gleiche wie die des Patienten. Es ist diejenige, die durch das Urteil der gesunden Vernunft festgelegt ist, die durch die Forderungen des natürlichen Sittengesetzes bestimmt ist, die sich aus der natürlichen Teleologie, die den Wesen eingeschrieben ist, und aus der Werteskala, die durch die Natur der Dinge zum Ausdruck kommt, ableitet.“
„Was Wir hier sagen, muss auf die gesetzlichen Vertreter der Personen ausgedehnt werden, die nicht in der Lage sind, für sich selbst und ihre Angelegenheiten zu sorgen: unmündige Kinder, Geistesschwache und Geisteskranke.“
Das Interesse der Allgemeinheit als Rechtfertigung für neue medizinische Forschungs- und Behandlungsmethoden
Der angebliche Grundsatz
Gilt der Grundsatz, neue ärztliche Versuche und Methoden im Interesse der Allgemeinheit sittlich zu rechtfertigen?
Daß ein solches Allgemeinwohl besteht, ist außer Zweifel; daß es zu weiterem Forschen aufruft und berechtigt, ist auch nicht in Abrede zu stellen. Die beiden bereits erwähnten Interessen das der Wissenschaft und das des Patienten, sind eng verknüpft mit dem Allgemeininteresse.
Die sittlichen Gegenfragen
Ist das „medizinische Interesse der Allgemeinheit“ in Inhalt und Ausdehnung denn durch keine sittliche Schranke umgrenzt?
„Oder anders formuliert: Kann die öffentliche Autorität – denn ihr obliegt ja die Sorge für das Gemeinwohl – den Arzt ermächtigen, im Interesse der Wissenschaft und der Allgemeinheit am Einzelmenschen Versuche anzustellen zum Ausfinden und Ausproben neuer Wege und Methoden, Versuche, die hinausgehen über das Verfügungsrecht, das der einzelne über sich selbst hat? Kann die öffentliche Autorität wirklich das Recht des einzelnen auf Leib und Leben, auf seine körperliche und seelische Integrität im Interesse der Allgemeinheit wesentlich einschränken oder gar austilgen?
Gilt also das Gemeinwohl vor dem Eigenwohl?
„Was also die gestellten Fragen angeht, so hat es manchen schon geschienen und scheint es heute noch, daß sie zu bejahen seien. Sie berufen sich zur Stützung ihrer Auffassung darauf, daß der einzelne der Allgemeinheit untergeordnet ist, daß das Einzelwohl dem Allgemeinwohl weichen und ihm geopfert werden müsse. Sie fügen bei, daß die Preisgabe eines einzelnen zum Zweck wissenschaftlicher Forschung und Wegbereitung dem schließlich ja doch auch dem einzelnen wieder zugute komme.“
Trübes Material aus den Prozessen der Nachkriegszeit
Welche Lehren lassen sich aus den Nürnberger Prozessen ziehen?
„Die großen Prozesse der Nachkriegszeit haben für Preisgabe des einzelnen im „medizinischen Interesse der Allgemeinheit“ Material in erschreckender Fülle ans Tageslicht gefördert. Es liegen in den Akten Beweise und Berichte vor, wie mit Zustimmung, ja stellenweise im formellen Auftrag der öffentlichen Autorität, von gewissen Forschungsstellen systematisch Menschen aus den Konzentrationslagern zu medizinischen Versuchen angefordert und wie sie den Stellen überantwortet wurden: so viele Männer, so viele Frauen, so viele für diesen, so viele für jenen Versuch… Wir können aber auch hinzufügen: die für jenes grauenvolle Geschehen Verantwortlichen haben nichts weiter getan, als daß sie die soeben von Uns gestellten Fragen bejahten und aus der Bejahung die praktischen Folgerungen zogen.“
„Ist das medizinische Allgemeininteresse derart dem Einzelinteresse übergeordnet – oder aber werden wir hier, vielleicht gutgläubig, elementarste Forderungen des Naturrechts übertreten, deren Übertretung keine medizinische Forschung sich erlauben kann?“
… und aus medizinischen Berichten von heute
Ist es nicht blauäugig, zu meinen, daß die genannten Vorkommnisse nicht auch heute vertreten und gehandhabt werden?
„Es hieße die Augen vor der Wirklichkeit verschließen, wollte man glauben, daß das den genannten Vorkommnissen zugrunde liegende Denken heute auf dem Gebiet der Medizin nirgendwo und von niemand mehr vertreten und gehandhabt werde. Es genügt, längere Zeit die Berichte über angestellte medizinische Versuche und Eingriffe zu verfolgen, um sich vom Gegenteil zu überzeugen… Mit ruhiger Sachlichkeit wird das eingeschlagene Verfahren in seinem Verlauf und in seinen Auswirkungen beschrieben; es wird gesagt, was sich bewährt, was sich nicht bewährt hat. Von der Frage der sittlichen Zulässigkeit kein Wort. Und doch besteht diese Frage und kann nicht durch stillschweigendes Übergehen aus der Welt geschafft werden.“
Die Gemeinschaft ist auf die menschliche Persönlichkeit ausgerichtet
Handelt es sich bei der Auffassung der öffentlichen Autorität nicht um eine irrige Auslegung?
„Soweit in den bezeichneten Fällen die sittliche Rechtfertigung des medizinischen Eingriffs aus dem Auftrag der öffentlichen Autorität, also aus der Unterordnung des einzelnen unter die Gemeinschaft, des Individualwohls unter das Sozialwohl hergeleitet wird, beruht sie auf einer irrigen Auslegung dieses Grundsatzes. Es ist festzuhalten, daß der Mensch seinem Sein und seiner Persönlichkeit nach letztlich nicht für die Gesellschaft da ist, sondern umgekehrt die Gemeinschaft für den Menschen.“
Die Voraussetzung des Totalitätsprinzips ist die Tatsachenfrage
Ist nicht die grundsätzliche Voraussetzung für das Totalitätsprinzip die Klärung der Tatsachenfrage?
Das Totalitätsprinzip „besagt, daß der Teil um des Ganzen willen da ist und daß darum das Wohl des Teiles dem des Ganzen untergeordnet bleibt; daß das Ganze für den Teil bestimmend ist und in seinem, des Ganzen, Interesse über den Teil verfügen kann. Das Prinzip ergibt sich aus dem Wesen der Begriffe und der Sache und muss daher absolut gültig sein.“
„Das Totalitätsprinzip für sich in Ehren! Um es jedoch richtig und gerecht anwenden zu können, müssen immer erst bestimmte Voraussetzungen geklärt sein. Die grundsätzliche Voraussetzung ist die Klärung der quaestio facti, der Tatsachenfrage.
„Gewiss kann man nicht verlangen, daß bei Anwendung neuer Methoden jede Gefahr und jedes Risiko ausgeschlossen seien, bevor die Anwendung sittlich zulässig wäre. Das geht über menschliches Können hinaus und würde zu einer Lahmlegung ernster wissenschaftlicher Forschung und sehr oft zum schweren Schaden der Patienten führen.
Es mag vorkommen, daß in zweifelhaften Fällen, wo bereits bekannte Mittel und Wege versagen, ein neuer, noch nicht genügend erprobter Weg trotz hoher Gefahrenmomente beachtenswerte Aussicht auf Erfolg bietet. Hier kann, die Zustimmung des Patienten vorausgesetzt, die Anwendung des in Frage stehenden Vorgehens sittlich zulässig sein. Nur darf dieses Vorgehen nicht als Richtschnur für die normalen Fälle aufgestellt werden.“
Die katholische Morallehre und der Nürnberger Kodex sind die Säulen gegen die verbrecherischen Covid-Impfungen
Vergleichen wir die Grundsätze, die Papst Pius XII. hier vorträgt, mit dem Nürnberger Kodex, so können wir Folgendes feststellen. Die Aussagen Pius XII. stimmen inhaltlich mit dem Nürnberger Kodex überein. Aus diesem Grund sind alle Anklagen gegen die zwangsweise Impfung mit dem experimentellen Covid-Impfstoff gerechtfertigt. Diese Art der Impfung ist sittlich nicht legitim. Zur Frage der sittlichen Zulässigkeit hören wir aber kein Wort. Daß die Welt in ihrer Bösartigkeit Moral und Sittlichkeit nicht kennt, ist verständlich. Daß aber Herr Bergoglio eine andere Auffassung von Moral und Sittlichkeit als Pius XII. hat, verwundert nur wenige.
Was hat Papst Pius XII. schon damals auf Grund der medizinischen Berichte gemahnt? Daß diese Frage der moralischen Legitimation von medizinischen Experimenten „nicht durch stillschweigendes Übergehen aus der Welt geschafft werden“ kann.